Hallo
Ich bin ab dem 1.4 auch von Kurzarbeit betroffen allerdings bekommen wir anstatt 67% 80% Gehalt.
Jetzt werden die Kurzarbeit Monate bei der Berechnung des Elterngeldes ja nicht berücksichtigt.
Aber warum wenn ich doch 80% normales Gehalt bekomme?
Oder sehe ich das falsch?
Grüße
Kurzarbeit Elterngeld
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Das Gehalt wird berücksichtigt, aber nicht das Kurzarbeitergeld.
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Ah also das heißt ich bekomme die 80 Prozent normal angerechnet wie die anderen Monate als 100 Prozent?
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Ja. Es sei denn die Regierung erlässt noch ein Gesetz das Kurzarbeit ausgeklammert wird.
Daher sind bei uns im UN Schwangere von Kurzarbeit ausgeschlossen.