Elternzeit verlängern - Auswirkung auf Elterngeld 2. KIND?

Hallo, ich habe eine spezielle Frage: wie wirkt es sich auf die Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind aus, wenn ich bis zur Geburt des Kindes in Teilzeit in Elternzeit vom 1. Kind arbeite? Denn es ist so: die 2 Jahre beantragte Elternzeit läuft bald aus und meine Chefin fragt mich, ob ich meine Elternzeit verlängern möchte. Da wir ein 2. Kind planen, frage ich mich, ob die Verlängerung der Elternzeit Sinn macht und sich dies auf die Berechnung des Elterngeldes positiv auswirkt? Ich hoffe, meine Frage ist verständlich formuliert :)

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Auf das Elterngeld nicht, aber eventuell auf das Mutterschaftsgeld.

Wenn du TZ in EZ arbeitest, kannst du zum Beginn des neuen Mutterschutzes deine Elternzeit beenden und hast somit wieder Anspruch auf dein volles Gehalt (entsprechend deinem Vertrag vor der Elternzeit).

VG Isa

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Wann habe ich dann Anspruch auf mein volles Gehalt? Während der mutterschutzzeit?

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Ja, während der kompletten Mutterschutzzeit stockt dein Arbeitgeber auf das Gehalt deines eigentlichen Vertrags auf.

VG Isa

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Würdest Du weiter mit der gleichen Stundenzahl in Teilzeit arbeiten, oder würdest Du wieder Vollzeit arbeiten? Ob Du Teilzeit oder Teilzeit in Elternzeit arbeitest, hat keine Auswirkung auf Dein Elterngeld.

Die Elternzeit konntest Du allerdings zum neuen Mutterschutz beenden und dann im Mutterschutz die selbe Summe, wie beim ersten Kind bekommen.

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Ich will so oder so bei meiner aktuellen stundenanzahl bleiben, also bei 25 Wochenstunden. Wenn ich dann weiterhin in Elternzeit arbeite, bekäme ich in Mutterschutz beim 2. Kind das gleiche vollzeitgehalt wie beim 1. Kind im mutterschutz? Das wäre ja krass, ist das richtig?

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Ja, das ist dann so, wenn du die EZ dann zum Mutterschutz beendest (passiert nicht von alleine).
Lg