Erbe Haus Patchwork

Hallo, vielleicht weiss ja jemand was dazu und zwar habe ich mich gefragt, wie die Erb-/Rechtslage in folgender Situation wäre:
Paar (verheiratet) kauft ein Haus. Frau hat einen Sohn aus früherer Beziehung. Dieser wächst beim Vater auf und ist nur an den Umgangswochenenenden bei der Frau und ihrem neuen Mann. Irgendwann im Alter (60+) ist der Kredit abbezahlt und das Haus gehört den beiden. Wenn die Frau vor dem Mann stirbt, erbt dann das Kind der Frau die Hälfte des Hauses? Hätte der Mann dann ein Wohnrecht auf das Haus und müsste das Kind einfach ausbezahlen? Wie macht er das, wenn er das Geld dazu nicht hat? Wie ist sowas geregelt?

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Hallo,

du kannst deinen Teil des Hauses an deinen Mann übertragen und ihn zum alleinigen Besitzer machen. Bewohnt ihr die Immobilie 10 Jahre lang selbst im Erstwohnsitz, dann fallen nur Notar- und Grundbuchkosten für die Übertragung an. Ihr könnt auch gegenseitige Wohnrechte im Grundbuch eintragen lassen oder du lässt dir ein Vorkaufsrecht geben, falls ihr euch trennt und dein Partner das Haus verkaufen möchte.

Lasst euch beraten. Als Immobilienbesitzer würde ich unbedingt Mitglied bei der Haus und Grund werden, hier findet man viel Hilfe und auch gute Lektüre, wenn man sich in ein Thema reinlesen möchte.

Viele Grüße
lilavogel

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Die Übertragung auf den Ehegatten lässt allerdings nicht das Recht des Sohnes auf den Pflichtteil entfallen. Die übertragene Haushälfte sorgt dann für einen Ergänzungspflichtteil.

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Ja, da hast du recht. Es gibt einen Pflichtteilergänzungsanspruch.
Allerdings wird der Wert der Immobilienhälfte bei der Berechnung des Pflichtteils über 10 Jahre jährlich um 10% gemindert bis er dann nach 10 Jahren bei 0 ist und der Wert nicht mehr brücksichtigt wird. Dann wird der Pflichtteil nur noch von der übrigen Ermasse gezogen.

Es gibt so viele Dinge, die man beim Erben und Vererben berücksichtigen muss.

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>>>Wie ist sowas geregelt?<<<

Wenn es kein Testament gibt (also die gesetzliche Erbfolge eintritt), würden in diesem Fall der Ehemann und der Sohn der Verstorbenen je 50% der Haushälfte erben.
Vorausgesetzt, dass dem Ehepaar das Haus zu gleichen Teilen gehört hat.

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Dem Mann gehören dann 75% des Hauses, 25% gehört dem Sohn der Frau.

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Bei solchen Konstellationen ist es immer sinnvoll ein Testament zu machen.
Klassisches Beispiel ist auch: paar verheiratet, keine Kinder, besitzt Haus, ein Partner stirbt, somit sind die Eltern des Verstorbenen ebenfalls Erben. Sowas kann böse ins Auge gehen.

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"Wenn die Frau vor dem Mann stirbt, erbt dann das Kind der Frau die Hälfte des Hauses?"

Der Sohn erbt die Hälfte des Anteils der Ehefrau.


"Wie macht er das, wenn er das Geld dazu nicht hat? Wie ist sowas geregelt?"

Versteigerung.

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>>>Versteigerung.<<<

Oder einen Kredit aufnehmen...

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Kredit mit über 60 ?

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Der Sohn erbt ja dann nicht nur das Haus, er ist auch Miterbe des restlichen Vermögens. Auto, Sparguthaben, what ever.

Wenn die Eheleute je 50 % Miteigentumsanteil am Haus haben, und im gesetzlichen Güterstand der Zugwinngemeinschaft leben, erben der Sohn und der Ehemann je zur Hälfte. Demnach hat der Ehemann wie gehabt 50 % Miteigentum am Haus, die anderen 50 % teilt er sich in Erbengemeinschaft mit dem Sohn. Wie die sich einigen, müssen sie dann sehen. Der Mann konnte den Anteil des Sohnes abkaufen. Die beiden könnten auch einen Teilerbauseinandersetzungsvertrag machen betr. der Immobilie mit Ausgleichszahlung an den Sohn. Oder gleich eine Erbauseinandersetzung, da der Sohn ja nicht nur Miterbe der Immobilie wird.

Sollte das in der Konstellation nicht gewünscht sein, wäre ein Berliner Testament sinnvoll. Pflichtteilsanspruch hat der Sohn aber so oder so.

Brenzlig wird es, wenn der Sohn vor der Frau verstirbt. Dann wird dieser im gesetzlichen Fall vom Kindsvater beerbt, der dann an Stelle des Sohnes zum Miterbe würde.

Testament ist daher so oder so sinnvoll, notariell.

VG 004

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Auto gehört zum Hausrat und das gehört nicht zur Erbmasse!

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Das stimmt so pauschal nur, wenn neben dem Ehegatten lediglich Erben der zweiten Ordnung (Eltern und deren Abkömmlinge) vorhanden sind.

Neben Erben der ersten Ordnung ist das Auto nur dann Teil des Hausrates, wenn es zur angemessenen Haushaltsführung erforderlich ist. Es kommt dann also auf das Auto an.

Und hier geht es ja um das Vorhandensein der Erben erster Ordnung.

Das Berliner Testament ist hier im Übrigen nicht die Optimallösung. In der Patchworkfamilie wird man regelmäßig mit Vor- und Nacherbschaft besser bedient sein (Ehemann ist Vorerbe und Sohn Nacherbe auf das Versterben des Stiefvaters).

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Vielen Dank euch allen für die Antworten 👍🏻