Guten Abend.
2016 habe ich mich scheiden lassen. Da ich es finanziell nicht stemmen konnte, habe ich Verfahrenskostenhilfe beantragt und bewilligt bekommen. 2018 wurde ich angeschrieben und meine Situation wurde geprüft. Es wurde berechnet, dass ich nicht in der Lage bin, Raten zurück zu zahlen.
Nun habe ich im Internet gelesen und da stand, dass es noch nach vier Jahren zurück gefordert werden kann...
Ich bin mir nicht sicher;
Heißt das, dass ich jetzt eventuell nochmal angeschrieben werde, ob sich die finanzielle Situation geändert hat und ich zu Zahlungen aufgefordert werden kann oder das es nach 4 Jahre verjährt ist?
Vielen Dank für eure Mühe.
Schönen Abend, Maren
Verfahrenskostenhilfe zurück zahlen?
Sie werden sicher kurz vor Ablauf der 4 Jahre nochmal nachfragen. Danach ist es verjährt.
Dankeschön, für die Antwort. So war meine Frage gemeint. Ich gehe davon aus, das sich das Gericht vor Ablauf der 4 Jahre meldet. Mir war nicht klar, für wie lange Zahlungen geleistet werden müssen.
Wenn ich dafür belangt werde, stehe ich natürlich dafür gerade.
Hallo,
ich bin vom Fach und du bist verpflichtet, dem Gericht in den 4 Jahren nach rechtskräftiger Entscheidung unaufgefordert eine Verbesserung deiner Lebens/Einkommensverhältnisse mitzuteilen, ansonsten machst du dich strafbar.
Das steht auch auf jeden Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (den du damals unterschrieben haben musst).
Ich würde mich unverzüglich mit dem Gericht in Verbindung setzen...
Dankeschön, für deine fachkundige Antwort.
Vor 2 Jahren wurde ich bereits angeschrieben. Die Verhältnisse haben sich bisher nicht verändert.
Mir war nur nicht klar, ob das nach 4 Jahren verjährt ist und wie lange Zahlungen gefordert werden, wenn ich kurz vor Ablauf der 4 Jahre angeschrieben werde.
Dazu habe ich im Netz keine für mich eindeutige Antwort geschrieben.
Viele Grüße
Mach dir kein Kopf.die Scheidungskosten sind auch nicht so teuer.ich wollte auf den Brief nicht warten und habe im Gericht angerufen und mitgeteilt dass meine finanzielle Lage sich gebessert hat und ich möchte die Kosten die angefallen sind begleichen.es waren 900 €. diese Summe könnte ich einmalig bezahlen oder eine Ratenzahlung vereinbaren.die Ratenzahlung darf allerdings nicht länger als 24 Monate dauern und monatlich müssen es mindestens 50€ sein.aber es kann sich ja jederzeit alles ändern.
(meine Scheidung hat 5 Jahre gedauert!!)
Viel Glück
Guten Abend.
Vielen Dank für deine Antwort.
Es geht überhaupt nicht darum sich zu drücken. Ich finde es anmaßend, dass es hier Menschen gibt, die sich erlauben zu Urteilen ohne die Frage verstanden zu haben oder Hintergrundinformationen zu haben.
Ich bin alleinerziehende Mama und muss immer schauen, wo das Geld bleibt. Ich muss das einfach im Blick haben. Das ich das für mich strukturieren kann.
Es hat sich nicht geändert und mir war nicht klar, wie lange nach den 4 Jahren noch zu zahlen ist. Vielleicht hat sich da mittlerweile was mit der Berechnung geändert.
Lieben Dank für deine Mühe. Gute Nacht und viele Grüße.
Ich denke du hast mein Text nicht zu Ende gelesen und falsch verstanden.ich habe dir nur deine Frage beantwortet.und habe ein reales Beispiel genommen.liebe solche Menschen,lesen 3 erste Zeilen und urteilen!!