Kurzarbeit nicht unterschreiben

Hallo zusammen,

ich bin im 4. Monat schwanger und in unserem Unternehmen die einzige die Teilzeit arbeitet. Jetzt möchte mein Chef einen Antrag auf Kurzarbeit stellen. Ich arbeite ja aber schon nur in Teilzeit und Home Office ist definitiv möglich bei mir.

Was passiert wenn ich den Antrag kurz Kurzarbeit NICHT unterschreiben?

Kann ich trotz Schwangerschaft gekündigt werden?

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>>Was passiert wenn ich den Antrag kurz Kurzarbeit NICHT unterschreiben? <<
Das kann man nur Orakeln.
Fakt ist, daß Du aus dringenden betrieblichen Gründen auch schwanger gekündigt werden kannst. Wenn der Chef vor der zuständigen Behörde begründet, daß ihn Deine Weigerung in Kurzarbeit zu gehen, in die Insolvenz treibt, wird der Kündigung vermutlich zugestimmt werden.
Das lässt sich gut begründen, wenn alle in Kurzarbeit gehen und nur Du Dich weigerst, das lässt sich schlecht begründen, wenn nur du in Kurzarbeit geschickt wirst.

Mit Homeoffice hat das überhaupt gar nix zu tun. Wenn zu wenig Arbeit (und damit zu wenig Geldeingang) da ist, ändert das auch nix, wenn von zuhause gearbeitet wird. Kurzarbeit soll die Arbeitnehmer nicht vor Ansteckung schützen, sondern den Betrieb vor der Insolvenz.

Grüsse
BiDi

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Kann nur sagen wie es bei mir war. Da hat der Chef gleich dazu gesagt dass man dann minusstunden aufbaut. Also wir haben ja verkürzte Zeiten die wir arbeiten seit dem und es darf nur einer immer arbeiten (arbeite als verkäuferin aber wir haben keinen kundenlauf mehr sondern arbeiten nur laufende Aufträge ab momentan) und das hieße wäre ich nicht mit einverstanden hätte mein Chef alles als minusstunden bei mir eingetragen und ich hätte noch viel weniger Geld bekommen als durch die kurzarbeit. Handhabt bestimmt wieder jeder anders aber meine nur die Alternative zur kurzarbeit ist nicht immer besser. Ein BV wäre natürlich das beste aber das kriegt man halt nicht so einfach..
Wünsche viel Erfolg :(

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Wo arbeitest du denn 🤔, solltest du mit Kundenkontakt arbeiten solltest du eig schon im beschäftigungsverbot sein !! Gekündigt werden kannst du nicht, außer er muss natürlich die Firma o.ä. Schließen. Gegen die Kurzarbeit wirst du drum herum kommen.

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Danke für deine schnelle Antwort.
Ich arbeite im Büro ohne Kundenkontakt.
Deshalb wäre Homeoffice auch definitiv möglich.
Genehmigt er aber nicht...

Du sagst ich muss die Kurzarbeit nicht unterschreiben?

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...ohne gekündigt zu werden? Schließen wird er nicht

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Hallo, wenn es nicht in deinem Arbeitsvertrag steht musst du der Kurzarbeit nicht zustimmen und kannst meines Wissens deshalb nicht gekündigt werden. Ich weiß allerdings nicht ob es im Fall dass es mit corona zu tan hat andere Regeln gibt wie z.b. das man zustimmen muss. Allerdings wenn alle Angestellten nicht zustimmen besteht die Möglichkeit das der Betrieb schließen muss und dann ist es noch schlimmer. Kurzarbeit wird vom elterngeld ausgeklammert also sind deswegen keine Einbußen zu befürchten.
Falls du doch zustimmt kannst du es vertraglich festhalten das die Einbußen bei überstandener Krise zurück bezahlt werden. So war es in meinem alten Betrieb der aus wirtschaftlichen Gründen vor ein paar Jahren kurzarbeit hatte.

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Hi,

wenn bei euch vertraglich nichts geregelt ist, dann kannst du Kurzarbeit ablehnen. Das hat auch keinen Einfluss auf deinen Kündigungsschutz. Allerdings kann kein Unternehmen ohne weiteres Kurzarbeit beantragen. Außerdem ist es vollkommen unerheblich ob du theoretisch in Homeoffice arbeiten könntest oder nicht. Dazu kommt, auch wenn dein Schreibtisch voller Arbeit ist, kann Kurzarbeit wirtschaftlich betrachtet, für das Unternehmen richtig sein. Man darf nicht den Umkehrschluss ziehen, dass nur Leute in Kurzarbeit geschickt werden, die sonst nichts zu tun hätten. Wenn der Laden „Hops“ geht, dann hilft dir dein Kündigungsschutz leider nichts.

Kurzarbeit hat Nachteile für dich und dein Elterngeld. Sage das deinem AG, vielleicht weiß er das nicht. Und hier werden gleich einige schreiben, „aber die Giffey hat gesagt, dass...“. Ja, Politiker reden eine Menge, ich würde immer kritisch hinterfragen, was gesetzlich noch nicht verabschiedet ist. Wenn bei Euch vertraglich etwas geregelt ist, dass kann auch über eine Betriebsvereinbarung sein, dann gucke nach, ob du nicht per se ausgenommen bist. Bei uns sind lt. Betriebsvereinbarung alle Schwangeren und werdenden Väter von Kurzarbeit ausgenommen.

Alles Gute ☘️☘️☘️

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Bitte erkundige Dich nochmal. Mag sein das er Dich nicht kündigen kann, wegen Schwangerschaft und/oder wegen Weigerung zur Kurzarbeit. Aber wollen wir ehrlich sein, wenn er dann einen Grund finden will, findet er einen. Beziehungsweise hast Du einen Spießrutenlauf vor Dir.

Beste Grüße

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Ich werde nach der Elternzeit nicht dorthin zurück kehren.

Wie sieht es denn im Beschäftigungsverbot aus? Muss ich da die Kurzarbeit unterschreiben? Habe so hohen Blutdruck dass mein Arzt es mir ohnehin ausstellen will ich mich aber weigere und durchhalte

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In diesem Fall wäre ich schneller beim Arzt, als das Kurzarbeitsformular zum Ausdrucken braucht. Bist Du im Beschäftigungsverbot, bekommt der AG Dein Gehalt durch die sogenannte Umlage 2 erstattet. Er muss nur in Vorleistung gehen. Dich in Kurzarbeit zu schicken, würde somit für ihn keinen Sinn mehr machen.

Grüsse
BiDi

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Genau das selbe habe ich vor 2 Wochen erlebt. Habe beim Bund für Arbeit und Soziales angerufen und mich beraten lassen. Leider ist denen die Aktuelle Situation neu und die können nicht genau sagen, ob die Zeit dann auf das Arbeitslosengeld oder Elterngeld so gravierende Auswirkungen hat. Im Prinzip sind wir diejenigen, die hinhalten müssen, damit Betriebe nicht in Insolvenz geraten. Ich finde, dass wir gerade aufgrund der hiesigen Situation dafür nicht auch noch in Zukunft Nachteile erhalten sollten. Das alles sollte man eventuell auch noch bei der Agentur besprechen. Ich bin hoffentlich in einem Monat in BV und hoffe ich erhalte normal mein Gehalt weiter oder halt das Krankengeld, welches ja die Höhe des Kurzarbeiterlohns wäre. Es ist für uns alle eine beschissene Situation und ich hoffe auch uns wird später geholfen und nicht so in Stich gelassen.....
unterschrieben habe ich aber nur, weil ich in 2 Wochen in Krankengeld komme, was der normale Kurzarbeiterlohn wäre und wie gesagt im mai bin ich im BV. Hoffentlich hat das nicht allzu große finanzielle Nachteile

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Und im Beschäftigungsverbot erhältst du dann wieder den normalen Lohn?

Bei mir kommt hinzu, dass der Kurzarbeiter Lohn ja auch noch die Grundlage meines Mutterschutzgeldes sein wird. Es sind alle dann sicherlich wieder aus der Kurzarbeit raus und ich kriege dieses Geld Trotzdem noch 8 Wochen nach der Geburt. Unglaublich

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Im BV erhältst du natürlich den geringeren Lohn, wenn dein AG auch für dich Kurzarbeit angemeldet hat!

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Hallo!
Also ich habe die anderen Antworten nicht gelesen, darum entschuldige wenn ich jetzt etwas doppelt schreibe.
Was hat denn dein Chef noch dazu gesagt? Wie viele Stunden arbeitest du jetzt gerade und auf wieviel sollst du runtergehen? Vielleicht will er den Arbeitsausfall gerecht auf alle Mitarbeiter verteilen? Also zb jeder arbeitet 50% weniger? Warum genau hättest du was dagegen?
Ganz allgemein gesagt müssen ja auch nicht alle Arbeitnehmer weniger arbeiten, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden. Was hat er denn dazu gesagt? Rede doch erstmal mit ihm und erkläre deine Sorgen oder Bedenken! So pauschal kann ich dir jetzt schlecht irgendwas raten ohne diese Infos.
Was passiert wenn du nicht unterschreibst kann man nur mutmaßen. Ich nehme aber Mal an, dass es dir lieber ist, weniger Geld zu bekommen als gar keins weil dein Arbeitgeber pleite geht? Genau das soll Kurzarbeit bewirken.