Chef will Kurzarbeit RÜCKWIRKEND

Hallo

Ich arbeite in einem Bildungsträger.
Unsere Arbeit fällt zum Teil auf Grund der unterschiedlichen Aufgaben weg. Zum Teil erhöht sie sich, auf Grund der nun notwendigen Einzelbetreuung (kontaktlos) Die Aufgaben können nicht umverteilt werden, da es hauptsächlich die Sozialpädagogen und Psychologen betrifft, deren Arbeit mehr wird, die Arbeit der Ausbilder und Lehrer fällt fast vollständig weg.

Wir sind eine große Firma, an die Firmenspitze kommen wir nicht gut ran.

Heute, kurz vor Feierabend wurde angekündigt, dass wir ab 25.03. in Kurzarbeit sollen.

Das geht doch nicht rückwirkend??!!
Oder doch?

Der Betriebsrat hat sein Veto eingelegt, aber unser Chef lenkt nicht ein. Wie können wir mehr Druck ausüben? Streiken geht ja grad nun nicht....

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Hi,
der Betriebsrat ist ja aktiv, bliebe ansonsten noch ein Anwalt...aber es geht doch nur um ein paar Tage Unterschied, geht es dir ums Prinzip?
Ich kenne mich mit den Regeln nicht aus, aber wegen ca. max. 5 Tagen und da dann 67% ist der Betrag ja recht gering (auch wenn man natürlich in Kurzarbeit jeden Cent gebrauchen kann). Mir wäre bei einem Anwalt das finanzielle Risiko zu groß - außer du hast Rechtsschutz ohne Eigenbeteiligung...aber selbst dann.
Alles Gute

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Mir gehts ums prinzip und um die art und weise.

Dieser chef weiß NICHTS über unsere Arbeit und er sch** auf unsere Argumente, wenn wir sagen, was wir zu tun haben. Ja. Ein Teil unserer Kollegen kann grad nichts machen, aber dafür waren sie alle vorher überbelegt! Wir haben alle massenhaft überstunden.

Uff... ich steigere mich grad rein. Ich muss wohl bis Montag warten. Der Betriebsrat wird zeit gehabt haben sich zu informieren. Alle Bezriebsräte unserer Firma (jeder Firmensitz hat seinen eigenen) hatten sich letztes Jahr mal wegen der Lohnerhöhung zusammen geschlossen, ich hoffe, dass sie das nun wieder tun.

Kann ja wohl alles nicht sein! Ich ackere hier nicht für 110% und krieg dann 67% Lohn :-[.

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Du kriegst ja auch noch zwangsläufig nur 67% Lohn. Kurzarbeit bedeutet erstmal, dass du nicht mehr voll arbeitest, der AG nur noch bezahlt, was tatsächlich gearbeitet wird und der entgangene Rest dann zu 60 oder 67% vom Staat aufgefüllt wird.

Heißt: Dein AG kann jedem AN nach Position sagen, wie viel er noch arbeiten soll. Dir also z.b. noch 70%, dann bekommst du auch 70% regulären Lohn und nur von den 30% fehlenden Prozent nur einen Anteil von 67%. In Summe also deutlich mehr als 67%.

Deine Frage an Chef/Betriebsrat sollte also sein: Wie viele Stunden soll ich denn in Kurzarbeit noch machen? Was ist gewünscht? Arbeit habe ich für x Wochenstunden. Oder soll Kurzarbeit wirklich 0 Std. bedeuten? Dann weise ich explizit darauf hin, dass x, x und x nicht mehr bearbeitet werden kann.

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Sollen denn alle Mitarbeiter in Kurzarbeit?

Auf wieviel Prozent Kurzarbeit?

Es gibt ja Bedingungen, Überstunden dürfen nicht gemacht werden bei Kurzarbeit.

Rückwirkend ist auch kein Problem.

Ich würde erstmal abwarten.

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Ohne eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat gibt es keine Kurzarbeit - ganz einfach. Nach der Betriebsvereinbarung kommt die Anzeige der Kurzarbeit (und die ist schon recht detailliert, das Formular kannst du googeln). Ich arbeite auch bei einem Träger, und wir spielen das auch gerade durch.

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Danke, dass du schreibst. Mal schauen, wie es am montag weiter geht.

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Ich möchte jetzt nicht so viel schreiben (und nachdenken), bin mir aber aufgrund der Auftragsarten sicher, dass eine Kurzarbeit „0“ gar nicht möglich ist. Gerade die Aufträge der AfA lassen sich nicht einfach abbrechen, und die der JC auch nicht. Und eine klare Aussage der AfA über Nichtzahlung gab es bis gestern bundesweit nicht. Für März müssen die zahlen. Wir wurden Mitte März zur Fortführung des Maßnahmen aufgefordert, auch „telefonisch, digital und postalisch“.

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