Wer kennt sich aus? Kann die Elternzeit am letzten Schultag vor den Sommerferien oder in den Ferien enden? Meine Elternzeit geht allerdings über den Elterngeldbezug hinaus (18 Monate). Hab sehr unterschiedliche Aussagen gefunden. Wer hat Erfahrung?
Verbeamtete Lehrer aus Thüringen mit Elternzeiterfahrung hier?
Keine Ahnung ob dir das hilft aber bei uns ist es so dass die Lehrer zb 2 oder 3 Jahre Elternzeit nehmen und dann Teilzeit in Elternzeit zum Halbjahr/Sommer wieder einsteigen.
Das Elternzeitende richtet sich ja nach Geburt und ist also nicht timebar mit irgendwelcher Ferien.
Nur das Elterngeld wird dem Geburtsdatum entsprechend ausgezahlt. Elternzeit kann man beliebig beenden, also auch zum Ferienbeginn.
Das ist ja wohl sehr allgemein. Ich hab 1 Jahr Elternzeit genommen und bin in Vollzeit wieder eingestiegen. Als Lehrerin.
Ich habe das bei beiden Elternzeiten so gemacht. Arbeite aber in Sachsen. Mein 1 "Arbeitstag" war jeweils der 1. Sommerferientag. Da habe ich in den Ferien meinen Resturlaub genommen und die letzten beiden Wochen vor Schulbeginn das neue Schuljahr vorbereitet.
Ja, das ist möglich. Ist natürlich schlau. 😉Eine Freundin hat es so gemacht. Allerdings hatte sie dann ziemlich viel Telefondienst in den Ferien...
Ich danke euch erstmal für eure Antworten. Hilft mir erstmal weiter. Mir geht vor allem um die Vorbereitungswoche(n). Es scheint also kein generelles "Aussparungsgebot der Ferien" wie man es oft liest, zu geben.
Wo hast du das denn gelesen? Das hab ich noch nie gehört. Was meinst du denn, dass es dir um die Vorbereitungswoche(n) geht? Willst du die mitmachen oder nicht?
...ein Schelm der Böses dabei denkt 😀
Kollegen meines Onkels (NRW) dürfen Elternzeit nicht in den Ferien beginnen sondern erst danach.
Wie es nach der EZ aussieht weiß ich nicht
Ja, nrw ist da etwas pingelig. Laut Vorgabe muss der Abstand zu den Ferien mindestens so lang sein wie die genommene elternzeit, werden also z.B. Vier Wochen elternzeit genommen, dürfen diese nur mit vier Wochen Abstand zu ferienende oder -beginn sein. Je nach Schule und Vorgesetztem lässt sich das aber umgehen.
Stimmt für NRW auch nicht. Man darf die Ferien nur nicht aussparen immer, das ist rechtsmissbräuchlich.