Hallo Geburt meiner 1. Tochter 03.08.18 also Elternzeit mit Elterngeld bis 02.06.20. Mein letztes Elterngeld wird mir Mai 20 bezahlt. Jetzt habe ich in 2 Wochen eim Vorstellungsgespräch für einen Halbtagsjob in einem neuen Unternehmen. bin aber ja noch in Elternzeit in meinem alten Unternehmen angestellt. Die haben sich sogar vertan und mir Elternzeit vom 2.10.18 bis 1.10.20 bescheinigt. Jedoch muss ich ab 1.5 arbeiten gehen damit ich im Juni nicht ohne Geld da stehe. In meinen alten Job kann bzw will ich nicht ich habe von 9 bis 20 uhr gearbeitet und 3 stunden mittagspause gehabt der job war psychisch sehr belastend und als ich schwanger wurde wurde ich gemobbt. von daher kein Bedarf
Jetzt habe ich einen Schwangerschaftstest gemacht positiv. Wie gesagt in 2 Wochen Vorstellungsgespräch für neuen Job Halbtags. In 3 Wochen erst Frauenarzt termin 7ssw.
So was mache ich jetzt. wenn der fa mir die Schwangerschaft bescheinigt und 17 oder 20.09 als et nimmt. bin ich quasi ab 6.8 in mutterschutz. letztes altes elterngeld für meine tochter mai dh ich bin juni juli ohne geld? gibt es irgendwo Zuschüsse vom staat? bei meinem jetztigen ag müsste ich zum mutterschutz Elternzeit kündigen oder?
sollte ich trotzdem das vorstellungsgespräch am 23.1 wagen? und evtl. einen vertrag unterschreiben bei dem neuen job? beginn wäre dann 1.5. offiziell habe ich den frauenarzt erst am 30.1 und dann wird mir ja erst die Schwangerschaft bescheinigt. dann würde ich quasi von mai bis august also bis zum mutterschutz arbeiten gehen. jat jemand einen tipp oder ähnlichen fall gehabt? blöd ist natürlich auch das man ja jetzt wo ich im 2ten jahr elternzeit schwanger bin nur mindestelterngeld bekommt also elterngeld plus 150 euro.
Kompliziert! Zum Ende der 2 jähriger Elternzeit zum 2tem Mal schwanger
Ich kann nur zum Thema neuen Job und schwanger was sagen. Eine gute Freundin ist das vor kurzen passiert (Baby ist noch halbes Jahr alt): sie hat Job angefangen und 1 Woche später hat sie erfahren, dass sie schwanger ist. Sie hat dann 13 Wochen nach 1. Arbeitstag bekannt gegeben, dass sie schwanger ist. Sie wurde in der Ecke gestellt und hat Praktikanten Aufgaben unter ihres Können bekommen. Würde gemobbt von Chef. Davor, die ersten 13 Wochen, war der Chef von ihr begeistert. Jedenfalls: ja, es war Mega doof die Situation, aber sie hat dann ihr Elterngeld bekommen und kann entspannt die Elternzeit angehen. Sie wird sich auch einen neuen Job suchen nach der Elternzeit.
Aus der Sicht ist auf alle Fälle für dich finanziell schlauer, doch arbeiten zu gehen. Du hast dadurch einen höheren Elterngeld Anspruch.
Wegen Unterstützung: eine alleinerziehende Frau von meinen Geburtsvorbereitungskurs damals hat kein Krippenplatz nach 1 Jahr gefunden. Sie war ausgeschmissen ohne Einkommen und soweit ich weiß, hat sie dann Arbeitslosengeld bekommen in der Zeit. Ging unproblematisch. Du kannst dich dazu in einer Mütterberatungsstelle beraten lassen: was würde Dir zustehen in der 2. SS (Arbeitslosengeld kriegst du ja nicht, wenn dein Mann zu viel verdient) Was wäre finanziell am klügsten? Kriegst du die Betreuung fürs 1. Kind organisiert? Ich kann daher eine Beratungsstelle nur empfehlen.
Puh, ein ganz schönes Durcheinander.
Deine Elternzeit: was hast du angemeldet damals? Darauf kommt es an. Also 2 Jahre enden am 02.08.20. Das hat ja mit dem Elterngeld nichts zu tun. Also was hast du in die Anmeldung geschrieben? Das ist sehr wichtig in deinem Fall
Deine Kündigungsfrist zum Elternzeitende beträgt 3 Monate.
Für dich wäre es das sicherste deine Elternzeit zu verlängern und Teilzeit in Elternzeit zu beantragen, gleichzeitig, dass du woanders arbeiten darfst.
Aber bitte nicht ab 1.5., denn dann würde dein Gehalt aufs Elterngeld angerechnet.
Als erstes und wichtigstes wäre für dich zu klären, wie lange deine Elternzeit wirklich geht.
Ach ja, fürs Elterngeld zählen die Monate ab dem 15. Lebensmonat bis neuem Mutterschutz eh als 0-Monate.
Hallo zusammen also bei dem elterngeldantrag habe ich tatsächlich alles ausgeschöpft also 22 monate bis 02.6.20 sozusagen. aber das Elterngeld wird Anfang mai bezahlt zum letzten mal. also muss ich ab mai arbeiten gehen damit ich im juni auch geld bekomme man bekommt ja einen Monat später lohn. wenn ich also erst am 3.6 arbeiten gehen würde hätte ich auch den ganzen juni kein geld.
der job wäre auch erst ab 01.5 anzutreten. habe einen kitaplatz ab 01.4 da wäre dann einen monat eingewöhnen sodass wenn alles klappt auch der 1.5 passen würde.
der Krippenplatz ist sauteuer 325 Euro mit essen und windeln. wenn ich dann elternzeit habe und das zweite kind da ist kann ich mir einfach mit 185.50 bzw 150 euro elterngeld auf 22 monate nicht mal die krippe leisten. dh. bin dann mit beiden Kindern zuhause bis mein erstes kind 3 ist dann geht sie in den kindergarten.
ja mein mann verdient gut aber wir haben einen haufen kredite abzubezahlen sodass wir von sehr wenig geld leben müssen.
also da das ein neuer job ist kann ich ja nicht die Elternzeit verlängern und in Teilzeit arbeiten sondern muss die elterzeit ja kündigen und in Teilzeit arbeiten weil es ja ein neuer ag ist.
wie gesagt bei der elternzeitbeantragung bei meinem alten ag habe ich mich vertan elternzeit haben sie mir bis 01.10.2020 bescheinigt. was zählt denn jetzt bei der elternzeit? das was der ag bescheinigt oder das was die elterngeldstelle dir sagt bzw was ich beantragt habe?
würde dann ja quasi mai juni juli teilzeit arbeiten gehen. damit ich einfach in den monaten nicht ohne geld bin. bei Teilzeit ist man doch eh so dass man trotzdem nur in den mindestsatz elterngeld kommt oder? also wenn ich jetzt ca. 900 netto verdienen würde.
es ist so kompliziert und ich habe keine ahnung was ich machen soll. Beratungsstelle habe ich schon kontaktiert sie sind hier im ort sehr ausgebucht und rufen mich im laufe der nächsten woche zurück.... es ist aber sehr eilig habe ich denen schon gesagt.
ich muss dazu sagen mein alter arbeitgeber hat schon gesagt schwangere sind nur ein Problem für ihn und er will keine schwangeren mehr am besten generell keine frauen mehr. also könnt ihr euch denken wie er reagiert und das er versuchen wird egal wie ich es mache einen stein in den weg zu legen.
Denke daran, dass dir bei Arbeit ab 1.5. eine Anrechnung aufs EG erfolgen kann!!