Verständnisfrage Elternzeit

Hallöchen,
ich mal wieder mit ner Frage in die Runde.
Hier die Rahmenbedingungen:
Unser Erstgeborener (vor 01.07.2015, damit ja geboren vor den Änderungen im BEEG) ist mittlerweile gut fünfeinhalb; die Kleine zweieinviertel.
Derzeit bin ich, wie seit Geburt der Kleinen 2017 in Elternteilzeit. Diese läuft noch, bis sie Ende des Jahres drei wird.
Da die Teilzeit super in unser Familienleben passt, möchte ich diese gerne noch fortführen, anstatt bald wieder in Vollzeit gehen zu müssen.
Mit dem Großen war ich damals während dem ersten Lebensjahr nur 2 Monate in Elternzeit zu Hause, so dass ich doch auch nach der alten Regelung im Prinzip noch 12 Monate "Rest" haben müsste für die Zeit nach dem dritten Geburtstag.
Von daher wäre mein Plan, bei meinem Arbeitgeber zu beantragen, nahtlos ab einem Tag nach dem Ende meiner Elternteilzeit für die Kleine, ein weiteres Jahr Elternteilzeit dranzuhängen, die mir aus dem noch nicht aufgebrauchten Zeitraum für den Großen noch bleibt.
Hinweis: Ich hatte nie einen Antrag auf Übertragung der 12 Monate auf die Zeit nach dem dritten Lebensjahr des Großengestellt und selbst wenn - ich bin mittlerweile auch bei nem anderen Arbeitgeber beschäftigt, dem das wahrscheinlich eh egal wäre.

Versteht ihr das wie ich, dass ich wohl kein "Anrecht" auf Gewährung der Elternteilzeit habe, aber der Chef es mir wahrscheinlich trotzdem nicht verwehren wird, da er irgendwelche dringenden betrieblichen Gründe anbringen müsste, die es aber faktisch nicht gibt?

Und zur Datierung der Zeiten: Bin ich da frei und kann den direkten Anschluss wählen oder bin ich evtl. immer noch an die Lebensmonate gebunden, wie das damals bei den 2 Elternzeitmonaten ja auch der Fall war? Dann würde die Elternteilzeit der Kleinen am 8.12.2020 enden und die "neue" Elternteilzeit am 23.12. beginnen und dazwischen hätte ich für 2 Wochen den vorübergehenden Status als Vollbeschäftigter?

Danke für Eure Kommentare!
LG J

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Hallo,

was die Übertragung der Elternzeit betrifft, habe ich leider keine Ahnung.

Aber auf jeden Fall bist du bei reiner Elternzeit nicht an die Lebensmonate gebunden. Das Elterngeld richtet sich nach den LM. Und da bist du ja raus.

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Das ist schonmal gut zu wissen! Dankeschön!#winke

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Ich denke du kannst das so machen wie du es planst. Meine Frage ist nur: willst du dann nach dem weiteren Jahr Teilzeit wieder Vollzeit arbeiten? Wenn nicht kannst du doch nach Ende der Elternzeit einfach einen Teilzeitvertrag bekommen. Oder?

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Ich will mir zumindest die Option offenhalten, wieder irgendwann voll arbeiten gehen zu können. Und daher will ich meinen bestehenden Arbeitsvertrag (volle Stelle) nicht aufgeben. Von der Gefahr "Teilzeitfalle" hört man ja immer wieder! #zitter

Übrigens hat mich ein Anruf bei der Elterngeldstelle auch nicht weitergebracht. Die verweisen auf die Beratung der Arbeitskammer. Werde mich dort nun auch noch schlau machen...

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Naja, die Elterngeldstelle hat ja nichts mit der Elternzeit zu tun und somit auch keine Ahnung!

Du kannst dem Bundesministerium eine Email mit deinen Fragen schreiben.

Zum Teilzeitvertrag: hier könntest du einen befristeten TZ-Vertrag machen