Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage bezüglich eines Hauskaufs.
Mein Ex- Partner und ich (nicht verheiratet) haben ein gemeinsames Haus gekauft. Nach der Trennung möchte ich nun seinen Teil abkaufen. Wir stehen 50:50 im Grundbuch.
Mir ist klar, das Notargebühren und Grundbuchkosten anfallen werden.
Fällt auch wieder Grunderwerbssteuer an? Und wenn ja in welcher Höhe?
Angenommen wir haben das Haus für 500.000€ gekauft. Ich muss meinem Partner nun 150.000€ bezahlen.
Für welchen Betrag muss ich nun die Notar- und Grundbuchkosten und die Grunderwerbssteuer bezahlen? 500k, 150k oder 650k?
Danke und LG
Kosten bei Hausübernahme
Wenn 150.000,00 EUR der Kaufpreis ist, werden die Kosten nach diesem berechnet. Allerdings kann der Notar (der eher selten) und auch das Finanzamt sowie auch der Rechtspfleger beim Grundbuchamt einen höheren Wert ansetzen, wenn der Kaufpreis nicht realistisch ist. FA und Rechtspfleger sehen ja, für was Ihr ursprünglich gekauft habt.
VG 004
Achso, Grunderwerbsteuer fällt an, da Ihr nicht verheiratet seid.
Das Haus wurde neu geschätzt, davon der bestehende Kredit abgezogen und das Ergebins halbiert. Das sind dann die 150k die ich dem Ex bezahlen muss.
Das heißt Notar- und Grundbuchkosten, sowie Grunderwerbssteuer werden für den vollen Hauswert, also den neu geschätzten Preis verlangt?
Auf den kompletten Schätzwert musst du Steuern zahlen, nicht nur die 150.000€. Das Finanzamt kann ja nix dafür, dass ein Teil des Hauses noch der Bank gehört ;).
Beim Neukauf hast du ja auch auf die komplette Summe Grunderwerbsteuer gezahlt...unabhängig davon, ob der Voreigentümer das Haus abbezahlt hatte oder nicht.
Sorry...den halben Schätzwert ;)
Auf welche Summe du die Steuer zahlen musst, kann man dir so nicht sagen.
500k nicht, da die Hälfte dir bereits gehört.
Normalerweise wären es 250k, aber es gab eine neue Schätzung.
Welche Summe du an deinen Ex zahlst und welche an die Bank, ist dabei egal.
Grunderwerbsteuer:
Bemessungsgrundlage:Vereinbarter Kaufpreis plus Wert der Belastungen, die auf dem Grundstück liegen
Also 150.000 plus die Hälfte der Schulden, die der Partner übernimmt.
Tatsächlich, ist das so? Bist Du Finanzbeamte/r?
Mir stellt sich die Frage, warum 1/2 der Valuta oben drauf kommt? Verkauftes Inventar oder Instandhaltungsrücklagen bei WEG wird doch auch abgezogen?
Klär mich bitte mal auf
§ 9 GrEStG
BMG ist der Kaufpreis des Grundstücks. Als Gegenleistung (zum Kaufpreis) zählt auch die Übernahme von Schulden im Zusammenhang mit dem Haus.
Wird das Inventar übernommen, so muss der Wert des Inventars (Zeitwert) geschätzt werden.
Beispiel:
Schulden belaufen sich aktuell auf 400.000 € gesamt. Beide Partner teilen sich diese zu 50:50.
Sprich: Übernahme Schulden 200.000 €
Es werden insgesamt 150.000€ an den Partner gezahlt, wovon 50.000 € für das Inventar bezahlt wird (Das muss im Kaufvertrag stehen). Also werden 100.000€ für das Grundstück gezahlt.
100.000+200.000= 300.000€ ist die Bemessungsgrundlage für die GrESt.
Tipp: ohne Notar geht es nicht, lass Dich von ihm beraten
Und nein, ich arbeite für die andere Seite 😉