Antrag Elternzeit und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ?

Hallo,

Ich habe eine frage zum Elterngeld. Ich muss ja beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Welchen Zeitraum gebe ich dort genau an? ET ist der 28.04, KS der 20.04 ... Schreibe ich nun Elternzeit vom 28.06.2020 bis 27.06.2023 ? Also 3 Jahre, Anfang nach dem Mutterschutz? Oder anders?

Zweitens, ich habe Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten für die 6 Wochen vor der Geburt und müsste einen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen. Der Betrieb ist wg. Corona geschlossen und die Mitarbeiter bekommen kein Gehalt... Ich werde auch nichts kriegen. Wem melde ich das? Der Krankenkasse? Niemanden?

Vielen Dank schonmal und LG

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Hey ich bin mir ehrlich gesagt nicht ganz so sicher. Aber ich hatte mal bei meiner Personalabteilung gefragt wegen der Formulierung ,die meinten zu mir ,ich brauche nur angeben wie lange ich gehe. Ich bekomme dann von denen ein Schriftstück zurück wo dann meine Elternzeit drauf steht also im Endeffekt kümmern sie sich drum . Hast du die Möglichkeit bei euch mal anzurufen ??

Und mit dem Mutterschaftsgeld , ist es eigentlich ja so das die Krankenkasse sich drum kümmert . Die setzen sich ja mit dem AG in Verbindung.
Ruf doch da einfach mal an . Wieso bekommen denn die MA kein Gehalt ?? Wie bekommst du denn Geld momentan ??
Lg

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Dankeschön für deine Antwort.

Ja, der Arbeitgeber ist sehr speziell. Kein Urlaubsanspruch, kein Geld wenn man Krank ist, wollte mir direkt Kündigen als ich von der Schwangerschaft erzählt habe etc. Und jetzt zahlt er keinen Gehalt weil der Betrieb zu ist.
Ich hätte diesen Monat ja eh "nur" den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen und kein volles Gehalt mehr. Ich rufe mal die Krankenkasse an, was damit nun ist...

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Oh Gott ist das denn rechtens ??
Aber normalerweise bekommst du ja trotz Mutterschaftsgeld ich sag mal dein volles Gehalt . Denn der AG stockt ja auf bis zum Vollen Gehalt. Ich hoffe du verstehst das wie ich das meine :)
Ja aber ruf mal deine Krankenkasse an
Ich drück dir die Daumen

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Elternzeit musst Du mit einer siebenwöchigen Frist beim AG anmelden. Es reicht also, wenn bis eine Woche nach der Geburt des Kindes die Anmeldung beim AG ist, denn die Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz. Der ist nach der Geburt aber nicht zwei Monate, sondern nur acht Wochen (plus das, was von den sechs Wochen vor Geburt drangehangen wird, wenn das Kind vor ET kam).

Dass Dein AG kein Gehalt zahlt, weil der Betrieb zu ist, ist nicht okay. Da Du als Laie wahrscheinlich wenig ausrichten kannst, rate ich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

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Kleine Ergänzung:

Falls du 3 Jahre Elternzeit anmeldest (nicht beantragst), dann endet diese 1 Tag vorm 3. Geburtstag. Ist immer so, wenn man ganze Jahre nimmt.

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Wieso erhältst du wegen corona kein Gehalt.
Auch wenn der Betrieb geschlossen hat (und ich weiß wovon ich rede, mein Betrieb ist leider auch in besonderer Form betroffen) muss er leider in den sauren Apfel beißen in dir den Zuschuss überweisen. Deine anderen Kollegen müssten vom Betrieb zumindest Kurzarbeitergeld erhalten (der Betrieb erhält dies nach Bewilligung zurück).

Da du vor corona in Mutterschutz bist, steht dir auch der komplette Zuschuss zu und nicht der Kurzarbeiterzuschuss.

Von jemanden anderen wirst du höchstwahrscheinlich nichts erhalten. Du könntest dich vielleicht noch an diese corona finanz Hotline wenden - aber ob die helfen kann wag ich zu bezweifeln.

Ich wünsche dir alles Gute!