Schließung wegen Corona - Lohn?

Hallo!

Mein AG wurde geschlossen wegen Corona (Spielhalle).
Einerseits lese ich, dass der AG weiter Lohn bezahlen muss wie gehabt (ich vermute, Zuschläge fallen allgemein weg?), andererseits lese ich, er kann Kurzarbeit beantragen. Das wären dann also 67 % vom Nettogehalt (Kind im Haushalt).
Was stimmt denn nun? Das wäre ja ein Minus von 500 €, das treibt mich in den Ruin. Mein AG weiß auch noch nichts genaues, Teambesprechung folgt erst. Ich konnte schon die ganze Nacht kein Auge zutun...

LG

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Achso, der Vollständigkeit halber: Es ist von der Schließung durch Erlass der Regierung die Rede, nicht weil wir einen Coronafall hatten.

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Die Situation hat es vorliegend noch nicht gegeben.

Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Betriebs- und Wirtschaftsrisiko (§ 615 BGB). Er muss daher auch dann, wenn er seinen Betrieb nicht öffnen kann oder darf das Risiko, die Löhne voll weiterzahlen zu müssen.

Kurzarbeit ist insoweit ein Ausweg, weil dann eben Kurzarbeitergeld gezahlt werden muss / kann. Allerdings kann der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld nicht einseitig anordnen. Es muss im Arbeitsvertrag vorgesehen sein oder die Arbeitsvertragsparteien einigen sich.

Als letztes Sicherheitsnetz für den Arbeitgeber (letzter Ausweg von der Lohnzahlungspflicht) ist dann nur die Existenzgefahr übrig. Wenn das Unternehmen in die Insolvenz gehen würde, sofern die Löhne weitergezahlt werden, entfällt die Lohnzahlungspflicht gem. § 615 BGB ausnahmsweise doch.

Da es eine solche Situation in der Breite noch nicht gegeben hat, ist in letzter Konsequenz manches noch zu klären.

Kurzarbeit scheint keine so schlechte Lösung zu sein, wenn ansonsten das Risiko besteht, gar nichts zu bekommen.

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Die Frage kann dir nur dein AG beantworten. Es weiß ja keiner ob dein AG Kurzarbeit beantragen wird. Sollte er es tun, dann geht es dir leider wie vielen. 🤷‍♀️

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Ggf. Hast du Möglichkeit aufstockend ALG II zu beantragen. Wenn du alleinerziehend bist, ist das sogar wahrscheinlich, dass du Anspruch hast.
Parallel Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen.

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Danke für eure Antworten, ich war mir nicht ganz sicher, ob Kurzarbeit überhaupt eine Option ist, wenn man garnicht arbeiten gehen kann, ich kannte das nur bei Stundenreduzierung wegen schlechter Auftragslage o. Ä.

Bisher weiß ich immer noch nicht, was nun passiert, aber da wir unseren Arbeitsplatz lieben und eine tolle Chefin haben, werden wir natürlich nichts tun, dass die Halle zur Schließung zwingen würde. Ich hab mit meiner Bank gesprochen und kann kurzfristig meinen laufenden Kredit um einiges Aufstocken. Vllt dürfen wir auch etwas Urlaub benutzen.

LG