Hallo. Ich arbeite im Schichtsystem bei einem Betrieb ohne Tarifvertrag. Wenn ich nachts arbeite ,dann von 21:30 bis 6 Uhr. Wir bekommen dann für 8 Stunden eine Zulage von 25% Steuerfrei.
Nun habe ich aber mehrmals im Internet folgendes gefunden. Dass zwischen 0 bis 4 Uhr 40% Zulage gibt sofern die Arbeit vor 0 Uhr begonnen wurde. Ist das vom Gesetz her so oder wieder nur eine tarifliche Festlegung. Bevor ich den Personalchef frage warum wir nur 25% bekommen, wollte ich wissen ,welche Regelungen es gibt.
Zuschlag Nachtdienst
https://www.arbeitsrechte.de/nachtzuschlag/
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/sonntags-feiertags-und-nachtzuschlaege-2-zuschlagssaetze_idesk_PI11525_HI2391150.html
Das ist gesetzliche Grundlage. Du solltest dann zwischen 0-4Uh 40% Zuschläge bekommen
In dem unteren Artikel ist leider zu lesen bis zu 40 % ich dachte 40 % wäre festgelegt
Gesetzlich ist nur ein angemessener Ausgleich geregelt. Der Rest wurde inzwischen durch einschlägige Urteile der höchsten Arbeitsgerichte thematisiert. Damit sind es bei regelmässiger Nachtarbeit 25 % bei normaler Tätigkeit, bei leichten Tätigkeiten wir Pförtnertätigkeiten weniger. Bei Dauernachtarbeiten, also nicht in Schichten sondern ständig nachts erhöhen sich die Zuschläge auf 30% beziehungsweise bei schweren, anstrengenden oder stark aufmerksamkeitsforderden Arbeiten zwischen 0-4 Uhr auf bis zu 40 %.
„Bei Arbeitnehmern, die einer besonders schweren Tätigkeit nachgehen, kann sich der Nachtzuschlag sogar auf bis zu 40 Prozent erhöhen“, sagt Fischer. Andererseits kann sich die Zahlung bei geringerer Belastung auch verringern, beispielsweise bei Bereitschaftsdienst. „Die Höhe des Zuschlags ist immer abhängig von der Branche, der konkreten Tätigkeit und den Arbeitsumständen.“ lt https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/nachtzuschlag/7306781.html
Auch gut erklärt in https://www.lohn-info.de/zuschlaege_nachtarbeit.html
Tarifvertraglich abweichende Regelungen haben Vorrang, ausser sie weichen extrem von den üblichen Regelungen ab, aber dann kann wahrscheinlich nur eine Klage Abhilfe schaffen.
Was genau arbeitest du in welchem Schichtrhytmus? Ist dein Arbeitgeber tarifgebunden und habt ihr einen Tarifvertrag?