Hallo Mädels,
Ich hab mal ne frage und hoffe das ihr mir helfen könnt?
Ich befinde mich derzeit im BV und mein Arbeitsvertrag läuft noch bis Ende März, logisch wäre es wenn sie den nicht verlängern, weil keiner jemanden "umsonst" zahlen würde. Ich war heute vorsichtzahlbar beim Arbeitsamt und wollte mich anmelden, dass ich zum 01.04. Dort in Bezug wäre, für meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Da sagte mir die Dame aber dass ich gar keinen Anspruch vielleicht haben kann, durch das BV. Ist das richtig? Sie meint ich muss dann ins Krankengeld fallen stimmt das ? Kann mich jemand aufklären? Mein ET und BV geht bis zum 31.08.20 und wäre danach in "elternzeit " oder ??
Bin derzeit 12ssw
BV im befristeten Vertrag
Es kommt drauf an, ob du ein ärztliches BV erteilt bekommen hast oder ein BV vom AG ausgesprochen bekommen hast. Bei Ersterem hast du leider keinen Anspruch auf ALG1 soweit ich informiert bin. Bei Zweiterem allerdings schon.
Heyy danke für die Antwort, hmm ok. Das BV wurde vom Arzt verordnet
Dann hast du tatsächlich schlechte Karten bei der ArGe, aber die Krankenkasse hilft dir in deinem Fall weiter. Viel Glück 🍀
Soweit ich weiß ist das Arbeitsamt nur zuständig, wenn du auch vermittelbar bist. Du musst dich bei deiner Krankenkasse melden, die sind jetzt für dich verantwortlich. Meine stockt das Mutterschaftsgeld zum Beispiel bis zum Gehalt auf, da mein Vertrag kurz nach Geburt endet.
Oooh man was für Gesetzte, wenn ich ins Krankengeld falle bekomme ich doch weniger elterngeld?
Auch mit ALG I würdest du weniger Elterngeld bekommen, da dies nicht mit in die Berechnung reinfließt und die Monate mit 0€ gerechnet würden.
Hallo,
ich bin kein Fachmann, aber ich de je die Dame hat recht. Arbeitslosengeld 1 steht dir nur zu wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Da du im BV bist stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Daher denke ich, dass du kein Anspruch hast, sondern nur einen Anspruch auf Harz 4 bzw. ist der Vater dir Unterhaltspflichtig
LG Morgain
Um ALG zu bekommen musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Im Falle eines ärztlich attestierten Attests ist dies nicht gegeben und du rutscht erst mal ins Krankengeld.
Aber wenn ich ins Krankengeld komme bekomme ich doch weniger elterngeld, oder nicht ??
ja, genau. Das ist dann geringer.
Hallo. Bin in selber Situation. Vertrag läuft aus zum 31.03. und gehe erst am 27.04. in Mutterschutz und habe ein BV vom Arzt. Die Monate, in denen du Krankengeld, ALG oder Harz 4 bekommst, werden generell nicht mit beim Elterngeld einberechnet. Ich werde mein BV aufheben lassen für die 4 Wochen, weil ich denke, dass das Arbeitsamt mir wohl für die 4 Wochen keinen neuen Job suchen wird...
Diese Monate bis zur Geburt schmälern mein Elterngeld monatlich um 100€. Wobei es ‚nur 3‘ Monate sind, die nicht mit einberechnet werden.
Aa ok, also damit du nicht 300 Euro weniger hast in den 3monaten lässt du dir dein BV aufheben?? Ich überlege auch zum 01.04. Mein BV aufheben zu lassen möchte nicht ins Krankengeld, bei mir wären es ja zum Mutterschutz gesetzt noch der april; Mai, Juni also 3monate ??
Dein BV aufheben lassen? Ja prima dass genau in den 4 Wochen dein oder das Leben deines Kindes nicht mehr in Gefahr sind du deshalb weiter Geld kassieren kannst... was soll man sagen...
Hallo,
soweit ich weis ist die Krankenkasse für die Gehaltszahlung während des BV‘s zuständig. Was bedeutet dein AG zahlt nicht umsonst für dich , er zahlt gar nichts für dich während du im BV bist bzw. bekommt das von der Krankenkasse wieder 1:1.
deswegen würde ich mich zuerst an deine Krankenkasse wenden und hören was die dazu sagen.
Die andere Frage die ich mir stelle ist warum du verwundert bist das du weniger Geld vermutlich bekommst in der Elternzeit 🤔
Dein Vertrag geht bis Ende März dein Mutterschutz beginnt am 31.8. was hättest du OHNE BV in dieser Zeit gemacht ? Arbeitslosengeld oder Harz 4 wären doch auch weniger als dein Gehalt ? Und Krankengeld ist auch weniger als dein Gehalt ? Oder übersehe ich da was ? Denn Schwanger einstellen wird dich ja denke ich keiner ohne BV.
Alles Gute für dich
Hallo,
Das wird zwar oft propagiert aber wird dadurch nicht wahrer. Die Umlage fürs BV deckt keinen Urlaubsanspruch ab und insbesondere in diesem Fall ist der ja mit Vertragsende auszuzahlen.
Dass dem Unternehmen keine Kosten entstehen stimmt daher nicht.
VG
jap, stimmt. Aber geht ja nicht auf die These der TE ein, dass der AG den Vertrag nicht verlängert, weil er dann das Gehalt zahlt aber keine Arbeitsleistung dafür bekommt.
Hallo,
Das kommt auf das bv an. Wenn du nur nicht in deinem Beruf arbeiten kannst aber einen machen könntest dann bekommst du alg. Ich hab es gerade durch. Bin Erzieherin und darf nicht in meinen Beruf arbeiten, einem Büro Job zb könnte ich aber machen. So wurde mir das beim Arbeitsamt erklärt. Frag am besten noch mal nach.
Lg
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html#BJNR274810006BJNG000401119
Mal nachlesen bei Paragraph 2b Bemessungszeitraum.
Also so wie ich das verstehe, verringert sich dein Elterngeld nicht wenn du wegen der Schwangerschaft ins Krankengeld fällst. In dem Fall wird der Monat/die Monate ausgeklammert mit Krankengeld-Bezug und durch vorherige Monate ersetzt.
Wenn du ein generelles BV hast ist die Krankenkasse für dich zuständig. Würde mich mit der Krankenkasse in Verbindung setzten. Sie versuchen allerdings einen an das Arbeitsamt zu verweisen was aber falsch ist. Ich kann dir empfehlen wenn es Probleme gibt dich an das Familienbüro der Stadt zu wenden in der du wohnst die kennen sich da gut aus. Weiß das von einer Freundin die in der selben Situation was.
Lg