Unsere Zwillinge sind am 22.08.2003 zur Welt gekommen und ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit bis zum 21.08.2006 beantragt, weil ich von 3 Jahren ausgegangen bin.
Jetzt habe ich jedoch zufällig erfahren, daß ich theoretisch ingesamt 6 Jahre Elternzeit hätte nehmen können und zwar wie folgt: 2 Jahre für Kind A, 2 Jahre für Kind B, 1 Übertragungsjahr für Kind A und dann 1 Übertragungsjahr für Kind B.
Schriftlich habe ich zwar Erziehungszeit bis 21.08.2006 beantragt, doch für welches Kind habe ich eigentlich gar nicht dort hineingeschrieben.
Habe wohl noch die Möglichkeit die mir eigentlich zustehenden Jahre noch zu beantragen? Brauche dringend eine Antwort, eventuell mit Hinweisen auf Gesetzestextes oder Links, damit ich meinem Arbeitsgeber dies noch mitteilen kann, bzw. auf Grundlage der Information mit ihm verhandeln kann.
Herzlichen Dank, wie gesagt, MORGEN läuft die Zeit ab, daher würde ich mich über eine schnelle Antwort freuen.
Viele Grüße,
twinfamily
Elternzeit für Zwillinge falsch beantragt! Kann ich das noch ändern?
Hi Twinfamily!
Ich habe jetzt mal aus Neugierde gegoogelt, weil mich deine Frage erst echt verwirrt hat....
Gefunden habe ich folgendes
>>>>Seit der Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) zum 01.01.2004 besteht auch bei Mehrlingen für jedes Kind ein Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (§ 15 Absatz 2 Satz 1 und 3 BErzGG).
Hiervon kann ein Anteil von bis zu 12 Monaten pro Kind mit Arbeitgeberzustimmung auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag übertragen werden (§ 15 Absatz 2 Satz 4 BErzGG).
Durch die Übertragung der Elternzeit für jedes Kind können für Zwillinge, die Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt, 5 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen werden. Es werden jeweils das erste Jahr des ersten Zwillings und das dritte Jahr des zweiten Zwillings von dem Elternteil übertragen, der sich in Elternzeit befindet.
Durch die Übertragbarkeit wird den Eltern die Möglichkeit eröffnet, z.B. das 1. Schuljahr erzieherisch möglichst intensiv zu begleiten. Die Möglichkeit der Elternzeit ist somit in Beziehung zum Lebensalter des/der Kindes/er und den damit verbundenen Bedürfnissen in der Eltern-Kind-Beziehung gesetzt worden.<<<
Hoffe es hilft dir etwas weiter...
LG redhex
noch was gefunden...
Auch bei Mehrlingsgeburten und bei kurzer Geburtenfolge stehen den Eltern für jedes Kind drei Jahre Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zu. Das bedeutet, dass eine Übertragung von bis zu zwölf Monaten Elternzeit auf den Zeitraum bis zum achten Geburtstag auch in diesen Fällen für jedes der Kinder möglich ist. (Die 12 Monate können beliebig aus den 36 Monaten ausgewählt werden, es muss nicht das "dritte Jahr“ sein.)
Beispiel: Zwillinge werden am 1. 2. 2004 geboren. Die Mutter kann für das Kind A die ersten beiden Jahre Elternzeit nehmen und mit Zustimmung des Arbeitgebers das dritte Jahr z. B. auf die Zeit vom 1. 2. 2007 bis 31. 1. 2008 übertragen. Für das Kind B überträgt sie das erste Jahr auf die Zeit vom1. 2. 2008 bis 31. 1. 2009 und nimmt für das dritte Lebensjahr Elternzeit im Anschluss an die erste Elternzeit für Kind A. Mit Zustimmung des Arbeitgebers könnte die Mutter somit vom 1. 2. 2004 (bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist) bis zum 31. 1. 2009 Elternzeit nehmen. Ohne Übertragung bleibt es bei der dreijährigen Elternzeit bis zur Vollendung der dritten Lebensjahre der Zwillinge.
ähm- deine kinder sind 2003 auf die welt gekommen - die regelung trat danach in kraft - du bist da raus. kein anspruch.
diese zwillingsregelung tratt ab 1.1.2004 in kraft - davor geborene zwillinge sind nicht betroffen.
ab dienstag - heists arbeiten gehen.
Habe zwischenzeitlich einen Link zum "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" kurz "www.bmfsfj.de" gefunden. Diese Seite deckt sich mit den Informationen, die ich von redhex bekommen habe (wahrscheinlich stammt diese Info daher).
Bezüglich der Elternzeit gibt es dort den folgenden Hinweis: "Die neuen Vorschriften zur Elternzeit gelten ab dem 1.1.2004 und damit auch für Eltern, die sich bereits in Elternzeit befinden (nicht nur für Geburten ab 1.1.2004)."
Also müßte die Regelung für Mehrlingsgeburten somit auch für mich zutreffend sein, oder?!
Jedoch konnte ich der Infobroschüre entnehmen, daß der Arbeitgeber der "Übertragung" zustimmen muß. Somit kann ich jetzt nur noch auf das Verständnis meines Arbeitgebers hoffen.
Wie heißt es so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!", aber es wäre schön gewesen, wenn einem jemand diese Information vor Ablauf von 2 Jahren Elternzeit gegeben hätte. Allerdings bedeutete das dann auch keine Garantie.
Allerdings hat mein Arbeitgeber und ich auch einen "Formfehler" bei der Beantragung der Erziehungszeit gemacht: Ich habe den Antrag falsch oder ungenau definiert und mein Arbeitgeber hat mir die Elternzeit nicht schriftlich genehmigt. Somit kann ich nun nur noch darauf hoffen, mit meinem Arbeitgeber einen Deal auszuhandeln, der uns beide zufriedenstellen würde.
Gebe die Hoffnung nicht auf und versuche mein Bestes. Vielen Dank auf jeden Fall für Eure Rückinfos.
Viele Grüße,
twinfamily.
Hallo,
na da wird dein chef ja begeistert sein, wenn Dir 2 Tage vorher einfällt, dass du nochmal für ein paar Jahre aussetzt..
Da hast es sicherlich leicht nach den Jahren dann in ein schönes Betriebsklima zurück zu kommen.