So ihr lieben ich bin mittlerweile in der 14 ssw mein Arbeitgeber weiß seit der 9.ssw von der ss.
Nun habe ich meine objektleitung schon mehrmals auf die gefährdenbeurteilung angesprochen aber sie erfindet immer wieder neue Gründe warum sie keine Zeit dafür hat ! Morgen hab ich ein FA und der meinte schon beim letzten Termin das mein Arbeitgeber schnellst möglich mit mir die Beurteilung machen muss nur nichts passiert . Jetzt hab ich Angst dass er mich ab morgen krankschreibt das wollte er schon beim letzten mal !
Im übrigen ich arbeite bei einer Dienstleistungs Firma als Vorarbeiterin in der unterhaltsreinigung in einem Pflegeheim mit pflegestation
Ich brauche dringend rat
Hallo meine Liebe,
Ich habe gerade ähnliches durchgemacht. In welchem Bundesland lebst du? Ich meine es gibt da kleine Unterschiede. Aber generell kann man sagen: Dein Arbeitgeber muss UNVERZÜGLICH nach Bekanntgabe der zuständigen Behörde (in Hessen das entsprechende Regierungspräsidium) darüber informieren und zeitnah eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dein Arbeitgeber hat dich darüber auch in Kenntnis zu setzen. Ist bei mir auch erstmal alles nicht passiert.
In vielen Betrieben werden Arbeitnehmerinnen bis zur Klärung der Gefährdung und der Überlegung von Gegenmaßnahmen hierzu, ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Das kann in Ausnahmefällen auch ein Arzt.
Ich könnte jetzt noch ewig weiterschreiben... Ich kann dir nur empfehlen, dich im Internet schlau zu machen, welche Behörde in deinem Bundesland und deiner Region für den Arbeits- und Mutterschutz zuständig ist, ich meine es sollte auch das Regierungspräsidium sein. Auf der Homepage sollten Service Nummern stehen, wo man sich als Betroffene aber auch als Arbeitgeber umfassend, kompetent und kostenfrei zu den Thema beraten lassen kann. Die sind dafür gedacht!
Bei mir hat dieser Schritt extrem viel geholfen, ich wurde mega gut beraten und konnte somit entsprechend souverän meinem Arbeitgeber auftreten und mein Recht einfordern. Jetzt huschen sie alle, klar damit macht man sich wahrscheinlich keine Freunde. Aber mir ist mein Recht und den damit verbundenen Schutz von mir und meinem ungeborenen Kind wichtiger. Und wenn dein Arbeitgeber nicht in die Pötte kommt, kann ihm ein hohes Bußgeld drohen...
Ich werfe meinem Arbeitgeber keine Absicht vor, es war schlicht ergreifend einfach nur Unwissenheit und Unbekümmertheit. Klar, eine Schwangerschaft ist schließlich keine Krankheit.
P. S. Wenn mein Arbeitgeber nun nicht eingelenkt und nicht tätig geworden wäre, dann wäre der nächste Schritt gewesen (war mit dem Mitarbeitern des Regierungspräsidium schon so beschlossen), dass das Regierungspräsidium selbst mit meinem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen und ihn zu entsprechenden Handlungen aufzugefordert hätte.
LG und alles Gute 💚🍀
Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort ich komme aus Berlin und bei uns ist es glaube das Gewerbeaufsichtsamt
Hallo,
Bitte deinen FA darum, dass er dir ein BV zur Beurteilung deines Arbeitsplatzes nach Mutterschutzgesetz ausstellt. Habe ich auch bekommen (für 2 Wochen). Danach habe ich erneut nachgefragt und nach 3 Tagen ein BV vom AG erhalten.
https://www.berlin.de/lagetsi/gesundheit/besondere-personengruppen/mutterschutz/
Hier kannst du deinen AG melden wenn er sich nicht kümmert! Die sind Die zuständige Behörde . Deinem AG droht ein Bußgeld von ~5000€ wenn er die Gefährdungsbeurteilung nicht macht!
P.S.
Wenn dich deine FA „nur“ krank schreibt und das Wohlmöglich über längere Zeit, wirkt sich das nach den 6 Wochen Aurich auf dein Elterngeld aus!
Wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt ist wirkt sich das natürlich nicht aufs Elterngeld aus.
Ich arbeite in einem Chemie Betrieb.und habe 6wochen gekämpft inkl einschalten des Gewerbe Aufsichtsamtes bis ich die Gefährdungsbeurteilung und mein BV bekommen habe. Denke ohne das Amt würden die das Spiel weiter spielen. Mache Chefs verstehen nur diesen weg.meinwr wollte mich ins Krankengeld treiben.
Melde deinen AG umgehend der zuständigen Aufsichtsbehörde!
Jetzt kam gerade meine objektleitung und wollte mit mir eine gefährdungsbeurteilung machen . Und da meinte sie man wird wohl nur noch belehrt und muss das unterschreiben
Ist das richtig so ich kenne es aus meiner ersten ss das man dort sämtliche Dinge ankreuzen muss