Hallo ihr.
Ich hoffe ihr könnt mir nochmal helfen.
Folgende Situation:
Ich bin Schwanger, mein Musch beginnt am 26.4.
Seit Donnerstag 12.3. bis beginn Musch hab ich Urlaub. Ist mein kompletter Jahresurlaubsanspruch von 2019.
Jetzt zur Frage.
Bin eigentlich in der Gastro tätig. Durch dieses Corona Virus könnte es sein dass mein Chef zumacht bzw Kurzarbeit anmeldet. Wie verhält sich das dann auf meinen Gehalt? Sollte ich da weniger bekommen,wirkt sich das dann auch aufs Elterngeld aus? Oder kann man den Monat /e ausklammern bei der Berechnung? Ich bekomm jetzt im Urlaub und Musch sowieso schon weniger an Netto weil die Sonderzuschläge (steuerfrei für Nachtarbeit nach 20uhr) wegfallen.
Lg Lillymaus
Schwanger, Urlaub, drohende Kurzarbeit
Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes werden ja die letzten 3 Monate vor Beginn hinzugezogen, da du ja da noch den Ausgleich für die Zuschläge bekommen hast(durchs Nachtarbeitsverbot) bekommst du da ja nicht auf so viel weniger.
Hi. Danke für deine Antwort.
Aber bei der Elterngeldberechnung kommen doch die 12 Gehälter vor dem Monat in Bezug bevor der Musch beginnt. Oder irre ich mich jetzt? Lg
Das mit dem Mutterschaftsgeld und dass ich eigentlich anteilig und versteuert was von meinen Sonderzuschlägen bekommen müsste ist glaub was anderes.
Ich habe ja nicht vom Elterngeld geschrieben, sondern ganz klar Mutterschaftsgeld. Und da sind die 3 Monate vor Beginn ausschlaggebend.
Und ja, den Ausgleich für wegfallende Zuschläge hättest du während der Schwangerschaft weitergekommen müssen. Da das dann versteuert wird wird es in die Berechnung des Mutterschaftsgeldes (und des Elterngeldes) hineingenommen.