Guten Morgen,
ich frage für ein junges Paar. Diesen Fall konnte ich nicht genau klären.
Die Mutti befindet sich im 14. Monat der Elternzeit und bekommt Anfang des Jahres (Februar) ihr zweites Kind-
Die beantragte Elternzeit beträgt 24 Monate.
1. Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn sie in der Elternzeit bleibt?
2. Gibt es die Möglichkeit, die Elternzeit vorfristig zu beenden und so das Geld für den Mutterschutz zu erhalten?
3. Wie berechnet sich in diesem Fall (Siehe 2.) das Erziehungsgeld?
4. Oder gibt es prinzipiell nur das Minimum an Elterngeld? So war die Aussage in der Beratungsstelle.
5. Habt ihr noch andere Ideen?
Viele liebe Grüße und ein schönes Osterfest
Bleibt gesund.
Neues Elterngeld
Die Mutter ist jetzt im 14. Monat der Elternzeit und bekommt im Februar 2021ein Kind? Woher weiß sie das jetzt schon?
🔮?
Hallo,
ich habe mich total vertan. Sie ist seit Februar schwanger und jetzt fragt mich nicht, wie ich auf Februar 2021 gekommen bin.
Sorry
Ich war letztes Jahr um diese Zeit in der 6. Woche und Anfang Dezember ausgezählt. Die Freundin kann doch noch nicht schwanger sein!
Selbst wenn das Kind erst gestern gezeugt wurde, kommt es Dezember /Januar und nicht im Februar.
1.) Wenn sie Basiselterngeld bezogen hat, kann sie maximal 14 Monate vor Geburt Kind 2 ausklammern, bei Elterngeld+ 16 Monate. Die Ausklammerungsmonate kann sie durch ihr Gehalt vor Kind 1 ersetzen. Für alle anderen Monate werden 0€ als Berechnungsgrundlage eingesetzt.
2.) Ja
3.) siehe 1.)
4.) sofern sie vor Kind 1 Einkommen und keine Lohnersatzleistungen oder ALG2 bezogen hat, stimmt das nicht.
5.) Solange Kind 2 unter 3 Jahren ist, bekommt sie noch den Geschwisterbonus.
Grüsse
BiDi
'Solange Kind 1 unter 3 Jahre ist', muss es natürlich heissen. Wäre ja sonst albern...
Hallo,
danke für die Antwort, wie gesagt den ET mit der Datumsangabe war Schwachsinn, geistige Umnachtung.
Meine Kinder sind schon 27 und 13, deshalb habe ich mich auch noch nie damit beschäftigt.
Aber ich wurde gefragt, weil es eine Nachbarin ist.
Ich hoffe ich habe es richtig verstanden, um es dann einfach zu erklären.
Wenn sie 2 Jahre Elternzeit hat werden 14 Monate abgezogen. Bleiben 10 Monate übrig, da wird 0 berechnet und für 4 Monate wird noch das Gehalt dazu genommen und dies ergibt das Elterngeld.
Liebe Grüße
Für die Berechnung des Elterngeldes von Kind 2 werden die 12 Monate vor der Geburt von Kind 2 herangezogen. Außer sie ist Beamtin oder bekommt Mutterschaftsgeld, dann werden die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 herangezogen.
Wenn in diesen 12 Monaten die Lebensmonate 1-12 (falls sie JETZT AKTUELL Basiselterngeld bezieht) oder 1-14 (falls sie JETZT AKTUELL Elterngeld plus bezieht) von Kind 1 liegen, werden diese ausgeklammert und die Monate stattdessen von VOR der Geburt von Kind 1 (!) herangezogen.
Beispiel:
Ich gehe davon aus, dass Kind 1 im Februar 2019 (Sagen wir der Einfachheit halber am 19.2.) geboren wurde und die Mutter Basiselterngeld beantragt hat. Zudem setze ich voraus, dass sie Mutterschaftsgeld bekommt. Das Kind 2 kommt vermutlich im November 2020 zur Welt (?). Sagen wir mal der Einfachheit halber 1. November.
Dann beginnt ihr Mutterschutz von Kind 2 6 Wochen davor, also am 20. September. Nun werden die Monate 19. September 2019 bis 19. September 2020 zur Berechnung für das Elterngeld von Kind 2 herangezogen.
In diesen 12 Monaten liegen die Lebensmonate 8-12 von Kind 1, daher werden diese ausgeklammert und stattdessen die letzten 5 Monate von vor dem Mutterschutz von Kind 1 hergenommen.
Es ist leider Ultra schwer, das schriftlich zu erklären, sie sollte tatsächlich zu einer (seriösen) Beratungsstelle (z.b. Die Schwangerenberatung der Gemeinde oder des Landkreises) gehen!
Achso, die Monate, die nicht ausgeklammert werden und in denen sie nicht arbeitet (März bis September) werden als 0€-Monate einberechnet und für die gibt es tatsächlich nur den Mindestsatz!