Elternzeit bestrafen während der Elternzeit

Hallo, ich befinde mich seit zwei Jahren in Elternzeit und bekomme im April mein zweites Kind und möchte dann nochmal drei Jahre Elternzeit beantragen. Wie mache uch das ? Was muss im Schreiben an den AG drin stehen? Muss uch etwas beachten? Wäre um Hilfe sehr dankbar. LG

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Ups, sollte natürlich beantragen heissen und nicht bestrafen

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Ich habe so wie beim ersten einfach die ss bekanntgegeben (mail) und nach der geburt werde ich ihnen sxhreiben wie lange ich vorhabe daheim zu bleiben.

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Hast du denn deinen erneuten Mutterschutz angemeldet, also beim Arbeitgeber?

Meine Kids sind näher beieinander- aber ich glaube erneuter Mutterschutz geht immer. Dann musst du die aktuelle Elternzeit zum Mutterschutz beenden, dann bekommst du für die Zeit wieder dein Gehalt. Die Elternzeit von Kind 1 die du durch die frühzeitige Beendigung übrig hast, kannst du, bei Beantragung, an die Elternzeit von Kind zwei, wenn du möchtest, wieder dranhängen.

So habe ich es gemacht. Ich bin von 2018 - 2025 in Elternzeit- außer Nummer drei wird doch noch geplant 😊
Liebe Grüße

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Du musst deine Elternzeit beenden um in Mutterschutz zu gehen.
Dann wieder ganz normal anmelden.

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Nee, in Mutterschutz geht sie auch so. Dann bekommt sie aber nur das Mutterschaftsgeld, nicht den AG-Zuschuss.

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Du solltest die laufende Elternzeit für den neuen Mutterschutz beenden, dann bekommst du zum Mutterschaftsgeld auch noch den AG-Zuschuss wie beim vorigen Kind.

Dann nach der Geburt einfach wieder fristgerecht die neue Elternzeit anmelden. Aber am besten erst einmal 2 Jahre.

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Nichts anderes habe ich geschrieben.

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Ähm, doch:

„Du musst deine Elternzeit beenden um in Mutterschutz zu gehen“

Das ist deine Aussage und die ist falsch!