Hallo!
Meine Tochter ist 18 und lebt zur Zeit nicht zu Hause, weil sie ein einjähriges Praktikum in einer anderen Stadt macht.
Den Unterhalt, den ich für sie von ihrem Vater bekomme, überweise ich ihr direkt auf ihr Konto.
Wie läuft das dann, wenn sie nächstes Jahr wieder kommt und hier eine Ausbildung abfängt und wieder hier wohnt...?
Bekommt sie dann weiterhin den Unterhalt und gibt mir was ab ( Essen, Nebenkosten usw. ), oder bekomme ich den Unterhalt komplett?
Lg paula
Frage zu Unterhalt bei volljährigem Kind
Hallo,
da sie Volljährig ist, bist Du ihr gegenüber auch barunterhaltspflichtig. Diesen "Unterhalt" leistest Du durch Miete und Nahrung etc. Lebt sie zur Zeit nur vom Unterhalt des Vaters?
Liebe Grüße Andrea
Nein. Sie bekommt 500,- Euro ( vom Arbeitgeber ), davon werden 100,- abgezogen wegen der Wohnung, wo sie wohnt ( die ist auch vom AG )
Den Rest hat sie für sich + den Unterhalt vom Vater.
Bei mir wurde schon festgestellt, dass ich ihr keinen Unterhalt zahlen muss, weil ich zu wenig verdiene.
Diese 500 Euro Minus die 100 Plus das Kindergeld sind ihr Einkommen.
Der Kv wird nicht mehr viel zahlen müssen.
Kommt auf ihr Einkommen an.
Ab 18 wird das Kindergeld voll angerechnet. Ihr Ausbildung gehalt bis auf 90 Euro.
Du bist ihr auch zu Barunterhalt verpflichtet.
Sorry, vielleicht bin ich auch gerade zu doof, aber ich verstehe es nicht.
Wenn sie hier wieder wohnen sollte und eine Ausbildung macht, dann bekommt sie ja ein Gehalt. Und sie bekommt Unterhalt von ihrem Vater - oder ich.
Wer bekommt diesen Unterhalt, wenn sie hier wohnt? Das war meine Frage.
Und ich muss ihr kein Geld geben, ich verdiene zu wenig.
Das wurde schon alles ausgerechnet.
Ob sie ab Beginn der Ausbildung noch Unterhalt vom Vater bekommt, hängt wohl zum großen Teil davon ab, wie hoch ihre Ausbildungsvergütung ist. Wenn sie noch Unterhalt bekommen sollte, dann müsste die Überweisung eigentlich direkt an sie gehen.
Wenn ihr nicht getrennt wäret, würdest du dann Geld haben wollen, wenn sie bei euch wohnt und isst?
Wenn sie eine Ausbildung macht und ihr eigenes geld verdient - klar!
Vorher natürlich nicht.
Ernsthaft? Obwohl DU in der Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet bist, soll deine Tochter noch an dich was zahlen?
Kann ich nicht nachvollziehen und kenne das so nicht.
Würden wir nie machen.