Ich bitte dringend um Hilfe bzgl. Elterngeld!

!Bitte nur antworten wenn man sich zu 100% sicher ist!

Hallo ihr Lieben,
eine Freundin möchte gerne wissen wie das Elterngeld gezahlt wird (ob es Kürzungen gibt oder nicht), wenn man sich in folgender Situation befindet:

- Kurzarbeit
- Beschäftigungsverbot
- Krankmeldung (6 Wochen)

Sie hat sich schon viel belesen, aber immer noch Probleme es zu verstehen. Ich kann ihr ebenfalls nicht weiterhelfen.

Danke für eure Hilfe!

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Sie soll einfach bei der Service Hotline der Elterngeld Stelle anrufen und fragen. Eine sicherere Antwort kann es dann kaum geben.

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Oh ja da hab ich gerade auch Angst.

Denn im Internet steht ja das bei Krankengeld oder Kurzarbeit das Geld nicht angerechnet wird und man notfalls dann nur 300 Euro bekommt 🙄 das wäre schlimm

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300€ 1 Jahr lang oder bekommt man die 300€ auch 2 Jahre lang?

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Soweit ich weiß 1 Jahr lang, 150€ dann bei 2 jahren

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Bei Kurzarbeit und Krankmeldung hab ich keine Ahnung.

Aber bei BV hat man keinen Nachteil man bekommt ja seinen normalen Lohn weiter und von da wird es berechnet !!

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Wenn man ins Krankengeld fällt aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden (also bei gebrochenem Arm z.B. nicht) dann wird dieser Zeitraum ausgeklammert und entsprechend der Berechnungszeitraum nach vorne geschoben. Also wenn man z.B. 2 Wochen Krankengeld erhält, dann wird entsprechend der betroffene Monat ausgeklammert und entsprechend der 13. Monat vor Geburt mit eingerechnet.

Bei Kurzarbeit müsste das genauso sein, bin mir aber nicht 100% sicher.

Beim Beschäftigungsverbot bin ich mir unsicher ob die Monate im BV als Grundlage zur Berechnung herangezogen werden oder entsprechend ausgeklammert und die Monate zur Berechnung nach vorne verschoben werden.

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Danke für deine Antwort.

Während des BV erhält man aber ja den gleichen Lohn wie wenn man arbeiten geht. Also wäre es im Endeffekt ja egal wie die das rechnen oder?

Wie ist das denn wenn während des Beschäftigungsverbotes Kurzarbeit in der Firma stattfindet? Betrifft mich das dann ebenfalls?

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Mein BV wurde in der ersten Schwangerschaft angerechnet, hatte ja ganz normal Gehalt vom AG erhalten.

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Um was für ein Beschäftigungsverbot handelt es sich?
Wenn sie dies aufgrund ihrer SS erhält und dadurch weiterhin ihr Gehalt bekommt, dann bekommt sie auch normales Elterngeld.

Bei Krankmeldung, wenn sie dadurch Krankengeld erhält, wird die Zeit mit eingerechnet. Heißt es geht mit in den jahreslohn und somit wird das Elterngeld auch daran angepasst.

Hier gibts aber auch Ausnahmen.

Kurzarbeit ist leider auch so eine Sache. Ich weiß allerdings nicht, ob dies in den Zeiten von coronna wie früher gehandhabt wird.

Und zu guter letzt ist ja auch der Zeitraum entscheidend.

Der Tipp mit der Hotline ist hier wahrscheinlich die beste Idee.
Die L Bank hat für das Elterngeld eine Hotline. Leider haben die dort lange Wartezeit