AG will, dass ich meinen Urlaub vor Beginn des Mutterschutzes nehme, bin ich dazu verpflichtet?

Folgende Frage ihr Lieben:

Ich möchte gern meinen Urlaub aus 2020 erst nach meiner Elternzeit nehmen.

Mein AG hat heute angedeutet, dass er das nicht so gut findet und ihm lieber ist, ich würde den Urlaub vor Beginn des Mutterschutzes nehmen. Er will es sich nochmal überlegen und dann reden wir nochmal.

Darf er denn anordnen, dass ich meinen Urlaub aus 2020 -ganz oder anteilig- vor meiner Mutterschutzzeit nehme, kann er das einfach bestimmen?

Darf ich im Gegenzug ich sagen, dass ich den Urlaub jetzt bis Mai einfach nicht brauche und ihn deshalb lieber nach der Elternzeit nehmen möchte?

Gibt es irgendwelche Gesetze/REchtsprechungen dazu? Habe nichts gefunden... finde nur, wie sich der Urlaub berechnet und dass wenn man ihn nicht vor der Mutterschutzfrist nehmen kann, dass er dann nicht verfällt... Aber finde nichts, ob man den Urlaub nehmen muss oder frei entscheiden kann, ob man sich diesen aufhebt, für die zeit nach der Elternzeit.

Kann jemand helfen??

Vielen Dank!!!

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Wie die Rechtslge ist weiß ich nicht. Viele AGs wollen das. Denn für nicht genommene Urlaubstage müssen die AGs Rücklagen bilden, diese müssen sie dann bei 2-3 Jahren Elternzeit lange liegen lassen. Der Wunsch ist als Sicht des AG auch nachvollziehbar.

Hinzu kommt, dass viele Frauen gerne vor der Geburt schon früher zu Hause bleiben wollen, aber nicht so fair sind da Urlaub zu nehmen, sondern sich einfach noch 2 Wochen krank schreiben lassen.

Mein AG hatte den Wunsch auch geäußert und ich wollte es auch gern so machen. Dann hätte ich aber keine gute Übergabe mehr machen können. Wir haben uns dann auf ein Mittelding geeinigt und ich habe 5 Tage aufgespart für nach der EZ und den Rest genommen.

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Heißt das, alles ist nur Verhandlungssache?

Ich möchte keinen Streit mit meinem Chef... aber aus finanziellen Gründen kann ich leider keine 2-3 Jahre zu Hause bleiben, sondern eigentlich nur 1 Jahr, höchstens 13/14 Monate, was mein Chef auch schon weiß. Möchte mein Kind aber so spät wie möglich in die Krippe geben, und wenn ich nach er Elternzeit noch 1 Monat Urlaub hätte, wäre das natürlich kostbare und wertvolle Zeit.

Ich brauche jetzt vor dem Mutterschutz keinen Urlaub. Kann doch nicht sein, dass ich dann Urlaubstage nehmen "muss"?

Schlussendlich muss ich also überlegen, ob ich ne Diskussion will oder nicht, verstehe ich das richtig? Weder er kann mich zwingen Urlaub zu nehmen, noch habe ich das Recht, den Urlaub aufzuheben... hmm, wie verhalte ich mich dann?

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Meines Erachtens kann er nicht verlangen, dass du den kompletten Urlaub nimmst. Dafür gibt es auch keine gesetzliche Grundlage. Dein AG weiß doch noch gar nicht, ob du den Rest des Jahres tatsächlich nicht mehr da bist.

VG Isa

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Meiner wollte das auch (siehe oben Stichwort Rücklagen). Ich habe dann mit Hilfe meiner direkten Chefin verhandelt, dass ich drei Tage mitnehmen durfte...

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Wann beginnt denn der Mutterschutz? Kenne es so dass erworbener Urlaub schon genommen werden sollte .. grade wenn Mutterschutz erst im Oktober/November beginnt.

Der AG wird unter Umständen ja auch geprüft ob du deine 14tage Urlaub am Stück genommen hast.

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Nein - bitte googeln einfach Urlaub und Mutterschutz. Du musst ihn nicht nehmen! Ich habe heute auch den Wisch von der Personalabteilung mit den Formalien bekommen. Da steht drin, dass ich bitte den kompletten Urlaub nehmen SOLL.
Hab dann angerufen und meine Kollegin sagte, das schreiben sie immer rein, damit man alles verbraucht und sie keine Rückstellungen machen müssen.
Der Arbeitgeber muss Dir zugestehen, Deinen Urlaub in dem Jahr, wo Du zurückkommst oder im Jahr drauf (!!) nehmen zu können.

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Das ist so nicht korrekt! Siehe Paragraph 17 des BEEG: „ (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.“

Heißt: WENN Resturlaub bleibt, DANN kann man den im Jahr des Elternzeitablaufs oder im Jahr danach nehmen. Das impliziert jedoch nicht, dass man ein Recht darauf hat den Urlaub aufzusparen
und mitzunehmen.

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Aber den Paragraphen könnte es gar nicht geben, wenn ich GEZWUNGEN wäre, den Urlaub vorher zu nehmen? Oder hab ich nen Denkfehler?
Ich habe exakt 20 Tage in 2020, davon nehm ich circa 10. 10 nehme ich mit plus 11 aus den zwei Jahren davor.

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