Hallo,
Ich möchte gerne 3 Jahre in Elternzeit gehen und rechne mit einer Kündigung, wenn ich dann aus dieser komme.
Habe ich Anspruch auf ALG 1 (habe 5 Jahre in dem Betrieb gearbeitet)?
Wenn ja, berechnet sich das ALG 1 auf Grund meines Gehalts welches ich hatte?
Würde mir ALG 1 für 1 Jahr zustehen?
Vielen Dank für eure Hilfe
LG Jessica
Nach Elternzeit Kündigung ALG 1
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Da gibt es keine Probleme.
Elternteil wird als sozialversicherungspflichtige Zeit gezählt, wenn du vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast.
Du musst halt in den letzten dreißig Monaten zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben (Stand 2020).
Es kann allerdings sein, dass das ALG1 recht schmal ausfällt, da fiktiv berechnet wird
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Meines Wissens bekommst du nur dann überhaupt ALG 1, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst, dh Kinderbetreuung ist gesichert. Oder eben anteilig bei Teilzeit.
Daher würde ich, wenn ich jetzt schon wüsste, dass ich gekündigt werde, doch schon mal mit der Jobsuche anfangen... dann erübrigt sich hoffentlich das ALG..
U.