Hallo und Guten Morgen!
Ich möchte gerne zwei Jahre Elternzeit einreichen und im zweiten Jahr in Teilzeit (24 Stunden) arbeiten.
Muss der AG mir die Teilzeit genehmigen? Ode habe ich Anspruch darauf?
Teilzeit in Elternzeit: Muss der AG zustimmen?
Ja, ab einer Mitarbeiterzahl von 15 hast du Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit. Du solltest in diesen Antrag die genau Stundenzahl und Stundenverteilung schreiben.
Den Antrag musst du spätestens 7 Wochen vor geplantem Beginn stellen und dein AG hat 4 Wochen Zeit ihn abzulehnen. Dafür braucht er aber „dringende betriebliche Gründe“, die er notfalls vor Gericht darlegen muss. Eine Vertretung auf deiner Stelle ist kein Grund, deinen Antrag abzulehnen.
Hey,
Weißt du ob eine Ablehnung rechtens ist, wenn der Stellenplan mit einem Rahmendienstplan voll ist? Also alle Stellen besetzt sind und keine Teilzeitstelle möglich ist. Eine Umsetzung innerhalb des Betriebes ist nicht möglich, da alle Bereiche extrem fachspezifisch sind und ich nicht die entsprechende Ausbildung habe. (Bin Notfallsanitäterin, der Rest des Betriebes ist Büro, Kindergärten usw.)
Hatte TZ in EZ erst später beantragt, aber 1 Jahr vor gewünschtem Beginn.
LG
Hummel
Kommt drauf an.
Was ist denn mit deiner alten Stelle?
Grundsätzlich hat man Anspruch drauf. Ich hatte auch alles fristgerecht abgegeben, etc. Sollte dann nochmal vorbei kommen um das vertraglich festzuhalten, da wurde mir gesagt alle 2 Wochen solle ich das komplette Wochenende arbeiten, komplett anders als beantragt, ich fragte nach Alternativen? Gäbe es keine, .. Wenn's mir nicht passt, müsse ich kündigen. Da ich aber weder Geld noch meine Kraft für einen Rechtsstreit aufwenden will, suche ich mir lieber gleich was anderes.