Beschäftigungsverbot! Hab mal eine Frage

Hey ihr Lieben,

Weiß nicht ob das ihr hingehört, aber ich muss mal was fragen.

Meine 1.SS war eine Frühgeburt in der 26+1 SSW und ich hatte ein verkürzten Gebärmutterhals 1,6 cm.

Würde man bei sowas dann gleich recht früh ins BV geschickt werden?
Meine Arbeit ist nur im stehen möglich, arbeite in einem Backshop mit Warme Speisentheke.
Ich backe auch alles selber auf und muss einige Sachen heben.

Ich mach mir echt Gedanken und hab Angst das mein 2. Wunder auch wieder zu früh kommt. 😔

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Hi,
Normalerweise nicht, denn dies ist ja nun eine andere Schwangerschaft die wahrscheinlich anders verläuft. Gebäck backen ist ja nix anstrengendes bzw etwas was deine Schwangerschaft gefährden könnte Aber das wird dein Arzt am besten wissen.
Lg

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Danke für die Antwort.
Das jede Schwangerschaft anders verläuft ist mir bewusst.😊

Ich hab nie gesagt das Gebäck backen anstrengend ist. Ich habe aber keine Möglichkeit mich hinzusetzen oder auch gibt es keine liegemöglichkeit.
Ich bin nur am stehen täglich 7-8 Stunden.

Ich hab auch schon 3 Fehlgeburten vor meinem 1 Kind gehabt.

Ich weiß das jede Schwangerschaft anders ist, aber man macht sich ja doch Gedanken. Die Ärzte im KH meinten das ist Veranlagung und konnte bei jeder Schwangerschaft wieder passieren.

Ich selber bin auch ein Frühchen und meine beiden Geschwister auch, also kommt das von der Familie, laut den Ärzten.

Lg

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Bevor ein NV ausgesprochen wird, sollte geprüft werden, ob man eine Sitz- und Liegemöglichkeit schaffen kann. Meistens ist das ja doch an sich möglich, es hat nur bisher keiner versucht. Das wäre Aufgabe des AG und er ist dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die ein BV behindern und deinen Arbeitsplatz entsprechend des MuschG zu gestalten.

In deinem Fall müsste ohnehin der Arzt prüfen, wieviel Arbeit und unter welchen Vorsichtsmaßnahmen du Arbeit kannst. Auch er ist angehalten, dich nicht einfach rauszunehmen, sondern zu differenzieren, ob eine Stundenreduktion z.B. zunächst ausreicht.

Hintergrund: Frauen sollen nicht aus dem Beruf gedrängt werden, sondern haben ein Recht auf Weiterbeschäftigung.

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Bei der Vorgeschichte und dem Arbeitsplatz wahrscheinlich schon.

Aber besprich es mit deinem Arzt 😊

LG Luthien mit ⭐⭐

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Danke für die schnelle Antwort.

Hab auch 3 Fehlgeburten vor meinem 1 Kind gehabt. 😐

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Dein AG muss mit dir eine Gefährdungsbeurteilung machen, diese musst du auch unterschreiben. Da wird dann festgehalten, dass du bspw. nach MuSchG genügend Sitzpausen machen können musst, eine Liegemöglichkeit muss bestehen und du darfst nicht regelmäßig über 5kg/gelegentlich 10kg heben usw. Sollte dir dein AG keine dem MuSchG entsprechenden Arbeitsplatz bieten können (ggf in einer anderen Filiale), dann muss er das BV ausstellen.
Der Gyn stellt nur dann das BV aus wenn der Cervix bereits verkürzt ist bzw körperliche Risiken vorliegen, die die SS gefährden.
Besprich das am besten mit deinem FA, dieser kann dann über ein individuelles Beschäftigungsverbot entscheiden. Trotzdem ist eigentlich bei nicht MuSchG konformer Tätigkeit am AG das BV zu verhängen.

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Danke für die Antwort.

Ich habe keine Chance mich gelegentlich hinzusetzen, wir stehen auch meistens alleine und haben hinter der Theke keine Stühle. Da wir dahinter hin und herlaufen von ein zum anderen Ofen.

Liegemöglichkeiten gibt es bei uns auch nicht.

Ich hab auch schon 3 Fehlgeburten vor meinem 1 Kind gehabt.

Ich weiß das jede Schwangerschaft anders ist, aber man macht sich ja doch Gedanken. Die Ärzte im KH meinten das ist Veranlagung und konnte bei jeder Schwangerschaft wieder passieren.

Ich selber bin auch ein Frühchen und meine beiden Geschwister auch, also kommt das von der Familie, laut den Ärzten.

Lg

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Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Das Frühgeburtrisiko musst du mit deinem FA besprechen, der kann dir da Auskunft geben.

Diese Arbeitsgeschichte gehört zu deinem Arbeitgeber. NICHT zu deinem Facharzt.
Dein AG muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Danach richtet sich das BV. Lässt dein AG dich weiterarbeiten und hält sich nicht ans Mutterschutzgesetzes, musst du dich an die für euch zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Alles Gute!

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Also ich finde da gibt's 2 verschiedene Probleme:

1. Deine Vorgeschichte = für manche Ärzte sehr wahrscheinlich ein Grund für ein individuelles BV, für manche andere nicht

2. Das viele stehen... Da müsste dein AG was gegen tun oder dich ins BV schicken.

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Hallo,

Fehlgeburten an sich sind kein Grund für ein BV , vorgegangene Frühgeburten auch nicht.

Eine bekannte Cervixinsuffizienz aber schon.
Wenn man sehen würde das der Muttermund weich ist, vermehrt blutet und/ oder sich verkürzt dann ist das auf jeden Fall ein Grund fürs BV. Könnte mir auch vorstellen das man das vorsorglich bei bekannter mumu Schwäche ausstellt.

Wie wäre es mit einem totalen Muttermund Verschluss und einer Cerclage?
Rein prophylaktisch?

Alles Gute
Lg

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Halli ihr Lieben,

Ich danke euch nochmal für eure lieben Antworten.

Meine Frauenärztin wird mich sofort ins BV schicken, sobald wir den genauen Entbindungstermin festgemacht haben beim nächsten Kontrolltermin.

Ich bin eine Risikoschwangerschaft und sie denkt auch über ein totalen Muttermundverschluss nach. Sonst ist sie nicht so forsch mit den Ausstellungen des BV's.

Liebe Grüße
Angelique