Hallo liebe werdende Mamis,
ich habe eine dringende Frage, welche sicher in dieser Zeit viele von uns betrifft.
Es geht um die Berechnung des Elterngeldes. Da im Moment viele Unternehmen vor der Kurzarbeit stehen oder schon mittendrin sind (auch meinen Arbeitgeber betreffend), machen sich Bedenken um die zukünftige Berechnung des Elterngeldes breit.
Ich habe mich nun versucht etwas schlauer zu machen, leider gibt das Internet aber nur wenig Info zu diesem Thema.
Folgende Info habe ich gefunden: "Für die Berechnung des Elterngeldes wird im Bemessungszeitraum nur Erwerbseinkommen berücksichtigt. Sogenannte Entgeltersatzleistungen – und dazu zählt auch das Kurzarbeitergeld – werden dagegen nicht eingerechnet."
Das heißt also rießen Einbußen.
Was kann man tun, um diese Missere bestmöglichst zu umgehen? Natürlich ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber unumgänglich. Ist es sinnvoll sich ins Beschäftigungsverbot zu begeben, wenn überhaupt möglich!? Ich kann doch nicht meinen gesamten Jahresurlaub nehmen. (Habe bereits 10 Tage für Corona geopfert.) Freitag bekommen wir Bescheid, ob das Unternehmen in Kurzarbeit geht, was sehr wahrscheinlich ist.
Mein Mann und ich sind gerade etwas ratlos, vielleicht kann uns jemand helfen.
LG Julesy
Kurzarbeit und Elterngeldberechnung
Hallo,
Ich reihe mich da mal an. Habe auch schon versucht mich schlau zu machen.. Und bin nicht weiter gekommen..
Ich kann nur dazu beitragen.. Das ein BV (in dem ich mich seit 8 Wochen befinde) nicht berücksichtigt wird und daher keinen Vorteil bringt.. 😭
Also eine wirklich bescheidene Situation für viele😑😑
Lg Loori mit Twins inside 💙 💝 28ssw.
Inwiefern wird das BV nicht berücksichtigt?
Ich bin seit November im BV, hatte bei der Stelle 7 Monate zuvor angefangen zu arbeiten und nun läuft heute am 31.03. der Vertrag aus. Direkt morgen beginnt allerdings schon der Mutterschutz bei mir. Ich habe die Monate im BV natürlich das vorherige Durchschnittsgehalt bekommen und rechne damit, dass das zur Berechnung des späteren Elterngeldes mitberücksichtigt wird. Was soll für die Monate denn sonst berechnet werden?
BV wird ganz normal mitberechnet. Egal ob von AG oder von der Gyn ausgestellt
Guten Morgen,
unsere Familienministerin und auch diverse andere Politiker haben werdenden Müttern/Eltern zugesichert, dass aus Kurzarbeit keine Nachteile in Bezug auf das Elterngeld entstehen sollen. Es werde nicht das Kurzarbeitergeld, sondern das Gehalt vor dieser Zeit als Berechnungsgrundlage genommen.
So hab ich das auch im Kopf und ich bin der Meinung im Forum Beruf und Finanzen haben viele schon links mit Infos reingestellt unter anderem auch die Info über das Interview mit der familienministerin in der sie das wohl nochmal klar sagt.
:))
Der Zeitraum mir Kurzarbeitergeld wird nicht berechnet, dafür wird der gleiche Zeitraum vorher hinzugezogen. Wenn du also von April bis März als Berechnungszeitraum hättest und davon 2 Monate in Kurzarbeit gearbeitet hast, würden Februar und März des Vorjahres hinzugezogen werden.
Das ist doch noch garnicht gesetzlich geregelt.
Mit Kurzarbeit hättest du Einbußen beim Elterngeld, ebenso im BV, wenn dein AG auch für dich Kurzarbeit anmeldet. Bringt also nichts.
Allerdings würde ich offen mit dem AG sprechen, da er für dich ja keine Kurzarbeit anmelden muss. Wäre für dich das günstigste.
Hi,
ich hatte das Thema letzte Woche. Mein Chef wollte mich ab letzte Woche Freitag in Kurzarbeit schicken, weil er übersehen hatte, dass ich lt. Betriebsvereinbarung nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann. Bei uns sind alle werdenden Mütter und Väter von Kurzarbeit ausgenommen. Da ich das erst über einen Umweg erfahren habe, hatte mein Chef auch vorgeschlagen, mich von meinem Arzt ins Beschäftigungverbot schicken zu lassen (habe ihm direkt gesagt, dass das so nicht geht und auch nicht gedacht ist und meine Ärztin hat das auch abgelehnt), was ich aber hierzu aus unserer Perso erfahren habe: Sobald ein Arbeitgeber Kurzarbeit anmeldet, kann er von sich aus keine Mitarbeiter mehr ins BV schicken. Meine Gefährdungsbeurteilung war ja auch schon durch und jede die jetzt noch kommt ist dann ja schon in Kurzarbeit. Also, da sichern sich alle anderen, hier die KK auch ab.
Bei mir war das nur ein Versehen. Du machst es richtig, wenn du erst mit dem AG sprichst.
Alles Gute ☘️☘️☘️
Also bei uns ist das genauso. Chef meldet jetzt auch ab April Kurzarbeit an. Ich habe vorab mit unserem Steuerberater und mit der Abteilung für Lohn unterhalten und die haben mir auch gesagt, das man zwar dran ist, eine Lösung für die betroffenen bzgl. Kurzarbeit und Elterngeld zu finden, diese Regelung ja aber noch nicht fest steht.
Ich solle doch wenigstens ein Teil BV versuchen, denn dann bekomm ich weiterhin meinen Lohn und Chef von der KK was zurück. Ist somit auch ne Entlastung für ihn.
Dieses BV muss natürlich vor dem Kurzarbeiterantrag bei der zuständigen Stelle sein, sonst ist man ja trotzdem in Kurzarbeit drin. Dann würde das BV natürlich nichts bringen.
LG Honeysweet
Ja, man ist in der Politik zwar dran, das Thema zu regeln, aber bislang hat die Familienministerin lediglich drauf Hingewiesen und „empfiehlt“ den Ländern, eine Lösung zu finden. Das scheint also Ländersache und nicht auf Bundesebene zu regeln sein. Stand heute hat man also faktisch massive Nachteile beim Elterngeld und sollte schnellstmöglich mit dem AG sprechen.
In vielen Unternehmen mit Betriebsvereinbarung ist es geregelt, ein Blick darauf lohnt sich somit auch. Bei uns bei Daimler z.B. sind Schwangere raus aus der Kurzarbeit. Soll heißen,meine Kollegen haben alle ab Montag 100% Kurzarbeit, arbeiten gar nicht und kriegen in der Zeit rund 80% Gehalt.
Ich bin eine von Wenigen, die voll arbeitet. Irgendwie paradox wenn man sich überlegt, dass eigentlich gerade Schwangere geschützt werden sollten und die Regelung einzig dazu dient, Nachteile beim Elterngeld zu vermeiden. Aber solange unsere Politik hier wieder mal nicht aus dem Quark kommt, ist das vermutlich leider die beste Lösung. LG