Frage zum Elterngeld 14./15. LM

Hallo!
Ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand bei meiner Frage weiterhelfen kann...
Folgendes Problem:
Ich habe für die LM 1 bis 12 Badiselterngeld bezogen.
Mein Mann möchte auch gerne noch Elternzeit nehmen... geplant wäre 14./15. LM, da es in seiner Firma nicht anders zu machen ist.
Basiselterngeld geht ja nur bis einschließlich 14. LM, ab dem 15. LM müsste er ElterngeldPlus beantragen, richtig?
Muss man dann 2 Plusmonate nehmen oder ginge auch einer, denn mehr als 2 Monate am Stück genehmigt seine Firma nicht.
Und ja, ich weiß, Elternzeit und Elterngeld sind zwei paar Schuhe.

Ich hoffe ihr versteht meine Frage.
Ich befürchte aber, dass wir es völlig versemmelt haben.

Vielen Dank schon mal.
Kooramin

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Das ist richtig erkannt 14 LM geht Basis-EG ab 15. nur noch EG-Plus da muss er auch 2 nehmen. Allerdings kann er im 16 LM dann TZ mit max 30STd/Woche arbeiten ... das wird dann zwar angerechnet aber er verliert nicht ganz soviel ....

Was heisst seine Firma genehmigt das nicht, da gibt es nichts zu genehmigen Elternzeit wir angemeldet und der AG hat da kein Mitspracherecht in diesem Fall! Da kann er sich das auch passen auf den 13+ 14. Monat legen eventuell hilft da mal ein sachliches Gespräch weiter das er das Recht hat das beliebig anzumelden. Als Angebot kann er ja dann auch den 13. + 14 LM statt 14 -16 LM anbieten.

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Vielen Dank!

Das die Elternzeit nur beim Arbeitgeber angemeldet werden muss und keiner Genehmigung im engeren Sinne bedarf, war uns klar.
Es geht vielmehr darum, dass es auf beiden Seiten Planungssicherheit gibt, da in diese Zeit größere Projekte fallen und geschaut werden muss bzw. beide Seiten möchten, das alles rund läuft und jeder zufrieden ist.
Wir hatten aber komplett den Fakt übersehen, dass ja TZ bis 30 Stunden möglich sind.
Danke auch noch mal speziell für diesen Hinweis!
Damit ist unser ursprünglicher Plan haltbar.
Ein Gespräch mit der Personalabteilung ist für morgen angesetzt.

Lg Kooramin

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Er muss mindestens zwei Monate Basiselterngeld nehmen. Einen Basiselterngeldmonat kann er dann auf ZWEI Elterngeld plus Monate splitten, er hat dann also insgesamt DREI Monate Elterngeldbezug. Er kann aber nicht einen Monat Basis und einen Monat Plus nehmen.

Also wenn ihr das so plant, muss dein Mann drei Monate Elterngeld beantragen.
Dass der AG die Elternzeit nicht ablehnen kann, wurde dir ja schon erklärt

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"da es ist in seiner Firma nicht anders zu machen ist" - Sorry, aber das sind in 99,9% dumme Ausreden von Männern, die sich selbst für unersetzbar halten, es aber nicht sind.