Elternzeit beantragen - was ist sinnvoll

Hi
Kind nr. 2 ist im Anmarsch und kommt im Sommer zur Welt . Unsere Kinder sind dann 1,5 jahre auseinander. Gehe bis dahin wieder 8 Monate zur Arbeit. Davor war ich in Elternzeit.

Da die letzten 12 monate Einkommen zur Berechnung wichtig sind gehe ich davon aus das die restlichen 4 monate vor der ersten Elternzeit genommen werden, oder?

Nun ist die Frage... 1 Jahr zu Hause... oder nur 16, 14 oder sogar 24 Monate?

Mit 24 kommen wir nicht so ganz klar mit den Finanzen, das sollte ja auch stimmen.

Wie ist das wenn ich knapp über einem halben Jahr zu Hause bleiben möchte? Ist das schon Elterngeld Plus? Gibts da Nachteile?

Vielleicht sind unter Euch ein paar Elternzeitprofis...
Mein Mann nimmt keine Elternzeit

Grüße

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Zunächst habe ich den Eindruck du vermischt Elternzeit und Elterngeld. Als erstes musst du dir überlegen, wie lange du Elternzeit bei deinem AG anmelden willst. Das heißt nicht, dass du in dieser gesamten Zeit zu Hause bleiben musst, du kannst schon früher Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

Und dann musst du dir überlegen, wie lange du Elterngeld beziehen willst. Nur, weil du 2 Jahre in Elternzeit gehst, heißt das nicht, dass du ElterngeldPlus nehmen musst und das Geld über so einen langen Zeitraum strecken musst.

Zudem musst du nicht entweder Basis-Elterngeld oder ElterngeldPlus nehmen, sondern kannst das mischen. Jeden BasisEG-Monat kannst du in 2 EG-Plus Monate umwandeln.

Ich persönlich bin ein Fan folgender Struktur:
- 2 Jahre Elternzeit anmelden
- 1 Jahr BasisEG voll auszahlen lassen
- dabei so viel wie möglich zur Seite legen
- am Ende des einen Jahres (passt ja bei Euch ggf. auch mit der Kita-Eingewöhnung)entscheiden, wie lange das gesparte Geld noch reicht, wie lange man noch zu Hause bleiben will
- sobald man weiß das Geld wird nicht mehr reichen, Antrag auf Teilzeit in Elternzeit einreichen und wieder zwischen 15 und 30 Std/Woche arbeiten gehen

Wenn man eh weiß, dass man mind. 1 Jahr zu Hause bleiben will, dann ist man damit am flexibelsten. Man hat in Summe das Maximum an Elterngeld erhalten und ist im zweiten Jahr so flexibel wie irgendwie möglich arbeiten zu gehen (bis max. 30 Std allerdings!). Von dem Gehalt kommt es dann auch zu keiner Verrechnung mit dem Elterngeld, weil der Elterngeldbezug abgeschlossen ist, wenn die Gehaltszahlungen wieder beginnen.

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Und zur Berechnung des Elterngeldes.... du schreibst du gehst 8 Monate arbeiten, davor warst du in Elternzeit. Gehst du denn Teilzeit in Elternzeit arbeiten oder ist die Elternzeit tatsächlich vorbei?

Ja, es werden dann noch 4 Monate von dem Gehalt vor dem MuSchu des ersten Kindes hinzu genommen. Wenn du nur TZ in EZ arbeiten gehst, kann es sogar sein, dass du davon noch Monate ausklammern kannst zu Gunsten von Monaten (mit höherem Einkommen) von vor dem MuSchu des 1. Kindes. Da bin ich mir aber nicht sicher, da gibt es hier sicher auch noch Profis zum Thema Ausklammern.

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Ich sag mal so, natürlich müssen wir es vom finanziellen abhängig machen und haben es bereits durchgerechnet aber auch nur provisorisch da wir nicht genau wissen wie sich das dann rechnet wenn man beide Varianten verknüpft.
Wegsparen kann ich selbst nix wenn ich alles auf 1 Jahr auszahlen lasse. Das ist durch meine jetzige Teilzeittätigkeit nicht möglich, da habe ich zum wegsparen sehr wenig Puffer.

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Würde ich mehr als ein Jahr zuhause bleiben, würde ich Gaga im Kopf werden.

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sehr hilfreich