Ihr Lieben,
ich brauche Euren Rat.
Ich befinde mich gerade in der Elternzeit unseres ersten Kindes und arbeite Teilzeit in Elternzeit. Ich erhalte währenddessen 22 Monate Elterngeldplus.
Nun frage ich mich wie das bei einem 2. Kind ist, dass innerhalb dieser Zeit geboren wird. Es werden ja eigtl. die ersten 14 Lebensmonate Monate des ersten Kindes für den Bemessungszeitraum des Elterngeldes für das zweite Kind ausgeklammert. Ist das denn auch so wenn man währenddessen ei Teilzeitgehalt erhalten hat, oder kur, wenn man gar kein Einkommen sondern NUR Elterngeld erhalten hat? Weiß da jemand was oder ist in der gleichen Situation gewesen?
Danke für Eure Hilfe,
Würmchenwunder
Teilzeit in Elternzeit - Elterngeld 2. Kind
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14 Monate Elterngeld werden ausgeklammert.
Wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest, wird eben das Teilzeitgehalt zur Berechnung herangezogen. Je nachdem wann Kind Nummer zwei kommt, kann es auch sein, dass noch Monate von vor dem Mutterschutz des ersten Kindes genommen werden. Das kann man ohne konkrete Daten (Geburt und Beginn/ Ende Mutterschutz Kind eins, Beginn Mutterschutz Kind zwei) gar nicht sagen.
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Ja, aber werden die auch ausgeklammert wenn
man während dieser 14 Monate schon TZ arbeitet? Das frage ich mich ;) Liebe Grüße
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Ja, werden sie.