Aufhebungsvertrag - Elternzeit automatisch beendet?

Hallo,

ein Jahr Elternzeit ist rum und ich wollte wieder Teilzeit bei meinem alten AG anfangen zu arbeiten. Ich hatte Elternzeit für 3 Jahre beantragt, mit der Option nach einem Jahr auf 450€ o. Teilzeit wieder einzusteigen. Den Teilzeitantrag ( zunächst 2x Wo. je 4 Std., später 25 Std. während der Krippenzeiten )habe ich fristgerecht über 7 Wochen vorher abgegeben und keine Antwort darauf bekommen. Jetzt hatte ich ein Gespräch mit dem Chef - arbeiten ausschließlich am Wochenende, einmal ca. 6 Std., anderen Tag ca. 10 Std.
Er sagte, man sehe mir an, dass das nicht das ist was ich mir vorstellte - wir einigten uns auf ein Aufhebungsvertrag. Mir ist es ganz recht so, denn nach gewissen Vorfällen mochte ich eigentlich nicht wieder dort arbeiten.

Ist die Elternzeit damit automatisch beendet?
Wenn ich jetzt auf 450€ Basis etwas finde, muss ich mich dann über meinem Mann mit Familienversichern lassen?

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Hallo hoffe du hast den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben.
Wenn ja hast du auf alle Rechte verzichtet die dir zugestanden hätten.
Den nur bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers
1 .bekommst du keine Sperre vom Arbeitsamt (drei Monate)fals du dich da meldest.
2. hast du das Recht auf eine Abfindung verloren.

Würde auf jeden Fall zum Anwalt.
Vielleicht kann der da noch was machen.
Grüße

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Zu 1.:
Nein, nicht zwingend, wenn der Aufhebungsvertrag richtig gestaltet ist.

Zu 2.:
Es gibt kein gesetzliches Recht auf eine Abfindung in solchen Konstellationen.

Ein Anwalt kann nur etwas machen, wenn der Aufhebungsvertrag durch Täuschung oder Drohung durch den Arbeitgeber herbeigeführt worden ist. Die Beweislast liegt bei der Arbeitnehmerin.

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Aufhebungsvertrag ist das Schlechteste, was du machen kannst!

Bleib komplett in Elternzeit, arbeite so wie beantragt etc.

Du bist am flexibelsten so,

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So wie beantragt lässt der Arbeitgeber nicht zu - entweder so wie sie es wollen oder eben Aufhebungsvertrag.
Mir ist bewusst, dass ich eine Sperre vom Amt bekomme. Habe aber eh nicht vor arbeitslos zu sein. Abfindung werde ich wohl nicht bekommen, da ich dort gerade 5 Monate war, bevor ich schwanger wurde und direkt ins BV geschickt wurde. Allerdings müsste mein Chef mir noch über 20 Tage Urlaub auszahlen.

Ich werde dann direkt nochmal zur Krankenkasse gehen, dort nachfragen, ob ich mich jetzt Familienversichern muss..

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.. und mich kündigen lassen geht ja auch schlecht, da ich ja einen besonderen Kündigungsschutz habe.

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Man darf doch auch während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Wäre das nicht vielleicht die bessere Lösung? Ich weiß nicht, ob dein AG das ablehnen kann, bei der Konstellation, dass er dich nur außerhalb der Krippenzeiten beschäftigen will, was für dich nicht möglich ist. Da würde ich mich mal schlau machen.

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Mein Sohn ist nich nicht in der Krippe, erst ab Sommer, bis dahin wollte ich gegenschichtig von meinem Mann arbeiten. Allerdings wollen die mich anders einsetzten, als ich beantragt hab.
Jedenfalls kommt mir Aufhebungsvertrag ganz gelegen, weil ich mich dort nicht wohlgefühlt habe und somit auch keine Lust habe, mich mit meinem Chef noch groß in die Wort zu geben und Diskussionen zu für und ihn eventuell anzetteln zu müssen. Ich bin mir auch über Sanktionen vom Amt bewusst.
Es war ja auch nicht die Frage, ob das die beste Lösung ist oder was man sonst machen könnte. Sondern einfach, ob die Elternzeiz damit automatisch beendet ist. Und aufgrund dessen, ob ich mich Familienversichern muss, weil man ja in der Elternzeit beitragsfrei versichert ist.

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Wenn das Arbeitsverhältnis endet, hast du logischerweise ohne Arbeitgeber auch keine Elternzeit mehr.