Elternzeit Dauer - Info an Arbeitgeber

Hallo,

ich habe eine Frage um zu Elternzeit. Ich möchte gerne direkt im Anschluss an den Mutterschutz 12 Monate komplett Elternzeit nehmen und danach dann in Teilzeit (vielleicht 20-30Std) weiterarbeiten.

Nun überlege ich, ob ich in der Kommunikation an den Arbeitgeber 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit entweder 1 Jahr Elternzeit angebe oder 2 Jahre mit dem Wunsch nach einem Jahr wieder in Teilzeit zu arbeiten.

Macht das einen wirklichen Unterschied?

Soweit ich weiß ist man ja z.B. darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber zustimmt, sollte man nochmal seine Meinung später ändern.

Was habt ihr für Erfahrungen? Hat das eine oder andere vielleicht Vorteile oder ist sicherer/flexibler?
Vielen Dank für eure Hilfe!

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Der Vorteil wenn du zwei Jahre anmeldest ist, dass du dann 1 Jahr in Teilzeit arbeitest und anschließend wieder in den alten Vertrag zurück kannst. Zusätzlich hast du natürlich noch Kündigungsschutz.
Meldest du nur ein Jahr an, musste du entweder in deinen Vertrag zurück oder du gehst auf Teilzeit, dann ist es aber häufig schwer wieder in VZ zu wechseln.

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Ich möchte es wenn ich denn mal schwanger werde genauso machen und werde zwei Jahre Elternzeit nehmen. Auf diese Weise kann ich im 2. Jahr Teilzeit gehen, verliere meinen Vollzeit Vertrag aber nicht. Dazu muss ich sagen, dass Vollzeit Verträge bei uns nur ungern vergeben werden und ich mit großer Sicherheit sagen kann, dass der AG dem Wiedereinstieg im 2. Jahr zustimmen wird. Das ist natürlich sehr unterschiedlich, je nach AG.

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Mit der ersten Elternzeitanmeldubg legst du dich für die ersten 2 Lebensjahre fest. Heißt: Meldest du nur ein Jahr an, willst dann auf 2 verlängern, muss der AG zustimmen. Meldest du gleich zwei Jahre an, bedarf auch die Verlängerung auf 3 Jahre keiner Zustimmung mehr.

Wenn man also weiß, dass man im zweiten Lebensjahr eventuell wieder arbeiten, aber auf keinen Fall mehr als 30 Std. machen möchte, dann ist man in jedem Fall am flexibelsten, wenn man direkt 2 Jahre anmeldet. Den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit stellt man dann eh erst viel später, 7 Wochen bevor man anfangen will.

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Wo kann man das nachlesen mit der Frist für die Beantragung der Teilzeit?
Ich musste dies bereits bei Anmeldung der Elternzeit angegeben, wann und wie ich wieder einsteige. Das war 1 1/2 vor der Teilzeit.

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Am einfachsten direkt im Gesetzestext.

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