Hallo ihr Lieben,
ich möchte meinen Job kündigen, da ich eine neue Stelle habe.
Nun steht in meinem Vertrag 'es gelten die tariflichen Bestimmungen'
Laut Tarif habe ich bei einer Betriebszugehörigkeit von über 6 Monaten, 12 Tage Kündigungsfrist.
Nun habe ich im Internet jedoch dies gefunden:
"Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen worden, gilt zunächst § 622 Abs. 1 BGB. Dieser räumt sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer die Möglichkeit ein, ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats zu kündigen.
Eine kürzere Kündigungsfrist kann grundsätzlich nicht durch andere Verträge (Tarif- oder Arbeitsvertrag) vereinbart werden."
Was stimmt denn nun?
Vielen Dank und liebe Grüße
Kündigungsfrist
Hi,
Nicht im Internet lesens, selbst ins Gesetz gucken :)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Das Verbot der Unterschreitung gilt für Einzelverträge, unter bestimmten Umständen.
Du hast ja einen Tarifvertrag. Also gilt dieser.
Und selbst wenn nicht, wahrscheinlich würde der AG dich trotzdem gehen lassen...
Danke für die Antwort
Diese Frist die du gefunden hast gilt für den Arbeitgeber aber nicht für den Arbeitnehmer soviel ich weiss. Dass Arbeitsschutzgesetz soll den Arbeitnehmer schützen und nicht den Arbeitgeber unterstützen :)
Ich würde mich trotzdem grundsätzlich an die 4 Wochenfrist zum Ende oder 15. eines Monats halten so bist du auch auf der sicheren Seite.
12 Tage Kündigungsfrist? Das habe ich noch nie gehört. Was ist das für ein Tarifvertrag?
Könnte im Baubereich sein...
Ja genau, Maler und Lackierer