Hallo,
ich hab mal eine Frage zur Berechnung von Elterngeld. Ist ein bisschen kompliziert, aber vielleicht kennt sich ja jmd. hier aus
Bemessungszeitraum ist bei mir Mai 2019 - Mai 2020 (ET ist 06.06.2020).
Von Mai 19 bis Dez. 19 hatte ich normales Gehalt aus meiner Anstellung als ReNo.
Seit Jan. 20 bin ich arbeitslos, beziehe also ALG 1 bis ca. Mitte April, da beginnt der Mutterschutz und ich muss dann wohl Mutterschaftsgeld bei der KK beantragen.
Seit Jan. 20 habe ich aber auch einen Nebenjob (max. 450 €), wobei nach Stunden genau abgerechnet wird und im Schnitt vermutlich 250 - 300 € rauspringen werden. Davon darf ich ja nur den Freibetrag von 165 € zusätzlich zum ALG 1 behalten, der Rest wird angerechnet.
Nun die Frage:
Wird bei der Zugrundelegung des Nettoeinkommens in den Monaten Jan. bis April 2020 nur der Freibetrag 165 € berücksichtigt, oder doch der reelle Betrag gemäß Stundenabrechnung, auch wenn ein Teil davon aufs ALG 1 angerechnet wird?
Weiß das zufällig jmd.? Ein Beratungstermin bei der Elterngeldstelle steht noch aus, aber ich würde mich gerne vorher schonmal ein bisschen schlau machen
LG Blueberry
Frage zu Elterngeld / Gehalt+ALG1+Nebenerwerb
"Bemessungszeitraum ist bei mir Mai 2019 - Mai 2020 (ET ist 06.06.2020)."
Zu deiner Frage kann ich direkt nichts sagen, aber wenn dein Mutterschutz Mitte April beginnt, ist dein Bemessungszeitraum April 19 - März 20. Das bessert das EG auf jeden Fall auf.
VG Isa
Oh, gut zu wissen!
Ich hatte irgendwo gelesen, dass die 12 Monate vor der Geburt relevant sind, aber umso besser. So fehlen mir quasi nur gut 3 Monate
Hmm, ich überlege mal laut: Elterngeld ist ja eine Lohnersatzleistung ebenso wie ALG I. Da die Bemessungsgrundlage einer Lohnersatzleistung keine Lohnersatzleistung sein kann (ALG I wird ja mit 0 eingerechnet), müsste der Logik nach der volle Betrag laut Stundenabrechnung herangezogen werden.
Wäre auch mein Gedanken Gang.
MAN BEKOMMT JA AUCH BEI ALG1 nicht was vom Nebenjob abgezogen, sondern vom ALG 1