ALG 1 nach Elternzeit oder Hartz4?

Weiß zufällig jemand, ob man, wenn man seinen Job in Elternzeit kündigt (für Ende der Elternzeit), ALG1 berechtigt ist oder gleich Hartz4?

Falls relevant, Partner vorhanden, nicht verheiratet und Kindesbetreuung gesichert.

1

Kommt darauf an, ob Anspruch auf ALG1 erworben wurde.
Ab einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von 16 Monaten, hat man Anspruch auf ALG 1

Ich kann mir vorstellen, dass bei eigenkündigung zunächst die ALG1 Sperre, auch nach Elternzeit, greift.
Also drei (?) Monate keine Geldleistung und dann ALG 1

2

Beschäftigung sind 5 1/2 Jahre unbefristet, also müsste der Anspruch ja bestehen. Die 3 Monate Sperre sind mir klar, wären das kleinere Übel.

3

Dann hast du Anspruch.
Warum solltest du ihn nicht haben?

Der Anspruch gilt jedoch nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Eine Bekannte hatte eine ähnliche Situation.
Ihr Vertrag ist zum Ende der SS nicht verlängert worden.
Sie hat dann zunächst ein Jahr Elternzeit/Elterngeld genommen.
Nach dem Jahr hat sie 11 Monate Alg 1 bezogen.
Natürlich musste sie regelmäßig zur Agentur. Zu Vorstellungsgesprächen, sich bewerben etc.

Sie ist Heilerziehungspflegerin und Industriekauffrau... Im Grunde hat sie jede Stelle auf der Welt haben können... Wollte sie nicht und hat sich "gekonnt" dumm und unflexibel dargestellt...

Moralisch fand ich das unmöglich.

Finanziell ging's ihr natürlich gut.
Erst 65% Elterngeld und dann nochmal ein Jahr 65% ALG 1... Also zwei Jahre lange 65% vom letzten netto

Hat sich ins fäustchen gelacht und das Kind ab 14 Monate 25 Std zur Tagesmutter gegeben

weiteren Kommentar laden
4

ALG Ija, SLG II eher weniger.

Aber warum möchtest du überhaupt kündigen ohne etwas neues zu haben?

9

Weil ich in meiner Firma die Stunden nur auf dem Papier reduzieren kann. Hab einen 40 std Vertrag und hab vor Elternzeit 50-60 std gearbeitet um alles zu schaffen. Überstunden waren bezahlt also alles schick so ledig und los.
Jetzt mit meiner Tochter möchte ich das aber nicht mehr und ich sehe bei meiner Firma keine Zukunft, um nur meine tatsächlichen Stunden (und die evtl sogar reduziert auf 25-30 Std) zu leisten ohne total gestresst zu sein, weil die Arbeit viel zu viel in zu wenig Zeit ist. Ich möchte also einfach nur nicht wieder zurück, worst case wäre eben arbeitslos und deswegen frag ich. Ob ich passend gleich was neues finde, weiß ich schließlich noch nicht. Nur Hartz4 wäre finanziell echt heftig, da hätte ich überlegt ob ich mir das antue und doch nochmal zurück gehe.

10

Ich würde

1. zurückkehren bis ich etwas neues habe und

2. nlerne nein zu sagen und reduziere deine Stunden und vor allem: arbeite nur die reduzierten Stunden!

Ich würde das mit Sicherheit nicht mitmachen!

weitere Kommentare laden
5

Eine Sperre hat man in der Regel nicht zu befürchten, wenn der Grund z.b. die Kinderbetreuung ist. Hatte mich da selber auch mal mit beschäftigt, da es bei mir unmöglich ist zu den Zeiten arbeiten zu gehen wie im Vertrag festgehalten. Dadurch das keine Betreuung der Kinder möglich ist, würde es bei mir keine Sperre geben. Wenn du von Vollzeit auf Teilzeit wechseln willst, dann musst du bedenken, dass es auch nur Teilzeit ALG1 geben wird. Ist denk ich mal aber immer noch besser als Hartz 4.
Falls denn deine Stundenanzahl und Kinderbetreuung der Grund für deine Kündigung sein werden, dass kann man aus dem Text leider nicht erlesen.

6

Bevor ALG II in Frage in Frage kommt, ist dein Partner zuständig.

8

Du bekommst ALG1. Zeiten müssten erfüllt sein, mit der Gesetzesänderung 2020 erst Recht.

Sperre könntest du umgehen, wenn deine Arbeit nicht mit Kinderbetreuung kompatibel ist (Schichtdienst z.B.)

Du musst dem Arbeitsmarkt aber mind. 20h zur Verfügung stehen (mehr ist besser, da du dann mehr ALG1 bekommst).

ALG2 träfe nur zu, wenn ihr als Familie zu wenig Einkommen hättet und die Kinderbetreuung nicht gesichert wäre. Denn wenn du den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, hast du keinen ALG1 Zugang.