Hallo 🙋🏼♀️
Weiß jemand über die Neuerungen des Kinderzuschlags 2020 bescheid?
Stimmt es das es dafür keine Höchsteinkommensgrenze mehr gibt und ihn jeder beantragen kann ?
Entschuldigung vorab falls ich im falschen Forum bin, wusste nicht So recht wo ich die Frage stellen soll..
Lg
Kinderzuschlag 2020, keine Höchsteinkommensgrenze mehr ?!?
Hallo,
ich hatte neulich auch eine Kurzmeldung darüber im Radio gehört - vermutlich war die Formulierung missverständlich. Kinderzuschlag ist für Eltern, die ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, jedoch nicht den der ganzen Familie inkl. Kinder.
Diese Definition hat sich nicht geändert, zumindest habe ich auf die Schnelle nichts anderes gefunden. Daher muss es Einkommensgrenzen geben. Vielleicht sind diese nun einfach höher als im letzten Jahr? Ich weiß es nicht.
LG
Glaub doch nicht alles aus den sozialen Medien.
Es gibt keine pauschale Höchstgrenze mehr.
Hier der Rechner ob Kinderzuschlag zusteht:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
Diese habe ich aus so vielen Ecken gehört...
Zeigt Mal wieder wie schnell sich Halbwahrheiten verbreiten.
Die werden jetzt sicher von Anträgen überflutet... 😱
Hier steht tatsächlich, dass die Vorausseztung "Kein Überschreiten der individuellen Höchsteinkommensgrenze" ab 01.01.2020 entfällt: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba016190.pdf (gleich auf Seite 3).
Ich habe das Dokument noch nicht weiter gelesen, kann mir aber kaum vorstellen, dass das nun wirklich jeder einfach so beantragen kann. Es ist nach wie vor ein Zuschlag "für Familien mit kleinen Einkommen".
Entscheidend ist: INDIVIDUELLE!
Natürlich gibt es eine Einkommensgrenze für den Gesamthaushalt
Eine Einkommensgrenze gibt es nicht mehr, aber es wird für jeden Fall individuell festgelegt, ob eine Bedürftigkeit vorliegt oder nicht. Das hängt u.a. davon ab, wieviele Personen von dem Einkommen versorgt werden müssen.
Wenn es jeder bekommen würde, warum sollte man das extra beantragen?
Dann könnte der Staat es auch einfach jedem überweisen.
Personen mit Hartz 4 und ALG II können es nicht beantragen.
Vermutlich deshalb der Antrag.
Da hab ich auch drüber nach gedacht .
Hab auch überlegt den zu beantragen aber die gehen ja immer von dem Einkommen 6 Monate VOR Antragstellung aus.
Ich hatte da z.b noch Gehalt als BV, Mutterschaftgeld von der KK sowie AG.
Seit Dezember aber nur noch EG. Nur mal theoretisch würde ich wohl jetzt keinen Zuschlag bekommen weil mein Gehalt aus den letzten 6 Monaten Zu hoch war und ich jetzt aktuell aber nur 67 Prozent davon habe.
Aber das Gehalt aus den letzten 6 Monaten bringt mir ja jetzt nix mehr. Auch doof.
Obwohl ja auch aus dem EG Bescheid hervorgeht das die nächsten Monate das EG gleich bleibt
Selbstverständlich gibt es Einkommensgrenzen. Sie werden nur nicht mehr explizit beziffert, weil sie für jede Familie individuell berechnet werden. Im Antrag wirst du zum Beispiel gefragt, ob du und dein Mann zusammen mehr als 7700 Euro habt (am Beispiel meiner Freundin mit 3 Kindern). Zum Vermögen zählen aber Autos, Rente, BU, Versicherungen, Kinderkonten, Konten... usw. Da kam man Ruck Zuck auf die Summe.
Am Sinn des Kinderzuschlags ändert sich nix. Der ist nach wie vor nur für Familien, die nur wegen der Kinder in's ALG-2 fallen würden. Was sich ändert ist die starre Höchstgrenzenregel. Bisher hat man, wenn man nur ein paar Euros über der Höchstgrenze war, gar keinen Kinderzuschlag mehr bekommen hat. Das wird jetzt stufenweise gegengerechnet. 10€ mehr Einkommen - 10€ weniger Kinderzuschlag (oder so ähnlich).
Das bedeutet aber überhaupt und gar nicht, daß jetzt jeder Anspruch auf Kinderzuschlag hat, der nicht selber ALG2 bezieht. Es haben jetzt nur mehr Menschen Anspruch auf anteiligen Kinderzuschlag.
Grüsse
BiDi