Leidiges Thema Elterngeld, absolut überfordert

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Hallo liebes Forum,

ich beschäftige mich nun schon seit Wochen mit dem Elterngeldantrag und dachte ich hätte ihn nun verstanden, jetzt hat mich aber ein Gespräch mit einer anderen werdenden Mutter wieder völlig verwirrt.. vielleicht könnt ihr mir ja helfen?
Also ich möchte 1,5 Jahre Elternzeit beantragen, aber nur 1 Jahr Elterngeld, also Basiselterngeld, beantragen. Dies ist aus meiner Sicht klüger, weil bei Elterngeldplus ja sonst ein halbes Jahr Geld verschenkt werden würde. Ich habe nach der Geburt 8 Wochen Mutterschutz, bekomme also Mutterschaftsgeld, da dies schon eine Zahlung vgl. mit Elterngeld ist, darf ich für diese Zeit nicht noch extra Elterngeld beantragen, soweit habe ich es bis jetzt verstanden. Mein Partner nimmt die ersten 2 Monate auch Elternzeit, können wir beide gleichzeitig Elterngeld beantragen bzw. er Elterngeld beziehen und ich das Mutterschaftsgeld? Und in dem Elterngeldantrag (siehe Foto) ist diese Tabelle mit Kästchen zum ankreuzen, für Basiselterngeld sind da 14 Monate anzukreuzen. Ich habe gelesen, dass ich, da das Mutterschaftsgeld eine Leistung ist, trotzdem meine Kreuze bei den ersten zwei Monaten setzen muss, gilt das auch wenn mein Freund dort seine Kreuze macht? Oder macht er diese Kreuze in den ersten beiden Monaten IN SEINEM EIGENEN ANTRAG und ich lass die bei mir aus? Und wieso gibt es 14 Kreuze? Es sind doch nur 12 Monate, in denen man das Geld bekommt?
Dann habe ich mich gefragt, ob es dann also nicht doch Sinn macht, Elterngeldplus zu beantragen, da könnte ich dann ja auch nach 12 Monaten wieder in Teilzeit arbeiten, aber das kann ich ja auch bei dem Basiselterngeld. Und wieso kann man eigentlich in Elternzeit arbeiten? Wozu gibt es diese dann? Oder besteht da bis auf den Kündigungsschutz noch etwas besonderes, was ich übersehe? Und was hat es mit diesen Partnerschaftsmonaten bzw Partnerschaftsbonus auf sich?

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Wenn du ein Jahr Basiselterngeld willst, machst du für die ersten 12 Lebensmonate Dein Kreuzchen. Auch für die 2 Monate Mutterschutz. Da dein Mann auch 2 Monate nehmen will, habt ihr so gesehen Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld. Wenn man die nicht wie ihr zeitlich überlappend nehmen würdet, sondern er im Anschluss an deine 12 Monate, kann man den Monat 13 und 14 ankreuzen. Da er aber die ersten 2 Lebensmonate macht, kreuzt er in seinem Antrag diese an. Ihr bekommt dann beide Geld. Du in den ersten 2 Monaten Mutterschutzgeld und er Elterngeld.
Verschenken tust du übrigens kein halbes Jahr wenn du Elterngeld plus nimmst. Das Geld verteilt sich nur anders. 1 Elterngeldbasismonat sind 2 Elterngeld plus Monate. Mehr Geld gibt es dadurch nicht. Du kriegst dann halt die Hälfte vom Basiselterngeld wenn man die plus Variante nimmt. Man kann damit aber das Geld so strecken, wenn man nicht Monate mit gar keinem Geld haben mag.
Partnerschaftsbonusmonate gibt es nur, wenn beide Elternteile maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen. Das müssen beide machen. Dann kann man nochmal meine ich 4 Monate etwas Elterngeld bekommen.
Hoffe damit schon mal ein paar Fragen beantwortet zu haben.

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Ah okay super vielen Dank, den Teil mit den Kreuzen/Monaten und den Partnerschaftsbonus hab ich dank dir verstanden! Aber das mit dem Elterngeld/Elterngeldplus noch nicht so ganz, in meiner Auffassung ist es so: bei Basiselterngeld bekomme ich 12 Monate jeden Monat z.B. 1000 Euro, bei Elterngeldplus 24 Monate lang jeden Monat 500 Euro. Das macht ja für ein Jahr mit Basiselterngeld 12.000 Euro, bei 24 Monaten mit Elterngeldplus zwar auch, aber wenn ich davon nur 1,5 Jahre Elterngeld beziehe, 3000 Euro weniger. Weißt du was ich meine? Das würde sich zwar in meinem Fall ausgleichen wenn ich nach 1,5 Jahren z.B. wieder arbeite und trotzdem das Elterngeldplus beziehe, ich muss aber aus umzugstechnischen Gründen mein Job eh nach der Elternzeit, also nach 1,5 Jahren kündigen... oh man das hört sich schon wieder total kompliziert an :D

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und was bedeutet eigentlich dieser Absatz: "In jedem Lebensmonat, in dem Sie beide gleichzeitig Basiselterngeld bekommen, verbrauchen Sie zusammen 2 Monate Basiselterngeld"?

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Hallo,

du hast ja schon viele Antworten bekommen, ich antworte trotzdem nochmal:

Du kannst Basiselterngeld und Elterngeld plus kombinieren. Du möchtest 1,5 Jahre Elternzeit, also 18 Monate. Um für diesen gesamten Zeitraum Elterngeld zu bekommen, kannst du deine 12 Monate (weil dein Mann ja auch 2 Monate nimmt habt ihr gemeinsam 14) zb wie folgt aufteilen: Monat 1-12 Basis elterngeld (Monat 1+2 sind immer Basiselterngeld, wenn du Mutterschaftsgeld bekommst). Du kannst aber auch 8 Monate basiselterngeld bekommen und die "restlichen" 4 Basismonate in EG plus umwandeln, also noch 8 Monate halbes Elterngeld beziehen. Oder 7 Monate Basis EG und die restlichen 5 basiselterngeldmonate auf 10 plus Monate umwandeln. Elterngeld plus ist soweit ich weiß vor allem dann geeignet, wenn du in Teilzeit arbeiten willst, weil du dann nicht soviel Abzüge hast.

Elternzeit ermöglicht dir neben dem Kündigungsschutz auch Teilzeitarbeit. Hast du jetzt einen normalen Vertrag mit zb 40 h, dann müsstest du nach Ende deiner Elternzeit auch wieder diese 40h arbeiten, außer dein AG ist kulant. Während der Elternzeit hast du einen Anspruch auf Teilzeitarbeit (15 bis max. 30 h), und der AG Kann das nicht ohne weiteres ablehnen. Wenn du also nur Teilzeit arbeiten willst macht es vermutlich Sinn, 2 Jahre Elternzeit anzumelden und ggf dann halt nach 1,5 Jahren wieder in Teilzeit zu arbeiten.

Falls du noch Fragen hast, meld dich gerne!

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„ Hast du jetzt einen normalen Vertrag mit zb 40 h, dann müsstest du nach Ende deiner Elternzeit auch wieder diese 40h arbeiten, außer dein AG ist kulant“

Das ist falsch. Ich frage mich, warum so viele Frauen ihre Rechte immer noch nicht kennen und dieses Märchen immer noch glauben...

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Was ist daran falsch?

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Wenn du Mutterschaftsgeld beziehst, musst du die ersten beiden Monate Elterngeld ankreuzen, die kannst du nicht auslassen.