Hallo,
ich bin seit 5wochen krankgeschrieben, risikoschwanger, bin 43 Jahre alt, in der 14.Ssw, habe einen zu hohen Blutdruck und zwei Wochen andauernde Blutungen hinter mir, aber Baby gehts gut, zum Glück. Es geht mir sehr schlecht da ich immernoch mit der Übelkeit und Migräne kämpfe und warscheinlich noch länger krankgeschrieben werde. Ich habe nun finanzielle Einbußen von ca 520 Euro da die Schichtzulagen wegfallen. Ich bat meinen Frauenarzt um ein individuelles Arbeitsverbot, doch er weigerte sich, mit der Aussage, sie sind schwanger und nicht krank! (schreibt mich aber gleichzeitig 2 Wochen krank!) Nächste Woche würde ich in das Krankengeld rutschen und dann würde mir noch mehr Geld fehlen und ich weiß nicht wie ich dass finanziell überbrücken soll. Ich verstehe nich warum er mir kein BV ausstellt, da ich im Grunde die Vorraussetzungen erfülle, andere Frauen in der Fabrik hatten garnichts sind jünger und bekamen es. (ich arbeite in der Produktion). Ich bin verzweifelt.
LG
Mein Frauenarzt möchte mir kein BV geben trotz Risikoschwangerschaft
Je nach Größe des Betriebs kannst Du dich auch an den Betriebsarzt wenden oder an den hausarzt. Es muss nicht zwingend der Frauenarzt das BV ausstellen.
Ich zb hab mein bv durch den betriebsarzt bekommen.
Liebe Grüße
In ihrem Fall dürfte keiner ein Bv aussprechen!
Hallo
Deine Beschwerden kommen ja nicht durch den Job, sondern durch die SS. Deswegen handelt dein Arut korrekt, indem er dich nur krankschreibt. Ein Bv wäre Betrug.
Auch dein Ag oder ein anderer Arzt DARF dich nicht krank schreiben.
Hast du keinen Partner, der finanziellmit dir wirtschaftet?
@gorilla 77
nein, wir haben uns vor drei Monaten getrennt.
Nun ja. Er ist trotzdem ab Mutterschutz für dich und ab Geburt für das Kind zu UNterhalt verpflichtet.
Risikoschwangerschaft heißt nicht automatisch BV.
Für ein BV muss man arbeitsfähig sein.
Ja. Aber eine BV kann trotzdem auch während einer aktiven AU ausgesprochen werden.
Solange die AU besteht sticht diese die BV aber wen dann die AU ausläuft tritt sofort die BV in Kraft.
Vg
Verstehe den Einwurf auf meine Antwort nicht.
Wenn weiter eine Arbeitsunfähigkeit besteht kann kein BV ausgestellt werden. Das wäre Betrug
Da Du Anspruch auf den Durchschnitt der Schichtzulagen der drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft hast, entsteht Dir zumindest in der Lohnfortzahlung kein finanzieller Nachteil.
Das Thema "AU schlägt BV" wurde ja schon erläutert.
Solltest du aufgrund der Schwangerschaft die Schichten nicht mehr arbeiten dürfen, dann stehen dir die Zulagen trotzdem zu !
Die nächste gute Nachricht : wenn du ins Krankengeld fällst, wird sich das in dem Fall nicht auf dein Elterngeld auswirken.
Aber wie willst du nach der Geburt mit dem Elterngeld auskommen, wenn dir jetzt schon das Krankengeld finanziell das Genick bricht ?
Wenn ich in das Krankengeld rutsche fehlen sogar ca 900 Euro.
Deswegen werde ich versuchen zu arbeiten trotz Schwangeschaftsbeschwerden , aber mit Migräne ist das wirklich nicht einfach, jeder der wirklich darunter leidet , weiß wovon ich rede.
ich wollte das Elterngeld in einem Jahr ausbezahlen lassen und danach wieder arbeiten gehen.
Gerne würde ich länger zuhause bleiben bei meinem Purzel aber denke dass es finaziell
nicht möglich ist.
Es ist mein erstes Kind, zudem hätte ich auch nie gedacht doch noch schwanger zu werden.
Für mich ist dies wie ein Wunder und ich freue mich unglaublich auf das Kind.
Leider war mein Partner mit dem Kind überfordert deswegen kam es zur Trennung
Wenn dir 900 Euro beim Krankengeld fehlen, hast du ja normalerweise ein gutes Einkommen. Und davon liegt nichts auf der hohen Kante?
Du gehst lieber arbeiten, wenn dein zu Hause bleiben nicht voll finanziert wird?
Das lässt tief blicken, mehr sage ich da besser nicht zu.