Ihr Lieben, ich bin gerade echt ein wenig durch den Wind. Ich arbeite 30 std bei meinem Hauptarbeitgeber und zusätzlich auf 450€ Basis bei einem anderen Arbeitgeber. Mein Hauptarbeitgeber hat mir sofort ein beschäftigungsverbot ausgesprochen, als ich ihm von der SS erzählt habe. So ist das bei ihm üblich, weil er keine andere Einsatzmöglichkeit für uns hat. Mein zweiter Arbeitgeber, wollte sich nachdem ich ihm unterrichtet habe, erkundigen wie dieses beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber aussieht und was er dafür tun muss. Es ist die selbe Arbeit wie in meinem Hauptjob wodurch ich annahm, dass ich auch hier freigestellt werde. Und so sind wir telefonisch auch verblieben. Nunja... heute schwebt dir Kündigung ins Haus...
ich weiß, dass es einen Kündigungsschutz gibt... aber ich bin total enttäuscht und weiß gerade nicht was ich nun tun soll.
Kündigung in der Schwangerschaft
Hallo,
was steht denn für ein Grund in der Kündigung? Falls der Betrieb nicht schließen muss (so war es bei mir der Fall) ist die Kündigung nicht rechtens, auch wenn du z. B noch in der Probezeit wärst. Hast du versucht deinen AG drauf anzusprechen? Das würde ich in keinem Fall so akzeptieren! Liebe Grüße, Madeline mit Prinzessin im Bauch 38SSW
Es muss kein Grund in einer Kündigung stehen.
Wenn es innerhalb der Probezeit gekündigt wurde nicht, ansonsten schon!
Ich würde auf jeden Fall nachfragen. Wenn du nicht auf Konfrontation gehen willst dann frag doch ob das ein Fehler war dass dir die Kündigung zugeschickt wurde. Vielleicht war es das ja? Irgendwie Namen in der Personalabteilung durcheinander gekommen? Im Nebensatz kannst du noch erwähnen da das ja gar nicht möglich ist, da du schwanger bist. So wissen die auch dass du dir über deine Rechte im Klaren bist, ohne dass es blöd klingt.
Und Frage nochmal nach wie es mit der Freistellung ist, die sollen dir das schriftlich geben. Nicht, dass nachher behauptet wird du kamst einfach so nicht mehr zur Arbeit.
Also eine Verwechslung schließe ich aus, da wir nur ein sehr kleiner Betrieb sind. Mein Chef hatte mir am Telefon noch gesagt, dass er sich erkundigt wegen den Beschäftigungsverbots und sich das Geld dann natürlich von der Krankenkasse zurückholt... ich habe ihm sogar ein vorgefertigten Formular zukommen lassen, das mir mein anderer Arbeitgeber netterweise zur Verfügung gestellt hat.
Ganz klar würde ich noch einmal das Gespräch mit dem AG suchen und einen Termin beim Anwalt machen zwecks einer kündigungsschutzklage dies würde ich dem AG auch zu verstehen geben falls es kein versehen war...
Es wirkt sich nämlich auf die Höhe des elterngeldes aus
Was für eine blöde Situation. Da wäre ich auch sauer und enttäuscht.
Falls du keine Rechtschutzversicherung hast, könntest du deinem Arbeitgeber auch erstmal einfach nur mitteilen, dass du dir über deine Rechte im Klaren bist, dass die Kündigung schon wegen des Mutterschutzgesetzes unwirksam ist und er von dir jetzt 4 Tage Zeit bekommt die Kündigung schriftlich zurückzunehmen und seinen Pflichten als Arbeitgeber einer Schwangeren nachzukommen. Danach würdest du rechtliche Schritte einleiten und es müsse ihm klar sein, dass er dabei unterliegen wird.
Wenn du Glück hast rudert er dann zurück (oder fragt seinen Anwalt und bekommt die Lage erklärt, um dann zurück zu rudern).
Hinweis: Eine Kündigungsschutzklage muss meines Wissens binnen 3 Wochen eingereicht sein. Nur, dass dir da keine Frist abläuft ;)
Wünsche dir alles Gute!
Danke für deine Antwort. Ich habe jetzt mal einen befreundeten Anwalt gefragt wie ich weiter vorgehen soll... ich finde es einfach nur dreist, weil wir vor einer Woche noch darüber gesprochen haben, wie wir das handhaben. Und sie wollte sich erkundigen und sich dann bei mir melden. Ich hab so ein bisschen das Gefühl, dass sie darauf hofft, dass ich mich dagegen „wehre“ und mir dann ein beschäftigungsverbot vom Frauenarzt hole. So hat sie keine Arbeit mit der ganzen Bürokratie... das Vertrauen ist auf jeden Fall dahin
Und was sagt dein befreundeter Anwalt? Hat dir doch sicher schnell was aufgesetzt denke ich mal.
Tut mir echt leid dieser Stress!
Geh zum gewärbeaufsichtsamt die helfen Dir da sehr gut!
Ähm meinte natürlich Gewerbeaufsichtsamt!
Ganz einfach, was du tun musst: Du setzt ein Schrieben auf "Wie ich bereits am x.xx.xxxx mitgeteilt habe bin ich schwanger, anbei die Bestätigung meines Frauenarztes. Es besteht daher Kündigungsschutz gem. § 17 MuSchG. Ich fordere Sie daher auf mir bis zum (kurze Frist, max 10 Tage) die Rücknahme der Kündigung schriftlich zu bestätigen. Andernfalls sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten." Das sendest du per Einschreiben Rückschein an deinen AG oder gibst es persönlich unter Zeugen dort ab. Mach dir eine Kopie (inkl deiner Unterschrift) für deine Unterlagen. Zu diesen Unterlagen tust du dann auch den Rückschein des Einschreibens.
Wenn du innerhalb der Frist kein Schreiben bekommst, dass die Kündigung zurück nimmt, gehst du direkt zum Arbeitsgericht und erhebst Kündigungsschutzklage. Dafür ist die Frist 3 Wochen ab Eingang der rechtswidrigen Kündigung bei dir. Daher ist die kurze Frist in deinem Schreiben an deinen AG so wichtig.
Dazu brauchst du keinen Anwalt, ist alles reine Formalität.
Wie ist denn eigentlich die Kündigungsfrist? An deinem nächsten Arbeitstag gehst du zudem wie gewohnt zur Arbeit und forderst einen Termin zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
Geh sofort zum Arbeitsgericht und reiche Klage ein. Dafür brauchst du keinen Anwalt.