Kurzarbeit Elterngeld

Hallo

Ich bin ab dem 1.4 auch von Kurzarbeit betroffen allerdings bekommen wir anstatt 67% 80% Gehalt.

Jetzt werden die Kurzarbeit Monate bei der Berechnung des Elterngeldes ja nicht berücksichtigt.

Aber warum wenn ich doch 80% normales Gehalt bekomme?

Oder sehe ich das falsch?

Grüße

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Das Gehalt wird berücksichtigt, aber nicht das Kurzarbeitergeld.

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Ah also das heißt ich bekomme die 80 Prozent normal angerechnet wie die anderen Monate als 100 Prozent?

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Ja. Es sei denn die Regierung erlässt noch ein Gesetz das Kurzarbeit ausgeklammert wird.

Daher sind bei uns im UN Schwangere von Kurzarbeit ausgeschlossen.