Urlaubstagenberechnung, MS - Denkfehler?

Mein Fall ist ein wenig kompliziert, daher hoffe ich, dass hier vielleicht jemand mir Klarheit bringen kann.

Ich habe eine neue Stelle am 18.01. Vollzeit angetreten. Ich habe vertraglich 30 Tage Urlaub im Jahr, die mir zustehen.
Da ich schwanger bin, habe ich mich jetzt bereits über den erworbenen Urlaub auseinandergesetzt bzw. in der Personalabteilung angefragt. Mein ET ist voraussichtlich der 12.05., daher läuft der MS voraussichtlich vom 31.03. bis zum 07.07.


Die Personalabteilung gab die Rückmeldung, dass mir bei den o.g. Zeiträumen 15 Tage Urlaub zustehen. Erwirbt man in jedem angebrochenen Mutterschutzmonat den vollen Urlaubsanspruch (2,5 Tage) oder nur anteilig?
Ich ging von der ersteren These aus, komme daher auf:
Februar - Juli: 6x 2,5 Tage, also 15 Tage.
Januar 14:31 Tage x 2,5 Tage =1,12 Tage, also 1 Urlaubstag.
In Summe: 16 Tage. Oder bin ich schief gewickelt?


2. grundsätzliche Frage: Momentan sieht es so aus, dass ich den gesammelten Urlaub mitnehmen soll (was ich auch gut finde). Ich würde nach 12 Monaten TZ in EZ 2021 beginnen und würde gerne anfragen, ob ich beginnend mit der TZ- Stelle in der laufenden EZ den angesparten Urlaub aus 2020 nehmen darf, um so ein wenig die Zeit zu Hause noch zu strecken. Geht das grundsätzlich, wenn der AG damit einverstanden ist? Ich las hier nämlich in einem anderen Thread, dass man das überhaupt grundsätzlich nach Ablauf der EZ den Anspruch hat diesen Urlaub zu nehmen?!

Und kleine Nebeninfo, falls das überhaupt eine Relevanz hat (soweit ich jetzt informiert bin, offenbar nicht....?): Ich bin seit dieser Woche im Teil-BV.

Vielen Dank für die Hilfe!

1

Ich bin der Meinung, dass dir für den Monat Januar mit Beginn erst am 18.01 kein Urlaub zusteht. Bei uns gibt es keinen Urlaubsanspruch für halbe Monate, deshalb komme ich auch auf die 15 Tage.
Und eine so explizite rechnung wie du für den Januar gemacht hast, gibt mMn für Urlaubsberechnung eigentlich nicht.

7

Ah okay, das wusste ich nicht, vielen Dank!

2

Das hängt wohl vom Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ab.
Bei uns bekommt man vollen Urlaubsanspruch für jeden Monat in dem man mindestens einen Tag gearbeitet hat.
Bei anderen scheinbar nur für den vollen Monat.

Eventuell rechnen sie: 18.1.-7.7= weniger als 6 volle Monate, aufgerundet auf 6 Monate= 15 Tage

3

Nur bis 7.7. zu rechnen wäre allerdings nach dem Gesetz nicht rechtens. Monate mit Mutterschutz müssen komplett für den Urlaub angerechnet werden, und wenn es nur ein einziger Tag ist.

4

Ja das stimmt. Ich meinte nur, so werden sie sich das wohl ausgerechnet haben, aber halt falsch

weiteren Kommentar laden
5

1. du rechnest falsch. Der Januar wird nicht halb gerechnet. Laut Bundesurlaubsgesetz hast du für volle Monate Beschäftigungszeit Urlaubsanspruch. Das sind bis Juni 5 volle Monate und dann kommt noch der Juli dazu, da hier dein Mutterschutz endet.

Das macht insgesamt 15 Tage. Also korrekt von der Personalabteilung.

2. nein, deinen Resturlaub in der Elternzeit zu nehmen geht nicht. Der bleib bis nach der Elternzeit bestehen. Dadurch, dass dein Urlaub aus Vollzeit entstanden und dementsprechend bezahlt werden muss wärst du nicht mehr in Elternzeit. Außerdem erwirbst du neuen Urlaub während deiner Teilzeit in Elternzeit.

Warum beginnst du deine Teilzeit in Elternzeit nicht einfach etwas später? Das ist doch alles nicht jahresabhängig!

9

Danke für deine Erklärung, dass nur mit den vollen Monaten war mir nicht bekannt.


Bezüglich des Beginns von Teilzeit in Elternzeit, hat tatsächlich einen finanziellen Hintergrund, denn wenn es so gegangen wäre, dann wäre es der finanziell „sicherste“ Weg für uns gewesen (ich bin mehrverdienend) und nebenher habe ich den kleinen Anspruch wieder relativ zügig in der Weiterbildung zustehen. Wir können unser Kind in unserem Bundesland erst zu Beginn der Sommerferien in die Eingewöhnung geben und mutmaßen durch den späten Beginn ungefähr bis zum 18. Lebensmonat uns die Betreuung zu Hause aufteilen zu dürfen (falls wir eine Betreuung finden), die Idee war dann: Ich nehme 1-9. LM Basiselterngeld, mein Mann den 1 Basiselterngeld. Dann mache ich 10. und 11. Elterngeld plus ohne Beschäftigung, dann vom 12.-15. Elterngeld plus mit 20 Stunden TZ in EZ, beende diese und fange in Absprache mit dem AG dann nun mit 35 Stunden Max. an. Mein Mann würde dann nochmal vom 16.-17. LM EG plus nehmen. Aber vielleicht sollten wir einfach nicht so sehr sicherheitsbetont bezüglich finanzieller Rücklagen denken und ich strecke mit Sparpolster und steige später mit der TZ in EZ ein, hmmm....

....darf ich denn Vollzeit Urlaub nehmen, wenn ich die Elternzeit beende, obwohl ich mind. 5 Stunden weniger als vor dem Mutterschutz arbeiten werde?? Oder macht es Sinn, den doch vorher abzufeiern?

LG!

11

So schlecht hört es sich garnicht an. Vielleicht wäre zusätzlich die „Partnerschaftsbonusmonate“ etwas für euch, denn die könnt ihr bekommen, wenn ihr beide gleichzeitig Teilzeit arbeitet. Und so ist es ja angefacht bei euch, oder? Da weiß ich allerdings nicht, wieviel Stunden man mindestens für arbeiten muss und wieviel maximal. Das müsste Manni Gesetz nachlesen. Ihr könntet eure Fragen auch per Email ans Bundesministerium für Familie schicken, die sind eigentlich sehr freundlich und hilfsbereit.

Deinen Vollzeiturlaub kannst du nach der Elternzeit nehmen, allerdings bekommst du den ja auch voll bezahlt. Somit kannst du deine Teilzeitarbeit nach der Elternzeit auch um diesen Zeitraum nach hinten schieben.

6

Das mit den Urlaubstagen weiß ich nicht aber zu deiner zweiten Frage :

Natürlich kannst du deinen resturlaub - sofern der Arbeitgeber damit einverstanden ist - direkt im Anschluss an die Elternzeit die du daheim verbracht hast, nehmen.

Ich gebe nur eins zu bedenken :
Aktuell arbeitest du Vollzeit und erwirbst in Vollzeit deinen Urlaubsanspruch.

Nach 12 Monaten kommst du in Teilzeit zurück. Dh, solltest du zb mit 50% der Stunden zurück kommen, wirst dein Urlaub auch dementsprechend Geldmässig „gekürzt“.

Beispiel (natürlich nur ganz ca.):
Du verdienst Vollzeit 2000 Euro netto.
In 2 Wochen Urlaub bekommst du dann 1000 Euro.

Du arbeitest nach einem Jahr 50%, verdienst nur noch 1000 Euro netto.
Dann bekommst du für die 2 Wochen Urlaub, für die du davor 1000 Euro bekommen hättest, nur noch 500.

Weißt was ich meine ?

Du kannst auch nach dem Jahr zuhause nicht mal schnell den Urlaub in Vollzeit nehmen, da Teilzeit in Elternzeit und Vollzeit sich ja ausschließen.

Solltest du also den Urlaub in Vollzeit ausbezahlt bekommen wollen, müsstest du ihn entweder vor dem MS nehmen, oder nach der kompletten Elternzeit oder du unterbrichst nach Absprache mit dem AG die Elternzeit nach einem Jahr, nimmst den Urlaub und gehst dann wieder in Elternzeit.

10

Puh, so hatte ich auch noch nicht drüber nachgedacht, aber macht natürlich Sinn 🙆🏻‍♀️!
Die Idee mit der Elternzeit zu unterbrechen, um den Urlaub zu nehmen, kann ich mal ansprechen, fürchte aber, dass das eher nicht gewünscht sein wird, mal sehen 😬...

Und wie ist es, wenn ich nach der Elternzeit gar nicht mehr die ursprünglichen Vollzeit - Stunden arbeite, sondern reduzierter?? Ich werde dann während des Urlaubs zwar weniger entlohnt, aber das schließt sich doch per se nicht aus, oder?