Elternzeit / Elterngeld Väter

Wir bekommen im Juni unser 2. Kind. Mein Mann wollte sich dann auch Elternzeit nehmen. (1 Monat direkt nach der Geburt)
Ich wollte mir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen (Mindestsatz 150) steht meinem Mann dann überhaupt Elterngeld zu oder kann man das nur wenn ich das Elterngeld für 12 Monate auszahlen lasse ? Ich beziehe noch 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld
Und zudem noch die Frage, wie müsste er die EZ anmelden, geht man da nach dem errechneten Termin? Man muss es doch 7 Wochen vor der EZ dem AG melden ?

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Dann man bekommt nur Elterngeld wenn er mindestens zwei Monate beantragt. Ob du das Elterngeld als Basis oder Plus beziehst, ist dabei egal.
Beachte bitte, dass du nur auf max. 20 Monate EG Plus kommst, da Monate mit Mutterschaftsgeld immer als Basismonate gelten.
Dein Mann muss seinem AG 7 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin schriftlich informieren. Wichtig ist, dass er reinschreibt ab Geburt und wann der vorauss. Termin ist, denn dann darf er auch früher oder entsprechend später in EZ gehen.

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Super danke dir.
d.H. ich hätte quasi 20 Monate Elterngeld, mein Mann dann 2 Monate EG und dann die 2 Monate Mutterschaftsgeld, also 24 ?
Die 2 Monate von meinem Mann, könnte man die auch splitten, sprich 1 Monat nach der Geburt und z.B. 1 Monat vor dem ersten Geburtstag und müsste man das gleich mit beim AG angeben oder dann auch wieder 7 Wochen vorher?

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Ja, dein Mann kann die beiden Monate auch nicht zusammenhängend nehmen. Es sollten aber auf jeden Fall Lebensmonate des Kindes und nicht Kalendermonate sein.

Er muss auch beide Monate gleich beim AG anmelden. Mit der Erstanmeldung legt man sich nämlich für 2 Jahre fest. Wenn er den 2. Monat erst später anmeldet, darf der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen.

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