Hallo ihr Lieben,
Kurz zu meinem Fall:
Ich war Anfang der Schwangerschaft 5 Wochen krankgeschrieben wegen starker Übelkeit + Erbrechen. Dann war ich wieder arbeiten. Anfang des Jahres 1 Woche AU wegen Erkältung. Dann wieder arbeiten. Jetzt bin ich seit Montag krankgeschrieben wegen starken Rückenschmerzen. Ich hab schon vor wieder arbeiten zu gehen, weiß nur nicht wie lange sich die Schmerzen ziehen - meine FÄ hat mich zum Orthopäden geschickt, wo ich morgen einen Termin habe.
Ein BV steht natürlich nicht im Raum, weil ich ja erkrankt bin und keine Gefahr durch die Arbeit für mich oder das Würmchen entsteht.
Jetzt meine Fragen: fangen die 6 Wochen, wo man noch kein Krankengeld bekommt, immer wieder von vorne an wenn sich die Diagnose ändert? Oder wird das dran gehängt? Das heißt, ich müsste jetzt bald ins Krankengeld rutschen :/
Wenn es Krankmeldungen bezüglich der Schwangerschaft sind - haben sie dann Einfluss auf mein Elterngeld?
Vielleicht kennt sich jemand gut aus :) Online finde ich so viele verschiedene Informationen.
Danke euch!
PS: bin in der 24.SSW
AU / Krankengeld/ Elterngeld - kennt sich wer aus?
Krankengeld aufgrund von ss-Beschwerden werden ausgeklammert. Das Ding ist dass manche Diagnosen zusammengezählt werden und das entscheidet die kk ggf. Mit Rücksprache mit dem Arzt. Also würde ich bei deiner kk anrufen denn die meisten melden sich nicht vorher und du kriegst erst mit dass du im kg bist wenn dein Arbeitgeber dir mitteilt dass er nur bis Tag X Lohn zahlt.
Klar sind Rückenschmerzen und Übelkeit was anderes aber da es ss-bedingt ist könnte es zur zusammenrechnnung kommen.
Also ich einfach schnell anrufen und dich absichern :)
Liebe Grüße
Nady 28+2 mit Matti unterm 💙
Vielen Dank für den Tipp! Das mach ich :)
Wie das im Einzelnen mit den 6 Wochen läuft, kann ich dir leider nicht beantworten. Aber eins weiß ich definitiv: Zeiten in denen du schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben warst und in denen du Krankengeld deswegen erhältst/erhalten hast, werden beim Elterngeld ausgeklammert. Will heissen, sie werden durch Zeiten VOR dem relevanten Berechnungszeitraum ersetzt. Das kannst du auf dem EG-Antrag extra angeben/beantragen. (Hab ihn vorhin weitestgehend ausgefüllt. 😅)
Liebe Grüße. 🙃🙂
Ach das ist schon Mal eine gute Nachricht die mich beruhigt, falls ich wirklich weiter länger krankgeschrieben werde.
Vielen Dank!
Hi. Krankengeld geht los wenn du in Folge eines Jahres wg der gleichen Krankheit länger als 6Wochen krank geschrieben bist. Da du unterschiedliche Diagnosen hattest beginnt dieser Zeitraum immer von vorn. Vg
Das stimmt so nicht unbedingt.
Sind alle AUB in ihrem Fall schwangerschaftsbedingt, werden sie addiert, also sie hatte erst
Schwangerschaftsübelkeit und dann Rückenprobleme aufgrund der Schwangerschaft usw...
Meinen Krankenkasse hat etwas anderes gesagt (eben angerufen :) )
Es wird nicht addiert
In kausalem Zusammenhang stehende Diagnosen werden addiert, das wäre bei Dir der Fall, wenn alle AUBs mit einer schwangerschaftsbedingten Diagnose begründet sind.
Du kannst ja mal die Diagnoseschlüssel der Arbeitsunfähigkeiten googlen.
Bei der Elterngeldberechnung fließen Zeiten mit Krankengeldbezug mit 0 in die Berechnung ein. Ausnahme dabei sind ausdrücklich schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeiten.
Ich hab vorhin mit meiner Krankenkasse (TK) telefoniert. Und sie hat mir gesagt:
Die Übelkeit wird nicht zu den aktuellen Rückenschmerzen dazu gezählt. Also der 6 Wochen-Zeitraum beginnt jetzt wieder von Neuem, obwohl Beides mit der Schwangerschaft zusammenhängt. Anders sähe es aus, wenn ich jetzt erneut wegen Übelkeit krankgeschrieben wäre.