Hallo ihr lieben,
Ich bin kinderkrankenschwester und darf nicht mehr auf meiner Station arbeiten. In ein paar Tagen hab ich ein Gespräch bei der PDL wegen evtl BV oder eine andere Stelle.
Angenommen sie versetzt mich irgendwo anders hin, bekomme ich dann laut Mutterschutzgesetz trotzdem mein Gehalt im Durchschnitt der letzten 3 Monate weiter? Auch wenn die neue Stelle schlechter bezahlt wäre?
Mein Frauenarzt stellt mir das BV nur aus, wenn sie keine andere Stelle für mich hat obwohl ich 2 fach Risikoschwanger bin aber ich denke meine Chefin wird da schon ne andere Stelle für mich finden
Gehalt wenn Versetzung wegen schwangerschaft?
Ja das bekomnst du du darfst auchfrund einer ss nicht nachteilig verdienen oder rujter gestezt werden. Ebenso wie die stunden verringern wenn es sp wäre das gehlt bleibt gleich und wird notfalls der letzten 3 Monate angepasst
Dir darf wegen der Schwangerschaft kein Nachteil entstehen. Also müsstest Du dein normales Gehalt weiterhin bekommen wie gewohnt.
Bei einem BV ist es ja auch so.
Das klingt super. Weil meine 40h werde ich kaum weiter gehen können. Bin so nervös und aufgeregt. So wie es mir momentan geht, würde ich lieber zu Hause bleiben aber das macht sie sicher nicht
Wenn du Schwangerschaftsbeschwerden hast, kannst du eine AU beim Arzt bekommen, das ist aber kein Grund für ein BV.
Wenn sie eine andere Stelle für dich haben, hast du natürlich weiter 40h Arbeitszeit. Warum auch nicht?
Da es sich ja bei der Versetzung trotzdem um ein BV im Sinne des Mutterschutzgesetzes handelt steht dir dein Gehalt aus dem Durchschnitt inklusive Zuschläge weiterhin zu.
Ein BV darf dein FA dir auch nicht geben, wenn kein geeigneter Arbeitsplatz für dich gefunden wird! Dein AG muss dir dieses dann ausstellen!
Ja aber mein arbeitgeber sagt einfach, sie stellen keins aus... War schon eine große diskussion da mein Frauenarzt es auch nicht machen möchte aber er meinte, dann muss er halt... Mein arbeitgeber sagt einfach, er macht es nicht und damit ist es für ihn gegessen
Wenn dein AG das so sieht, dann gehe doch den richtigen Weg und informiere die zuständige Aufsichtsbehörde. Auch den noch nachfolgenden Schwangeren zu liebe. Dann kommt der AG wenigsten nicht mit seinem Gehabe durch und wird an seine Pflichten erinnert.
Dir stehen übrigens Gehalt und Durchschnitt der Zuschläge aus den drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft zu, nicht der Durschnitt der letzten drei Monate.