wie viel qm genehmigt das Amt?

Hallo,

wenn eine 5 köpfige Familie sich trennt, die Kinder beim Vater verbleiben und die Mutter dann vorrübergehend Hartz4 beantragen muss und ausziehen wird.

wie viel Qaudratmeter stehen ihr aus Sicht des Amtes dann zu wenn sie alle 14 Tage die 3 Kinder für ein Wochenende hat?

eine 2 Zimmerwohnung wird schwer. Aber steht ihr ein 3. Zimmer als Kinderzimmer für die 3 zu auch wenn diese nur 2 Wochenenden im Monat und je nach Ort so ab und zu mal da sind?


vielen Dank, gerne dürft ihr mir einen Link posten wo ich die genaue Gesetzeslage nachlesen kann, ich kenne mich in der Sache nicht sonderlich gut aus.

danke und schönen Tag noch.

1

Da die Mutter dann allein lebt, würden ihr nur 45qm zu stehen auf wievielen Zimmer die Wohnung dann aufgeteilt ist, ist völlig unerheblich... ich meine auch das ihr bei 14 tägigen Besuch der Kinder keine zusätzlichen Quadratmeter laut Gesetzgeber zu stehen.
Sonst würden ja alle getrennt lebenden ALG 2 Empfänger in riesen Wohnungen leben, dies ist leider nicht so...

5

Du fabulierst und rätst herum. Und schreibst desegen Nonsens.

2

Hallo.

Ja, Rittmeisters hat das ja schon erklärt.

Wenn die Mutter ja dann auf die Kinder nicht Rücksicht nehmen muss (in beruflicher Hinsicht), kann sie ja sicher bald Vollzeit arbeiten. Dann kann sie sich auch eine größere Wohnung leisten, damit sich die Kinder zumindest 1 Kinderzimmer teilen können übers WE.

#winke

4

Der gute "rittmeisters" hat aber Unsinn fabuliert.

3

Es kommt etwas auf die Region an.

Hier ist die qm/Zimmer Zahl nicht ganz so entscheidend. Es werden auch größere Wohnungen akzeptiert, wenn die Mietobergrenze nicht überschritten wird. (Achtung, Heizkosten werden nach der angemessenen qm Zahl berechnet).

Bei der Wahrung des Umgangsrechts sind die Kinder natürlich zu berücksichtigen und die Wohnungsprüfung muß eher wohlwollend ausfallen.

Bitte beachte, dass es ggf. Ansprüche auf Mehrbedarf bei Wahrnehmung des Umgangs gibt. Dies kannst du beantragen und erhältst für die Tage wo deine Kinder da waren eine Nachzahlung. Besonders interessant bei Umgang in den Ferien, oder wenn Fahrtkosten anfallen.

7

#pro

6

Leider wurde dir hier bereits herbeiphantasierter Unsinn erzählt, der auf wenig Ahnung von der Sachlage beruht und dazu musstest du dir auch noch einen süffisanten Hinweis auf Berufstätigkeit gefallen lassen. Ich bin sicher, dass du weißt, dass du dir respektive die Mutter sich Arbeit suchen muss, soweit gesundheitlich möglich und das war ja auch nicht deine Frage.

Einer Einzelperson stehen in der Regel bis zu 50 m² zu. Im Rahmen des Umgangsrechtes kann ein höherer Wohnbedarf anerkannt und übernommen werden. Wie viel, hängt von der Anzahl der Kinder, dem Alter und der Häufigkeit des Umgangs ab. In der Regel wird ein kleines Zimmer mehr anerkannt, also um die 10 bis 15 m² mehr. Das sollte m.E. auch bei drei Besuchskindern noch einigermaßen ausreichend sein, hier könnte man ja z.B. mit einem Tagesbett arbeiten, aus welchem man abends ein großes Bett oder Bett mit zwei Liegeflächen machen kann. Ikea hat da ganz gute und kostengünstige Bettlösungen, gibt es oft auch für ganz kleines Geld bei ebay Kleinanzeigen.

Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es zu den KdU nicht, da die Kosten der Unterkunft Sache der Kommunen sind. In aller Regel unterscheiden sich die einzelnen Weisungen der Kommunen aber nicht sonderlich untereinander, da sie sich an der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie an den Hinweisen des Bundesministeriums bzw. anderer übergeordneter Behörden/Ministerien orientieren.

Viele Jobcenter haben ihre Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft auch auf ihrer Website veröffentlicht, einfach mal vor Ort nachsehen. Dort dürfte dann auch etwas zur Wohnungsgröße bei Umgangsrecht zu finden sein.

Die Mutter sollte auch an die Beantragung von Leistungen im Rahmen einer "temporären Bedarfsgemeinschaft" denken, insbesondere wenn die Kinder in den Ferien z.B. länger bei ihr sind. In dieser Zeit kann sie auch Leistungen zum Lebensunterhalt für die Kinder bekommen (§38 Abs. 2 SGB II).

LG
cc