Hallo!
Ich habe zu dem Thema noch zwei Fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir Antworten darauf geben.
1. Ich bin in Elternzeit wieder in Mutterschutz gegangen und habe dafür die EZ einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes beim Ag schriftlich beendet. Natürlich mit dem Hinweis, dass der Mutterschutz beginnt und wann der ET ist. Soweit ich weiß, bekomme ich dann den Zuschuss vom Ag in der Höhe wie mein Gehalt vor der ersten Elternzeit war. Muss ich bei meinem AG noch eine Art "Antrag" für den Zuschuss stellen, damit er es zahlt oder geht es automatisch? Kam es bei jemandem von euch schon vor, dass der AG nicht wusste, dass er wieder den Zuschuss zahlen muss?
(Bei Ihm und meiner Krankenkasse habe ich diese MET Bescheinigung vom FA schon eingereicht)
2. Bekommt man nach der Geburt irgendwoher eine Bestätigung über den tatsächlichen Geburtstermin, die man dem Arbeitgeber (sowohl meinem als auch den meines Mannes) zukommen lassen kann (schließlich richtet sich die Elternzeit nach dem tatsächlichen Geburtsdatum)? Oder gibt man einfach eine Kopie der Geburtsurkunde ab? Das mündlich oder einfach nur schriftlich, selbst aufgesetzt, mitzuteilen, scheint uns zu inoffiziell zu sein.
Ich habe das Alles zwar vor ca. 2 Jahren schon mal gemacht, kann mich aber partout nicht mehr daran erinnern
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Fragen zum Thema Mutterschaftsgeld und tatsächlicher Geburtstermin
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Zu 2.
Wir haben eine Kopie der Geburtsurkunde abgegeben.
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Zu 1. Die Bescheinigung reicht. Ich meine sogar eigentlich nur die für die Krankenkasse und die regelt dann den Rest.
Zu 2. Ich hab eine Kopie der Geburtsurkunde abgegeben
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1. Die Krankenkasse setzt bezüglich Zuschuss mit deinem AG in Verbindung
2. da du eh nach der Geburt fristgerecht und schriftlich deine neue Elternzeit anmeldest schick einfach ne Kopie von der Geburtsurkunde mit
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Dann ist wohl alles unkomplizierter als ich gedacht habe.
Vielen Dank für eure Antworten!