Hallo zusammen,
Leider finde ich hierzu keine Info im Internet:
Ich habe 2018 einen Sohn bekommen und war davor im BV. Seit 2019 (Elterngeld war vorbei) habe ich bei meinem Arbeitgeber einen Minijob bis Ende meiner Elternzeit (Juli 20). Für Die Zeit danach wurde noch nichts vereinbart.
Ich bin nun wieder schwanger , ET Dezember und bekomme voraussichtlich wieder ein BV.
Wie läuft das?
Brauche ich jetzt eines für den 450 Euro Job und dann nochmal ein neues ab August für meinen alten Vertrag? Bekomme ich also erst für den Minijob, dann für den normalen eine Lohnfortzahlung?
Wäre super, wenn hier jemand helfen könnte oder mir sagt, wie ich das raus bekomme. Danke!
Beschäftigungsverbot 450 € und Hauptjob
Hast du den Minijob angenommen nachdem du in deinem Hauptjob im BV warst oder hattest du den schon davor ?
Lange danach. BV war 6. Monat bis Geburt Kind, dann 1Jahr Elternzeit mit Elterngeld und im 2 Elternzeit Jahr dann den Minijob befristet bis Ende Elternzeit.
Mein hauptvertrag würde dann wieder aufleben
Also bei einer Befristung egal ob Haupt oder Nebenjob endet ja das Arbeitsverhältnis. Das bedeutet das der Minijob dann mit Ende dieser Elternzeit also nach Ablauf der Befristung (vermutlich) enden wird, außer dein AG verlängert dein Vertrag was ja unwahrscheinlich ist oder ?
Also theoretisch wenn du jetzt ins BV gehen würdest, würdest du das Geld von dem
Minijob (Durchschnitt der letzten drei Monate) weiter erhalten.
Es ist zu beachten je nachdem ob das BV von Arzt also ein generelles ist oder vom AG ein individuelles falls es letzteres ist muss für beide Jobs eine Gefährdungsbeurteiling gemacht werden, es kann ja sein das der eine Job gefährlich und der andere nicht ist.
Bei dem Hauptjob weiß ich es Nicht genau weil du hast ja dort kein Geld Mehr erhalten sondern Elterngeld In den letzten 3 Monaten bzw ja deutlich länger vielleicht bekommst du dann den Betrag des EG weiter von der Kk ?
Ich denke kaum das du dein Gehalt weiter bekommst (wäre zumindestens für mich nicht nachvollziehbar da du ja knapp 2-3 Jahre nicht mehr im Hauptjob gearbeitet hast)
Alles ohne Gewähr 🍀🍀🍀
Handelt es sich bei Deiner jetzigen Beschäftigung um die gleiche, die Du bei Deinem Arbeitgeber in Vollzeit ausgeübt hast? War das BV vom Arbeitgeber oder vom Arzt? Welche Möglichkeiten hätte der Arbeitgeber, Dich mutterschutzgerecht zu beschäftigen?
Wenn Du ein Beschäftigungsverbot bekommst, dann erhältst Du ab Ende der Elternzeit das Entgelt, so wie es in Deinem Vertrag, der dann ja wieder auflebt, vereinbart ist.
Nein, es handelt sich nicht um die gleiche Beschäftigung.
Ein BV wäre allumfassend, es gäbe keine Möglichkeit mich anderweitig zu beschäftigen.
Aber dass mein Vertrag dann wieder auflebt trotz BV - hier war ich mir nicht sicher.
Vielen Dank!
Du hast beim selben AG also den Minijob befristet auf deine Elternzeit?
Dann brauchst du wenn du ein BV bekommst garnichts weiter tun!
Du bekommst dann bis Ende deiner Elternzeit das Gehaltaus dem Minijob und ab da bis zum neuen Mutterschutz dein altes Gehalt.
Da brauchst du weder Arzt noch AG nach Fragen.
Perfekt. VIELEN DANK! ich hab das einfach nirgends gefunden :)