Hallo Zusammen,
seit Tagen "nutze" ich mein BV und versuche mich durch den Bürokratieberg bzgl. Elterngeld & Elternzeit zu kämpfen.
Nach Rücksprache mit einer Beratungsstelle und unserem zuständigen Jugendamt entstanden allerdings fragen, die mir überhaupt niemand beantworten konnte.
Deshalb habe ich die Hoffnung, dass vielleicht hier jemand aus eigener Erfahrung oder aber mit Fachwissen weiterhelfen kann
1.) Muss ich - als Beamtin- das Elterngeld bzw. Elternzeit schon ab Geburt beantragen? Ich dachte, das wird erst nach dem Mutterschutz beides beantragt, da ich ja soweit ich das verstanden habe keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe?
und dann die zweite Frage, die mir niemand beantworten kann:
2.) Ich würde gerne 6Monate Elternzeit nehmen, dann noch einen Monat Resturlaub abfeiern und im Anschluss würde mein Freund gerne in die Elternzeit starten.
Geht das denn? Das zwischen meiner Elternzeit und seiner ein Monat liegt? Ich dachte eig nicht, dass das ein Problem ist, aber die (unfreundliche) Sachbearbeiterin beim JA fand die Idee "sau dumm und unnötig" und konnte dazu nichts sagen außer "das macht doch niemand".
Achso und wer entscheidet denn als "oberste Behörde" über solche Anträge? Dann würde ich dort vielleicht mal noch eine Mail hinschicken, da muss es mir ja jemand sagen können
Vielen Dank bereits im Voraus!
Bleibt alle gesund!
Experten zu Elternzeit & Elterngeld gesucht
Als Beamtin erhältst Du Deine Dienstbezüge im Mutterschutz weiter, daher entfällt das Mutterschutzgeld. Wenn ich mich richtig an den Elterngeldantrag erinnere, dann gab es da keine andere Möglichkeit, als die ersten beiden Lebensmonate (in die ja für termingerechte Einlingsgeburten der Mutterschutz fällt) Basiselterngeld zu wählen. Für den Lebensmonat, in dem der Mutterschutz und damit die Zahlung der Dienstbezüge endet, erhältst Du dann anteilig Elterngeld.
Zu der Frage mit der Pause zwischen den beiden Elternzeiten kenne ich mich nicht aus.
Es ist kein Problem, wenn ihr einen Monat Pause habt. Allerdings verschenkt ihr quasi einen Monat Elterngeld.
Du kannst Elternzeit und Elterngeld ja eh erst nach der Geburt beantragen (bzw Elternzeit wird angemeldet, mich beantragt).
Elternzeit meldest du spätestens 7 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes an, das ist die Frist. Und schreibst "im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist, melde ich bis Ende des X. Lebensmonates Elternzeit an"
Elterngeld wird quasi ab Geburt beantragt, aber solange du deine Bezüge bekommst, werden diese angerechnet und es bleibt nix zur Auszahlung übrig.
Bei der Elternzeit ist es egal, ob ihr eine Pause dazwischen habt, jeder von euch hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre.
Aber warum plant ihr das Elterngeld mit 1 Monat dazwischen? Wieviele Monate möchte dein Freund überhaupt nehmen?
Danke euch für die schnelle Hilfe
@ 010419: Auch aufgrund der aktuellen Lage haben wir gemeinsam nicht all zu viel Geld - in der Elternzeit bzw. durch das Elterngeld.
Deshalb haben wir versucht, die ersten 12 Monate nach meinem Mutterschutz mit Elternzeit und Urlaub zu "fangen", weil im Urlaub ja trotzdem voll bezahlt wird.
Wir wollten es wie folgt aufteilen:
Monate 1+2 => Mutterschutzzeit
Monate 3 +4+5+6+7 => Elternzeit durch mich
Monat 8 => Urlaub durch meinen Freund und mich
Monate 9+10+11+12+13+14 => Elternzeit durch meinen Freund
Monat 15 => Urlaub durch meinen Freund
Eigentlich wäre es leichter bzw. übersichtlicher gewesen, wenn mein Freund mich einfach nach den 7 Monaten abgelöst hätte und dann nach Monat 12 noch 2 Monate Urlaub genommen hätte.
Das geht allerdings leider nicht, weil die letzten zwei Monate eine Zeit sind, in der bei uns in der Regel alle Urlaub wollen und dann gewürfelt wird, wer das Glück hat und den Urlaub bekommt.
Deshalb wollten wir den Urlaub quasi vor seine Elternzeit ziehen und die Elternzeit dann im Sommer für ihn nehmen. Dann sind wir nicht vom "Würfeln" des Urlaubs abhängig.
Ich hoffe, ich habs jetzt nicht zu umständlich geschrieben
Liebe Grüße
Ah, danke jetzt habe ich die Aufteilung verstanden 😊
Aber: ihr habt zusammen 14 Monate Elterngeld und bei eurem Plan verschenkt ihr ja einen Monat.
Monat 1-7 Du Elterngeld dann kann doch dein Freund Monat 8 - 14 Elterngeld beantragen. So habt ihr durchgehend bis zum 14 Lebensmonat Elterngeld und im 15. nimmt dein Freund wie geplant Urlaub.