Streit mit Krankenkasse

Hallo!
Mein LG ist zurzeit im Streit mit der Krankasse und bekommt deswegen keine neue Versicherungskarte. Als Info bekam er, dass wenn er ein Notfall ist (Beinbruch etc) er behandelt werden würde.
(Das Streitverfahren läuft über Anwälte, wie und warum ist jetzt auch Nebensache)
Das Verfahren zieht sich schon sooo lange. Er zahlt weiterhin seine Beiträge, da er wieder angestellt ist, vorher war er im Hauptgewerbe selbstständig und jetzt nur noch im Nebengewerbe. Die Arbeit jetzt macht er übergangsweise, um uns als Familie über Wasser zu halten. Ich bin in Elternzeit.
Meine Frage ist, ob er zum Hausarzt gehen kann, ohne gültige Karte. Er ist öfter erkältet und das verschleppt er schon die ganze Zeit. Er müsste sich mal krankschreiben lassen, um zu kurieren.
Lg

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Dein "LG" ist nicht "im Streit" mit der Krankenkasse, sondern er schuldet der Krankenkasse einfach Beiträge. Die sollte er bezahlen, dann kann er auch wieder regulär zum Arzt gehen.

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Er zahlt Beiträge und bekommt keine Karte?
Heftig.
Ich bin auf die Antworten gespannt.

Als ich mal meine Krankenkassenkarte verloren hatte, musste ich in der Übergangszeit solche "Versicherungsnachweise" von der Krankenkasse holen um zum Arzt gehen zu können. Geht das vielleicht bei euch?

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Hallo
Ohne Karte wird es denke ich schwer. Er ist denke ich bei der Kasse nur für akut Sachen versichert, da gibt es dann eine Bescheinigung für den Arzt die er dort vorlegen muss. In dem Fall gibt es keine Karten

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Zählt da eine Erkältung drunter oder nur echte Notfälle?

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Ich würde Ja sagen, da es akut ist

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Also wenn sein Status gerade wie bei Asylbewerbern und Urlaubern im Ausland ist, dann zahlt die Kasse auch für akute Infekte. Ist ja nichts chronisches, dessen Behandlung verschoben werden könnte.

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Warum wechselt er nicht einfach die Krankenkasse und bekommt dort dann eine Karte und anständigen Service??? Kann ja nicht angehen dass er zahlt und nix dafür bekommt.

Also bei mir war es oft so wenn ich meine Karte verlegt hatte oder vergessen sie mitzunehmen, hat die Sprechstundenhilfe bei der KK angerufen und die haben dann ein fax geschickt dass ich versichert bin. Musste trotzdem jedes Mal die Karte nachreichen (innerhalb einer Woche)

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Er hat seine Karte nicht verloren, sondern aktuell nur einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz. Die TE schreibt nicht, worum es in dem aktuellen "Streit mit der Kasse" geht, aber es wird um nicht gezahlte Beiträge gehen, denke ich.

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"Meine Frage ist, ob er zum Hausarzt gehen kann, ohne gültige Karte. Er ist öfter erkältet und das verschleppt er schon die ganze Zeit. Er müsste sich mal krankschreiben lassen, um zu kurieren. "

Das würde ich direkt mit der Arztpraxis klären.

Manche nehmen nur mit Karte.
Manche lassen sich VIELLEICHT auch Privatzahlung ein. Wenn ja, direkt fragen, was das kostet, wie es abläuft, wer die Rechnung bekommt.

Bei mir ist es so, dass ich einen Teil der Untersuchungen schon selbst bezahlt habe.
Hausarzt darf nicht alles und Facharzt hat sich quergestellt wegen Budget und co.

Daher habe ich dann mit dem Hausarzt besprochen, was notwendig/sinnvoll ist, was es kosten würde und wie das mit der Rechnung läuft.
Den Arztbesuch selbt und die Krankschreibung lief über die Karte.

Ein Hausarzt lehnte jede privat bezahlte Untersuchung ab, allerdings auch solche, die die Kasse übernommen hätte.

Der sicherere Weg ist: direkt beim Arzt fragen!
Fragen welche Möglichkeiten er (dein Mann) hat.
Was als Eigenleistung machbar ist und was nicht.

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Was du schreibst, klingt ganz nach nicht gezahlten Beiträgen. Selbst wenn nun laufend gezahlt wird, sind da wohl noch Altlasten offen, sonst wäre er nicht im Notfallstatus. Erkältung ist eine Bagatellerkrankung und fällt sicher nicht unter Notfall.
Bitte dringend ernst gemeinten Kontakt mit der Kasse aufnehmen und über die Möglichkeiten sprechen den Krankenversicherungsschutz wieder herzustellen.

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""(Das Streitverfahren läuft über Anwälte, wie und warum ist jetzt auch Nebensache)""

Seh ich nicht als Nebensache!

Im Moment zahlt auch nicht er, sondern sein Arbeitgeber die Beiträge.

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befindet er sich im notlagentarif? hat er noch offene forderungen zu begleichen? aus dem notlagentarif kommt man erst heraus, wenn man alle kk-beiträge beglichen hat. also gibt es vorher auch keine kk-karte.
https://www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/avb-nlt-2013.pdb.pdf
dort steht alles drin. ich denke mal, dass die tatbestände für den "notfall" auch bei der gkv gelten.