Hallo,
ich brauch mal Hilfe, ich checks nicht ganz. Ich war der Meinung Elterngeld wird anhand der letzten 12 Monate bemessen und zwar auch, wenn man da in Elternzeit ohne Elterngeldbezug war. Sprich, diese Zeit wird mit NULL Einkommen gerechnet.
Jetzt hat mein AG eine Bescheinigung ausgefüllt und anstelle der Monate in denen ich noch vom ersten Kind in Elternzeit war (2 Monate davon mit EG-Bezug, zwei ohne) 4 Monate von vor der Geburt des ersten Kindes mit aufgelistet. Will mich ja nicht beschweren, ich bekomme so mehr. 😅 Aber ich bin halt der Meinung dass da was nicht stimmt.
Oder ich verstehs einfach falsch.
Vielleicht kennt sich jemand gut aus oder war in der selben Situation und kann weiterhelfen, danke!
LG
Bemessungszeitraum Elterngeld bei vorangegangener Elternzeit ohne Elterngeldbezug
Die ersten 12 Monate Elternzeit mit Basiselterngeldbezug bzw 14 Monate bei EG-Plusbezug des vorherigen Kind werden bei Ermittlung des Bemessungszeitraum ausgeklammert also nicht berücksichtigt. Es wird also vom Geburtstermin die 12 Monate, dabei zählen nur vollständige Kalendermonate ohne Bezug von Mutterschaftsgeld oder der ausklammerbaren EG-Bezugsmonate. Je nach genauen Daten und Abstand zwischen den Geburten kann das dann dazu führen dass Monate von vor dem vorherigen Kind einfließen. Dazu muss mann die genauen Geburtstermine von beiden Kindern, Beginn des jeweiligen Mutterschutz und Dauer des Elterngeldbezugs kennen um das zu bestimmen.
Vielen Dank für die Antwort!
Also werden dann demnach auch Monate ohne EG-Bezug, in denen ich mich aber in Elternzeit befand, in der Berechnung ausgeklammert?
LG
Nein, eben das heißt es nicht. Die Monate in Elternzeit ohne Elterngeldbezug werden als 0 in die Berechnung hineingenommen.