Hallo Leute,
Vorab zu unserer Lage: mein Mann ist in einer schulischen Ausbildung, sprich er wird nicht vom jobcenter unterhalten. Meine Tochter und ich aber schon. Ich arbeite derzeit nicht, da mein Kind keine 2 Jahre alt ist und ich Nachwuchs erwarte, bin hochschwanger.
Nun ist das so, unsere Wohnung ist eigtl recht gross, 75 m2, aber total schlecht geschnitten: riiieesige Küche, Mini Kinderzimmer :(.
Und während der Schwangerschaft hat sich auch noch Schimmel gebildet im Kinderzimmer und Schlafzimmer.
Wir haben nun eine Wohnung gefunden, in der die Zimmeraufteikung perfekt ist, das Kinderzimmer dort ist super groß. Die Wohnung ist etwa 84 m2. Ist von der Miete her genau wie unsere jetzige Wohnung, nur dass sie größer ist, besser geschnitten und vorallem dass sie kein Schimmel hat.
Wir haben nun einen Antrag gestellt für Umzug beim Jobcenter, jedoch hat mir der Arbeiter dort gesagt, dass meine Gründe nicht ausreichend sind für einen Umzug :(.
Der Antrag ist noch in Bearbeitung, dh wir wissen nicht ob eine Genehmigung erfolgen wird oder nicht.
Kennt sich einer damit aus? Sind das echt keine Gründe für einen Umzug?
Ich möchte wirklich ungern ein neugeborene und mein Kind weiterhin in Zimmern schlafen lassen die mit Schimmel befallen sind.
Wäre lieb wenn da einer helfen könnte bei meiner Frage 😭😭
Jobcenter Umzug Genehmigung
Hallo.
Also so wie ich es hier lesen gibt es ein Grund das ist der Schimmel im Zimmer ...
Zweitens wie viel Zimmer genau habt ihr denn für 4 Personen dann jetzt....
3 zimmer sind in der jetzigen Wohnung, in der anderen sind auch 3 aber die reicht aus weil die so groß ist
OK ja das reicht aber wegen Schimmel könnte es eigentlich klappen hat meine Schwester auch bekommen...
Gesundheitsgefährdender Schimmel ist immer ein Grund für Umzug. Ich würde mich auf Grund der Aussage des Jobcentermitarbeiters jetzt schon um einen Sozialanwalt bemühen. Ich finde ja, das System H4 gehört abgeschafft. Es gibt einfach zuviele machgeile I***** die da was zu entscheiden haben. Dir wünsche ich viel Glück und alles Gute für die anstehenden Geburt!
Ja fand ihn auch nicht besonders nett, es ist ja nicht so dass wir aus lust und Laune nicht arbeiten, die Umstände sind grsd halt mega unpassend deswegen sind wir ja auf deren Hilfe angewiesen. Die meisten dort sind ja ganz lieb und nett aber bei manchen denke ich mir auch........
Warum hast Du nach einem Jahr nicht wieder gearbeitet? Bist Du noch in Elternzeit oder hast Du gar keinen Job?
Was sagt der Vermieter zu dem Schimmelproblem?
Es geht nur um Übernahme der Umzugskosten, oder?
Das kann man doch alleine stemmen. Normalsterbliche die nicht von Sozialhilfe leben können sich meist auch keine Umzugsfirma leisten, sondern müssen selber anpacken mit Hilfe von Freunden, Nachbarn, Verwandten.
Ich Weiss nicht ob sie sich damit auskennen aber es geht nicht ums schleppen. Wir sind auch bereit Kaution und Umzugskosten zu übernehmen. Jedoch braucht man dennoch die Zusage des jobcenters damit man weiterhin bezahlt wird für die Wohnung. Wir kriegen nur 2/3 der Wohnung bezahlt. Wir hatten auch nichts anderes vor als selbst zu tragen. Man kann auch netter antworten
Die Wohnung muss weiter gezahlt werden, auch wenn ihr ohne Genehmigung umzieht. Und zwar bis zur Angemessenheitsgrenze.
Was ich viel interessanter finde, dass dein Freund angeblich nicht Teil der BG sein soll. Das ist so eigentlich nicht korrekt (Ausbildung hin oder her).
Ich tippe mal stark auf Optionskommune?
Ich habe damals eine Absage bekommen und mir wurde gesagt, dass sich der Vermieter um den Schimmel kümmern muss. Und wenn der Vermieter sagt, Schimmel ist nicht zu beseitigen dann musst du es schriftlich vom Vermieter bekommen. Erst dann gibt es evtl. eine zusage. Weiss natürlich nicht ob es überall so entschieden wird.
Das ist auch korrekt. Bei Mietmängeln ist immer der Vermieter zuständig. Ggf. kann der Leistungsbezieher sogar verpflichtet sein zu klagen.
hallo,
Wenn ihr zusammen lebt, dann erhält die ganze "Bedarfsgemeinschaft" ALG2 - ist aber fürs Thema eigtl nicht relevant.
Es kann sein, dass ihr nachweisen müsst, dass der Schimmel nicht beseitigbar ist (also nicht nur, beweisen, dass es ihn gibt, sondern was konkret bereits unternommen wurde). Zunächst wäre hier der Vermieter (oder ihr, wenn z.B. falsch lüftet, etc) am Zug.
Ob die Größe/Schnitt einen Umzug begründet, hängt auch sehr vom Einzelfall ab.
Am Schimmel sind oft die Mieter schuld. Vor allem wenn davor kein Schimmel da war. Lüftet ihr regelmäßig und richtig?
Wenn ihr dran schuld seid ist es kein Grund für einen Umzug.
Die Frage ist ob ihr trotzdem umziehen könnt und dann halt den Umzug selber finanziert. Wenn die Miete gleich bleibt dann würde ich das beim JB anfragen.
Und wieso wird der Schimmel nicht beseitigt?
Bekommt dein Mann Bafög? Das wäre für mich der einzige Grund, warum er vom Leistungsanspruch ausgeschlossen ist.
Mitglied der BG ist er aber trotzdem.
Ein Umzug kann euch grundsätzlich nicht verboten werden. Ist die Wohnung aber unangemessen, werden nur die angemessenen Kosten anerkannt. Zu denken ist hier nicht nur an die Kaltmiete. Insbesondere die Nebenkosten erhöhen sich in der Regel, wenn mehr qm genutzt werden. Das merkt man dann, wenn in der Nebenkostenanrechnumg eine Nachzahlung gefordert wird.
Noch seid ihr zu dritt, richtig? Dann habt ihr aktuell noch keinen Anspruch auf eine größere Wohnung. Das Problem liegt hier auch darin, dass die neue Wohnung kein Zimmer mehr hat, welches ihr für ein weiteres Kind aber benötigen würdet.
Ob die neue Wohnung also tatsächlich „besser“ ist, erscheint fraglich.
Dann zum Schimmelproblem. Zunächst ist zu klären, woher der Schimmel kommt und der Vermieter ist in die Pflicht zu nehmen, den Schimmel zu beseitigen.
Wo kämen wir denn hin, wenn jeder umziehen dürfte, nur weil sich plötzlich Schimmel gebildet hat. Und das auch noch auf Kosten der Steuerzahler?!
Hier also bitte erstmal an den Vermieter wenden, sofern nicht bereits geschehen.
Darüber hinaus wäre es sinnvoll, dem JC den Schimmel anhand von Bildern nachzuweisen. Bei uns ist es so, dass oft der Außendienst rausfährt und sich ein Bild vor Ort macht.
Kommt eine Ablehnung, wäre der Gang zu Gericht im Übrigen etwas voreilig. Sofern eine Ablehung mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, ist nämlich zunächst Widerspruch einzulegen, bevor der Klageweg beschritten werden kann.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.
In Übrigen sind Kaution und Umzugskosten an die Zustimmung geknüpft. Erhält man die Zustimmung, hat man Anspruch auf die anderen beiden Leistungen. Umgekehrt kann man daher nicht drauf verzichten, nur um eine Zustimmung zu erhalten.
Quasi: ganz oder gar nicht, alles oder nichts
Ergänzend will ich mich hinzufügen:
Eine größere Wohnung bei gleichbleibender Zimmeranzahl und ein besserer Schnitt sind tatsächlich keine ausreichenden Gründe für einen Umzug.
Schimmel kann ein ausreichender Grund sein. Allerdings ist das genauer zu prüfen. Da in eurem Fall der Schimmel erst während eurer Mietzeit entstanden ist, liegt es nahe, dass die Schimmelbildung durch euch verursacht oder zumindest begünstigt wurde (falsches Lüften zb). Der Schimmel wäre also kein wirklich bauchtechnisches Problem und könnte problemlos beseitigt werden. In einem solchen Fall wäre auch Schimmel hier kein ausreichender Grund für einen Umzug.
Wenn der Schimmel durch die Te entstanden ist, haftet sie sogar für die Schäden und muss sie bezahlen.