Hallo ihr Lieben,
ich hatte BV bis Ende 20. SSW wg. fehlender Immunisierung Ringelröteln. Jetzt hab ich noch ein paar Tage Resturlaub aus dem Vorjahr und müsste ab Dienstag wieder arbeiten.
Nun arbeite ich in der stationären Kinder- und Jugendhilfe und hier greift - seitens des Landkreises und auch meines Arbeitgebers - ein ‘Maßnahmepaket Pandemieschutz‘. KollegInnen die im Urlaub sind, dürfen anschließend nicht auf Arbeit, Kinder, welche in den elterlichen Haushalt beurlaubt waren, dürfen nicht zurück in die Einrichtung, andere Kinder dürfen nicht wie geplant zum Beispiel über das Wochenende in den elterlichen Haushalt.
Nun der Anruf meines Arbeitgebers, wie es aussieht mit einem BV durch meine Gyn - denn eigentlich ist es ihnen zu heikel, dass ich als Schwangere arbeiten komme. Die Aussage, dass es für Schwangere und das Ungeborene nicht schädlich sei, stamme von einer Testreihe an 9 Schwangeren und das wäre überhaupt nicht aussagekräftig. So mein AG.
Meine Gyn hat Urlaub, ist erst ab Mittwoch wieder da. Ich erfragte ein BV durch den AG - da es ihm ja wichtig erscheint, mich nicht zu gefährden. Das lehnt man ab.
Ich kann nicht verstehen/erklären, warum?!
Was tue ich jetzt?
BV Corona
Wenn dein AG nicht möchte das du arbeiten kommst weil es ihm zu heikel ist , muss er dir das BV ausstellen. Dafür ist deine Ärztin leider nicht zuständig.
Lg
Das weiß ich. Nur wie verhalte ich mich jetzt? Setze mich einem möglichen Risiko aus, dass mein AG klar benennt und bin - wenn wirklich was passiert - die Dumme?
Man teilt dem Arbeitgeber mit, dass der Arzt kein BV ausstellt, da keine schwangerschaftsspezifische Gefährdung (mehr) vorliegt.
Sodann teilt man mit, dass die Arbeitskraft ausdrücklich angeboten wird und man bis spätestens Sonntag eine verbindliche Weisung erwartet, wie verfahren werden soll. Wenn man nichts hört, wird man "ganz normal" zur Arbeit erscheinen.
Aufgrund des Pandemie-Plans wird der Arbeitgeber zwingend mitteilen müssen, dass er dich nicht beschäftigen kann. Dann greift die Regelung zum Betriebsrisiko (§ 615 S. 3 BGB) und du bekommst weiter dein normales Gehalt.
Einseitig Urlaub anordnen geht übrigens auch nicht, allerdings kann der Abbau von Überstunden angeordnet werden, wobei etwaige Betriebsvereinbarungen evtl. Abweichendes regeln.